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Website-Grundlagen

Fußzeile der Website: was am Seitenende wirklich hingehört

Kontakt, Rechtstexte, Cookie-Einstellungen, Profile: was in die Fußzeile gehört, was nicht, wie sie am Handy wirkt und was zum Jahreswechsel zu prüfen ist.

17 Min. Lesezeit FußzeileNavigationImpressumSeitenaufbauJahreswechsel

Am Ende jeder Seite steht derselbe Streifen: Kontakt, ein paar Links, Impressum, Datenschutzerklärung und eine Zeile mit Jahreszahl. Weil die Fußzeile auf jeder Seite erscheint, gehört sie wie die Kopfzeile zu den Bereichen mit der größten Reichweite einer Website – und bekommt beim Bau trotzdem oft die wenigste Aufmerksamkeit. Entweder bleibt sie so, wie die Vorlage sie mitgebracht hat, oder sie wächst über die Jahre zu einer Linksammlung, in der niemand mehr etwas findet. Dabei suchen Besucher dort ganz gezielt: nach der Telefonnummer, der Anschrift, dem Impressum oder dem Weg, eine Cookie-Einwilligung zu widerrufen. Dieser Beitrag zeigt, was in die Fußzeile eines kleinen Betriebs gehört, was dort nur Platz kostet, wie sie am Handy untereinander funktioniert, warum das Kleingedruckte lesbar bleiben muss und welche Prüfpunkte zum Jahreswechsel anstehen – von der Copyright-Zeile bis zur Angabe zur Verbraucherschlichtung. Was am anderen Ende der Seite, im ersten Bildschirm, stehen sollte, erklärt der Beitrag Startseite aufbauen: was in den ersten Bildschirm gehört.

Das Seitenende: was in die Fußzeile gehörtVier Spalten am Rechner, gestapelt am Handy, eine Abschlusszeile mit JahreszahlRechner · Ende einer beliebigen UnterseiteTelefon als LinkKurzfassung + Link§ 5 DDG: leicht erkennbarKontaktLeistungenÖffnungszeitenRechtlichesAnrufenE-Mail schreibenAnschriftKontaktseite →Alle Leistungen →Mo–FrSaAlle Zeiten →ImpressumDatenschutzAGBBarrierefreiheitCookie-EinstellungenProfile mit Namen statt stummer Symbole© 2026 Ihr Betrieb2027 im HTML erst nach NeuveröffentlichungKontrast mind. 4,5:1 – auch im KleingedrucktenKontaktAnrufenE-Mail schreibenÖffnungszeitenKurzfassung · Alle Zeiten →LeistungenRechtlichesImpressumDatenschutzBarrierefreiheitCookie-Einstellungen© 2026 Ihr BetriebHandy: gestapeltTippziele mind. 24 pxQuellen: § 5 DDG, WCAG 2.2 (W3C)

Was die Fußzeile leistet

Die Nielsen Norman Group beschreibt zwei typische Situationen, in denen Besucher bis ganz nach unten scrollen.

Entweder haben sie weiter oben nicht gefunden, was sie suchen, oder sie wissen bereits, dass die gesuchte Angabe am Seitenende steht. Für die zweite Gruppe ist die Fußzeile ein fester Anlaufpunkt: Nutzer gehen oft direkt in die Fußzeile, um Kontaktangaben oder Wege zum Kundendienst zu finden (Nielsen Norman Group 2019). Die Fußzeile ist damit kein Abschluss, der eben dazugehört, sondern eine zweite Navigation für Fragen, die in jeder Phase eines Besuchs auftauchen können: Wie erreiche ich den Betrieb? Wer steht dahinter? Was passiert mit meinen Daten? Und weil sie Besucher, die ihre Antwort schon weiter oben gefunden haben, nicht stört, kostet eine gut aufgeräumte Fußzeile niemanden Zeit.

