Am Ende jeder Seite steht derselbe Streifen: Kontakt, ein paar Links, Impressum, Datenschutzerklärung und eine Zeile mit Jahreszahl. Weil die Fußzeile auf jeder Seite erscheint, gehört sie wie die Kopfzeile zu den Bereichen mit der größten Reichweite einer Website – und bekommt beim Bau trotzdem oft die wenigste Aufmerksamkeit. Entweder bleibt sie so, wie die Vorlage sie mitgebracht hat, oder sie wächst über die Jahre zu einer Linksammlung, in der niemand mehr etwas findet. Dabei suchen Besucher dort ganz gezielt: nach der Telefonnummer, der Anschrift, dem Impressum oder dem Weg, eine Cookie-Einwilligung zu widerrufen. Dieser Beitrag zeigt, was in die Fußzeile eines kleinen Betriebs gehört, was dort nur Platz kostet, wie sie am Handy untereinander funktioniert, warum das Kleingedruckte lesbar bleiben muss und welche Prüfpunkte zum Jahreswechsel anstehen – von der Copyright-Zeile bis zur Angabe zur Verbraucherschlichtung. Was am anderen Ende der Seite, im ersten Bildschirm, stehen sollte, erklärt der Beitrag Startseite aufbauen: was in den ersten Bildschirm gehört.
Was die Fußzeile leistet
Die Nielsen Norman Group beschreibt zwei typische Situationen, in denen Besucher bis ganz nach unten scrollen.
Entweder haben sie weiter oben nicht gefunden, was sie suchen, oder sie wissen bereits, dass die gesuchte Angabe am Seitenende steht. Für die zweite Gruppe ist die Fußzeile ein fester Anlaufpunkt: Nutzer gehen oft direkt in die Fußzeile, um Kontaktangaben oder Wege zum Kundendienst zu finden (Nielsen Norman Group 2019). Die Fußzeile ist damit kein Abschluss, der eben dazugehört, sondern eine zweite Navigation für Fragen, die in jeder Phase eines Besuchs auftauchen können: Wie erreiche ich den Betrieb? Wer steht dahinter? Was passiert mit meinen Daten? Und weil sie Besucher, die ihre Antwort schon weiter oben gefunden haben, nicht stört, kostet eine gut aufgeräumte Fußzeile niemanden Zeit.
Technisch hat die Fußzeile einen eigenen Baustein im HTML-Standard. Das Element footer steht für den Fuß seines Abschnitts oder, wenn es keinen solchen Abschnitt gibt, für den Fuß der ganzen Seite; typischerweise enthält es Angaben zur Urheberschaft, Links zu verwandten Dokumenten und Urheberrechtsangaben (WHATWG HTML Standard). Kontaktangaben gehören nach demselben Standard in ein address-Element. Für Menschen, die mit einem Bildschirmleser arbeiten, ist das mehr als Ordnung im Code: Die Fußzeile erscheint dort als eigener Bereich, zu dem sie direkt springen können. Ein footer-Element oder die entsprechende Rolle fand der Web Almanac auf rund 68 Prozent der untersuchten Desktop-Seiten (Web Almanac 2025) – rund ein Drittel der Seiten bietet diesen Sprungpunkt also nicht an.
Was in die Fußzeile hineingehört
Kurzkontakt
Telefonnummer als Anruflink, E-Mail-Adresse und Anschrift, je Kontaktweg eine Zeile. Dazu ein Link auf die Kontaktseite, auf der das Formular und die Anfahrt stehen.
Öffnungszeiten kurz
Eine Kurzfassung wie „Mo–Fr vormittags, nachmittags nach Vereinbarung“ und ein Link auf die vollständigen Zeiten. Die Wochentabelle mit Feiertagen gehört auf die Kontaktseite.
Die Leistungen
Bei einem kleinen Betrieb alle Leistungsseiten, bei sehr vielen die Übersicht und die gefragtesten. Die Beschriftung nennt die Leistung so, wie Kunden danach fragen.
Rechtstexte
Impressum, Datenschutzerklärung und, sofern verwendet, AGB und Widerrufsbelehrung. Auf jeder Seite an derselben Stelle und eindeutig beschriftet.
Barrierefreiheit und Cookies
Der Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit und der Weg zurück in die Cookie-Einstellungen, damit eine Einwilligung so leicht widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde.
Profile
Verweise auf die Profile, die der Betrieb tatsächlich pflegt. Der Name des Netzwerks steht als Linktext oder als zugänglicher Name im Link, nicht nur als Symbol.
Beim Kurzkontakt lohnt ein zweiter Blick auf die Form. Die Telefonnummer ist am Handy nur dann ein Anrufweg, wenn sie als Link mit tel: hinterlegt ist. Die Anschrift steht im address-Element und in derselben Schreibweise wie im Impressum und im Unternehmensprofil bei der Suchmaschine. Für die Barrierefreiheit kam mit WCAG 2.2 ein Kriterium hinzu, das genau diesen Bereich betrifft: Wiederholen sich Hilfeangaben wie Kontaktdaten, ein Kontaktweg oder ein Bereich zur Selbsthilfe auf mehreren Seiten, stehen sie dort in derselben Reihenfolge relativ zum übrigen Inhalt, sofern der Nutzer nichts anderes einstellt (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 3.2.6, W3C). Eine Fußzeile, die auf jeder Seite gleich aufgebaut ist, erfüllt das nebenbei. Eine Unterseite, auf der die Kontaktspalte fehlt oder an anderer Stelle steht, bricht dieses Muster.
Bei den Öffnungszeiten ist die Kurzfassung die bessere Wahl. Eine vollständige Tabelle mit Mittagspause, Feiertagen und Betriebsferien wird in einer schmalen Spalte schnell länger als alle anderen Spalten zusammen und muss bei jeder Änderung an mehreren Stellen nachgezogen werden. Die Kurzfassung beantwortet die häufigste Frage – heute geöffnet oder nicht – und verweist für alles Weitere auf die Kontaktseite. Wie Zeiten an einer Stelle gepflegt und überall gleich ausgegeben werden, beschreibt der Beitrag Öffnungszeiten und Erreichbarkeit dauerhaft aktuell halten.
Rechtstexte: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar
Für Rechtstexte ist die Fußzeile der übliche Ort, und das hat einen gesetzlichen Hintergrund.
Paragraf 5 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes verlangt von Anbietern geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste, ihre Pflichtangaben so bereitzuhalten, dass sie leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind, und sie ständig verfügbar zu halten (Paragraf 5 DDG). Dazu zählen unter anderem Name und Anschrift, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich der E-Mail-Adresse sowie, soweit vorhanden, Register und Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ein Link mit der Beschriftung „Impressum“ in einer Fußzeile, die auf jeder Seite erscheint, ist der gängige Weg, das umzusetzen. Was genau ins Impressum gehört und welche Anforderungen an die Erreichbarkeit gestellt werden, behandelt der Beitrag Impressum und Datenschutz: Pflichtangaben im Griff; hier geht es um den Platz, an dem der Link steht.
Für die Datenschutzerklärung gilt ein ähnlicher Maßstab. Nach Artikel 12 Absatz 1 DSGVO sind die Informationen zur Verarbeitung in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu übermitteln (DSGVO). Ein dauerhaft sichtbarer Link am Seitenende erfüllt den Teil „leicht zugänglich“ auf jeder Unterseite. Daneben gehört ein Eintrag, den viele Fußzeilen vergessen: der Weg zurück in die Cookie-Einstellungen. Artikel 7 Absatz 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf einer Einwilligung so einfach ist wie ihre Erteilung (DSGVO). Wer die Einwilligung über ein Banner mit einem Klick erteilt hat, sollte sie auf ähnlich einfachem Weg wieder zurücknehmen können – ein Eintrag „Cookie-Einstellungen“ neben Impressum und Datenschutz ist dafür die naheliegende Stelle. Wie das Banner selbst gestaltet sein muss, zeigt der Beitrag zur Cookie-Einwilligung nach DSGVO.