Technisch hat die Fußzeile einen eigenen Baustein im HTML-Standard. Das Element footer steht für den Fuß seines Abschnitts oder, wenn es keinen solchen Abschnitt gibt, für den Fuß der ganzen Seite; typischerweise enthält es Angaben zur Urheberschaft, Links zu verwandten Dokumenten und Urheberrechtsangaben (WHATWG HTML Standard). Kontaktangaben gehören nach demselben Standard in ein address-Element. Für Menschen, die mit einem Bildschirmleser arbeiten, ist das mehr als Ordnung im Code: Die Fußzeile erscheint dort als eigener Bereich, zu dem sie direkt springen können. Ein footer-Element oder die entsprechende Rolle fand der Web Almanac auf rund 68 Prozent der untersuchten Desktop-Seiten (Web Almanac 2025) – rund ein Drittel der Seiten bietet diesen Sprungpunkt also nicht an.

Was in die Fußzeile hineingehört

Kurzkontakt

Telefonnummer als Anruflink, E-Mail-Adresse und Anschrift, je Kontaktweg eine Zeile. Dazu ein Link auf die Kontaktseite, auf der das Formular und die Anfahrt stehen.

Öffnungszeiten kurz

Eine Kurzfassung wie „Mo⁠–⁠Fr vormittags, nachmittags nach Vereinbarung“ und ein Link auf die vollständigen Zeiten. Die Wochentabelle mit Feiertagen gehört auf die Kontaktseite.

Die Leistungen

Bei einem kleinen Betrieb alle Leistungsseiten, bei sehr vielen die Übersicht und die gefragtesten. Die Beschriftung nennt die Leistung so, wie Kunden danach fragen.

Rechtstexte

Impressum, Datenschutzerklärung und, sofern verwendet, AGB und Widerrufsbelehrung. Auf jeder Seite an derselben Stelle und eindeutig beschriftet.

Barrierefreiheit und Cookies

Der Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit und der Weg zurück in die Cookie-Einstellungen, damit eine Einwilligung so leicht widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde.

Profile

Verweise auf die Profile, die der Betrieb tatsächlich pflegt. Der Name des Netzwerks steht als Linktext oder als zugänglicher Name im Link, nicht nur als Symbol.

Beim Kurzkontakt lohnt ein zweiter Blick auf die Form. Die Telefonnummer ist am Handy nur dann ein Anrufweg, wenn sie als Link mit tel: hinterlegt ist. Die Anschrift steht im address-Element und in derselben Schreibweise wie im Impressum und im Unternehmensprofil bei der Suchmaschine. Für die Barrierefreiheit kam mit WCAG 2.2 ein Kriterium hinzu, das genau diesen Bereich betrifft: Wiederholen sich Hilfeangaben wie Kontaktdaten, ein Kontaktweg oder ein Bereich zur Selbsthilfe auf mehreren Seiten, stehen sie dort in derselben Reihenfolge relativ zum übrigen Inhalt, sofern der Nutzer nichts anderes einstellt (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 3.2.6, W3C). Eine Fußzeile, die auf jeder Seite gleich aufgebaut ist, erfüllt das nebenbei. Eine Unterseite, auf der die Kontaktspalte fehlt oder an anderer Stelle steht, bricht dieses Muster.

Bei den Öffnungszeiten ist die Kurzfassung die bessere Wahl. Eine vollständige Tabelle mit Mittagspause, Feiertagen und Betriebsferien wird in einer schmalen Spalte schnell länger als alle anderen Spalten zusammen und muss bei jeder Änderung an mehreren Stellen nachgezogen werden. Die Kurzfassung beantwortet die häufigste Frage – heute geöffnet oder nicht – und verweist für alles Weitere auf die Kontaktseite. Wie Zeiten an einer Stelle gepflegt und überall gleich ausgegeben werden, beschreibt der Beitrag Öffnungszeiten und Erreichbarkeit dauerhaft aktuell halten.

  • Impressum mit den Angaben nach Paragraf 5 DDG, eindeutig als „Impressum“ beschriftet
  • Datenschutzerklärung, von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar
  • AGB und Widerrufsbelehrung, sofern der Betrieb AGB verwendet oder im Fernabsatz an Verbraucher verkauft
  • Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn der Betrieb unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt oder sie freiwillig anbietet
  • Cookie-Einstellungen als letzter Eintrag derselben Reihe
  • Pflichtangaben einzelner Branchen, etwa die Erstinformation von Versicherungsvermittlern; wie sie aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur Versicherungsmakler-Website

Ob ein Link zur Barrierefreiheit Pflicht ist, hängt vom Angebot ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer darunter fällt, muss nach Anlage 3 des Gesetzes in seinen AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von diesen Anforderungen ausgenommen (Paragraf 3 Absatz 3 BFSG); als Kleinstunternehmen gilt ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (Paragraf 2 Nummer 17 BFSG). Für alle anderen ist ein Link in der Fußzeile ein naheliegender Weg, eine solche Information deutlich wahrnehmbar bereitzuhalten. Und auch ohne Pflicht zeigt eine kurze Erklärung, was auf der Website bereits barrierefrei funktioniert und wohin Rückmeldungen gehen. Mehr dazu steht im Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmenswebsites.

Der Hinweis auf die OS-Plattform kann weg

Viele Fußzeilen und Impressen tragen noch einen Link auf die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung. Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013, aus der dieser Hinweis stammte, ist mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben (Verordnung (EU) 2024/3228); dieselbe Verordnung stellt die Plattform ein. Der Hinweis hat damit keine Grundlage mehr. Eine andere Angabe bleibt: die Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, ob der Betrieb an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt – dazu mehr beim Jahreswechsel.

Was nicht hineingehört

Die häufigste Fehlentwicklung ist der Linkfriedhof.

Die Nielsen Norman Group beschreibt die Fußzeilen früherer Jahre entweder als kleine Hilfsbereiche mit wenig Inhalt oder als große Ablageflächen für verstreute Links (Nielsen Norman Group 2019). Bei kleinen Betrieben entstehen solche Ablagen meist schrittweise: eine Reihe mit Ortsnamen für die Suchmaschine, eine zweite mit Stichwörtern, dazu jede Unterseite, für die oben kein Platz war. Für Besucher ist eine Spalte mit Dutzenden Ortsnamen keine Hilfe, und für das Seitennetz bringt sie wenig, weil ein Link, der auf jeder Seite gleich steht, keinen Zusammenhang zum gerade gelesenen Thema herstellt. Wie Leistungsseiten stattdessen im Text miteinander verknüpft werden, beschreibt der Beitrag Interne Links: wie Kunden und Google Ihre Leistungen finden.

Tabelle waagerecht wischen

Häufig am SeitenendeWas dabei schiefgehtBesser so
Liste mit Dutzenden Ortsnamen oder SuchbegriffenLiest sich wie Text für die Suchmaschine und hilft keinem BesucherEinsatzgebiet in einem Satz, Ortsseiten nur dort, wo es echte Inhalte gibt
Vollständige Öffnungszeiten mit FeiertagenDie schmale Spalte wird lang, Änderungen müssen doppelt gepflegt werdenKurzfassung plus Link auf die Kontaktseite
Zweiter Aufruf mit FormularKonkurriert mit dem Aufruf darüber und verdoppelt Pflichtfelder und DatenschutzhinweisEin Aufruf über der Fußzeile, in der Fußzeile nur die Kontaktwege
Siegel und Logos ohne NachweisWer ein Zeichen zeigt, muss erklären können, wofür es steht und wer es vergeben hatWenige geprüfte Nachweise mit Link zur ausstellenden Stelle
Profil-Symbole ohne NamenEin Bildschirmleser kündigt nur einen Link an, ohne ZielNetzwerkname als Linktext oder als zugänglicher Name
Veraltete PflichthinweiseOS-Plattform, Paragraf 5 TMG oder ein altes Jahr wirken vernachlässigtEinmal im Jahr gegen die geltende Rechtslage prüfen

Der zweite Aufruf verdient eine Erklärung, weil er so verbreitet ist. Viele Vorlagen setzen direkt über oder in die Fußzeile einen Block „Jetzt anfragen“ mit Formular, oft zusätzlich zu dem Aufruf, der am Ende des Seiteninhalts schon steht. Der Besucher sieht zwei Angebote untereinander, die dasselbe wollen, und das zweite wirkt wie eine Wiederholung. Sinnvoller ist eine klare Aufgabenteilung: Der Seiteninhalt endet mit einem Aufruf, der zum Thema der Seite passt, und die Fußzeile nennt die Kontaktwege, ohne erneut zu werben. Ähnlich verhält es sich mit Siegeln: Ein Zeichen, das niemand erklären kann, kostet Vertrauen, statt es zu schaffen.