- Impressum mit den Angaben nach Paragraf 5 DDG, eindeutig als „Impressum“ beschriftet
- Datenschutzerklärung, von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar
- AGB und Widerrufsbelehrung, sofern der Betrieb AGB verwendet oder im Fernabsatz an Verbraucher verkauft
- Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn der Betrieb unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt oder sie freiwillig anbietet
- Cookie-Einstellungen als letzter Eintrag derselben Reihe
- Pflichtangaben einzelner Branchen, etwa die Erstinformation von Versicherungsvermittlern; wie sie aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur Versicherungsmakler-Website
Ob ein Link zur Barrierefreiheit Pflicht ist, hängt vom Angebot ab. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer darunter fällt, muss nach Anlage 3 des Gesetzes in seinen AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angeben, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (BFSG). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von diesen Anforderungen ausgenommen (Paragraf 3 Absatz 3 BFSG); als Kleinstunternehmen gilt ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (Paragraf 2 Nummer 17 BFSG). Für alle anderen ist ein Link in der Fußzeile ein naheliegender Weg, eine solche Information deutlich wahrnehmbar bereitzuhalten. Und auch ohne Pflicht zeigt eine kurze Erklärung, was auf der Website bereits barrierefrei funktioniert und wohin Rückmeldungen gehen. Mehr dazu steht im Beitrag zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmenswebsites.
Der Hinweis auf die OS-Plattform kann weg
Was nicht hineingehört
Die häufigste Fehlentwicklung ist der Linkfriedhof.
Die Nielsen Norman Group beschreibt die Fußzeilen früherer Jahre entweder als kleine Hilfsbereiche mit wenig Inhalt oder als große Ablageflächen für verstreute Links (Nielsen Norman Group 2019). Bei kleinen Betrieben entstehen solche Ablagen meist schrittweise: eine Reihe mit Ortsnamen für die Suchmaschine, eine zweite mit Stichwörtern, dazu jede Unterseite, für die oben kein Platz war. Für Besucher ist eine Spalte mit Dutzenden Ortsnamen keine Hilfe, und für das Seitennetz bringt sie wenig, weil ein Link, der auf jeder Seite gleich steht, keinen Zusammenhang zum gerade gelesenen Thema herstellt. Wie Leistungsseiten stattdessen im Text miteinander verknüpft werden, beschreibt der Beitrag Interne Links: wie Kunden und Google Ihre Leistungen finden.
Tabelle waagerecht wischen
| Häufig am Seitenende | Was dabei schiefgeht | Besser so |
|---|---|---|
| Liste mit Dutzenden Ortsnamen oder Suchbegriffen | Liest sich wie Text für die Suchmaschine und hilft keinem Besucher | Einsatzgebiet in einem Satz, Ortsseiten nur dort, wo es echte Inhalte gibt |
| Vollständige Öffnungszeiten mit Feiertagen | Die schmale Spalte wird lang, Änderungen müssen doppelt gepflegt werden | Kurzfassung plus Link auf die Kontaktseite |
| Zweiter Aufruf mit Formular | Konkurriert mit dem Aufruf darüber und verdoppelt Pflichtfelder und Datenschutzhinweis | Ein Aufruf über der Fußzeile, in der Fußzeile nur die Kontaktwege |
| Siegel und Logos ohne Nachweis | Wer ein Zeichen zeigt, muss erklären können, wofür es steht und wer es vergeben hat | Wenige geprüfte Nachweise mit Link zur ausstellenden Stelle |
| Profil-Symbole ohne Namen | Ein Bildschirmleser kündigt nur einen Link an, ohne Ziel | Netzwerkname als Linktext oder als zugänglicher Name |
| Veraltete Pflichthinweise | OS-Plattform, Paragraf 5 TMG oder ein altes Jahr wirken vernachlässigt | Einmal im Jahr gegen die geltende Rechtslage prüfen |
Der zweite Aufruf verdient eine Erklärung, weil er so verbreitet ist. Viele Vorlagen setzen direkt über oder in die Fußzeile einen Block „Jetzt anfragen“ mit Formular, oft zusätzlich zu dem Aufruf, der am Ende des Seiteninhalts schon steht. Der Besucher sieht zwei Angebote untereinander, die dasselbe wollen, und das zweite wirkt wie eine Wiederholung. Sinnvoller ist eine klare Aufgabenteilung: Der Seiteninhalt endet mit einem Aufruf, der zum Thema der Seite passt, und die Fußzeile nennt die Kontaktwege, ohne erneut zu werben. Ähnlich verhält es sich mit Siegeln: Ein Zeichen, das niemand erklären kann, kostet Vertrauen, statt es zu schaffen.
Am Handy: gestapelt statt gequetscht
Am Smartphone wird aus vier Spalten eine lange Spalte. Wie wichtig diese Ansicht ist, zeigt die Ausstattung der Haushalte: Anfang 2023 gab es in 95,7 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland ein Smartphone (Statistisches Bundesamt).