  1. Kontakt mit Anruf- und E-Mail-Link als erster Block, jeder Kontaktweg als eigene, gut treffbare Zeile
  2. Öffnungszeiten als Kurzfassung mit Link auf die vollständigen Zeiten
  3. Leistungen, bei langen Listen auf die Übersicht und die gefragtesten verkürzt
  4. Profile mit Namen, in einer Reihe mit ausreichend Abstand zwischen den Symbolen
  5. Rechtstexte und Cookie-Einstellungen, jeder Eintrag in einer eigenen Zeile
  6. Die Copyright-Zeile als Abschluss

Am Handy entscheidet außerdem die Größe der Tippflächen. Rechtslinks stehen in vielen Fußzeilen in einer Zeile, getrennt durch senkrechte Striche und in kleiner Schrift. WCAG 2.2 verlangt auf Stufe AA für Zeigereingaben eine Zielgröße von mindestens 24 mal 24 CSS-Pixeln, sofern kleinere Ziele nicht genug Abstand zueinander haben (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.5.8, W3C). Untereinander gestellte Rechtslinks erfüllen das ohne Rechenarbeit, wenn jede Zeile als Tippfläche mindestens 24 Pixel hoch ist; auch Profil-Symbole brauchen Platz um sich herum. Weitere Maße für Schrift und Tippflächen auf kleinen Bildschirmen fasst der Beitrag Website auf dem Handy: lesbar und leicht bedienbar zusammen.

Der Drei-Fragen-Test am Handy

Öffnen Sie eine beliebige Unterseite auf dem Smartphone, scrollen Sie nach unten und beantworten Sie drei Fragen: Wie rufe ich an? Wo ist das Impressum? Wie ändere ich meine Cookie-Auswahl? Jede Antwort sollte ohne Zoomen und ohne zweiten Versuch zu finden sein. Hakt es an einer Stelle, liegt es meist an Kontrast, Schriftgröße oder einer Linkreihe, die zu eng steht.
  • Copyright-Zeile: Jahr oder Zeitraum prüfen, bei automatischer Jahreszahl nach dem 1. Januar einmal veröffentlichen
  • Beschäftigte zum 31. Dezember zählen: Sind es mehr als zehn, die Angabe zur Verbraucherschlichtung nach Paragraf 36 VSBG ergänzen
  • Öffnungszeiten zwischen den Jahren und Betriebsferien in der Kurzfassung anpassen und nach dem Urlaub zurückstellen
  • Alte Pflichthinweise entfernen: den Link zur OS-Plattform und Verweise auf Paragraf 5 TMG
  • Profile durchgehen und Links auf nicht mehr gepflegte Konten entfernen
  • Jeden Link der Fußzeile einmal anklicken, besonders nach umbenannten oder gelöschten Seiten

Die Fußzeile in einem Satz

Eine gute Fußzeile beantwortet auf jeder Seite an derselben Stelle drei Fragen: Wie erreiche ich den Betrieb, wer steht dahinter, und wo finde ich Datenschutz und Cookie-Einstellungen. Alles Weitere muss sich seinen Platz verdienen – und nach dem 1. Januar lohnt ein Blick auf jede Zeile.
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Digitale-Dienste-Gesetz (Paragraf 5), Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Paragrafen 2 und 3, Anlage 3) und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Paragraf 36) in der bei gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung; Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 7 und 12) und Verordnung (EU) 2024/3228 über EUR-Lex; Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (W3C); HTML Standard (WHATWG); The WebAIM Million 2026 (WebAIM); Web Almanac 2025, Kapitel Barrierefreiheit (HTTP Archive); Footers 101 (Nielsen Norman Group 2019); Zusammenfassung der Berner Übereinkunft (WIPO); Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 (Statistisches Bundesamt) sowie aus der XICflow-Dokumentation (Marke und Design; Bausteine: Inhalte, Blog und Kontext), Stand Oktober 2026.