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte verlangen, dass Inhalte bei einer Breite von 320 CSS-Pixeln ohne Verlust an Information oder Funktion und ohne Scrollen in zwei Richtungen dargestellt werden können (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 1.4.10, W3C). Für die Fußzeile heißt das: Die Spalten stehen untereinander statt nebeneinander in Miniaturgröße, und keine Linkreihe läuft seitlich aus dem Bildschirm. Gestapelt kommt es auf die Reihenfolge an, denn wer am Handy nach unten scrollt, trifft zuerst auf die oberste Spalte.
- Kontakt mit Anruf- und E-Mail-Link als erster Block, jeder Kontaktweg als eigene, gut treffbare Zeile
- Öffnungszeiten als Kurzfassung mit Link auf die vollständigen Zeiten
- Leistungen, bei langen Listen auf die Übersicht und die gefragtesten verkürzt
- Profile mit Namen, in einer Reihe mit ausreichend Abstand zwischen den Symbolen
- Rechtstexte und Cookie-Einstellungen, jeder Eintrag in einer eigenen Zeile
- Die Copyright-Zeile als Abschluss
Am Handy entscheidet außerdem die Größe der Tippflächen. Rechtslinks stehen in vielen Fußzeilen in einer Zeile, getrennt durch senkrechte Striche und in kleiner Schrift. WCAG 2.2 verlangt auf Stufe AA für Zeigereingaben eine Zielgröße von mindestens 24 mal 24 CSS-Pixeln, sofern kleinere Ziele nicht genug Abstand zueinander haben (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 2.5.8, W3C). Untereinander gestellte Rechtslinks erfüllen das ohne Rechenarbeit, wenn jede Zeile als Tippfläche mindestens 24 Pixel hoch ist; auch Profil-Symbole brauchen Platz um sich herum. Weitere Maße für Schrift und Tippflächen auf kleinen Bildschirmen fasst der Beitrag Website auf dem Handy: lesbar und leicht bedienbar zusammen.
Kontrast: das Kleingedruckte bleibt lesbar
In der Fußzeile greifen Gestalter am ehesten zu hellgrauer Schrift auf dunklem oder mittelgrauer Schrift auf hellem Grund, denn das Seitenende soll zurücktreten.
Zu schwacher Textkontrast ist allerdings der häufigste automatisch erkannte Barrierefreiheitsfehler auf viel besuchten Websites: Er fand sich auf 83,9 Prozent der eine Million meistbesuchten Startseiten, im Schnitt mit 34 einzelnen Stellen je Startseite (WebAIM Million 2026). Die Schwelle ist eindeutig: Normaler Text braucht nach WCAG 2.2 ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zu seinem Hintergrund (WCAG 2.2, Erfolgskriterium 1.4.3, W3C). Das gilt für die Telefonnummer und die Impressumszeile genauso wie für die Überschrift im Seiteninhalt. Wer die Fußzeile ruhiger haben möchte, erreicht das besser über kleinere Schrift mit ausreichendem Kontrast, mehr Abstand und weniger Einträge als über blasse Farben.
Ein zweiter Fehler betrifft die Profile. Symbole für soziale Netzwerke sind oft Links ohne Text: Für das Auge ist das Zeichen eindeutig, ein Bildschirmleser kündigt dagegen nur einen Link an, ohne zu sagen, wohin er führt. Leere Links fanden sich auf 46,3 Prozent der untersuchten Startseiten (WebAIM Million 2026). Die Abhilfe ist einfach: Der Name des Netzwerks steht als sichtbarer Text neben dem Symbol oder als zugänglicher Name im Link. Dasselbe gilt für ein Logo in der Fußzeile, das zur Startseite verlinkt.
Der Drei-Fragen-Test am Handy
Zum Jahreswechsel: die Copyright-Zeile und weitere Prüfpunkte
Die Zeile mit einem längst vergangenen Jahr hinter dem Copyright-Zeichen ist auf vielen Websites das sichtbarste Zeichen dafür, dass seit Langem niemand mehr hingesehen hat.
Rechtlich ist sie keine Voraussetzung für den Schutz der Inhalte: Nach der Berner Übereinkunft darf der urheberrechtliche Schutz nicht von Förmlichkeiten abhängen, er entsteht automatisch (WIPO). Der Vermerk ist also ein Hinweis, keine Pflicht, und wer ihn führt, sollte ihn aktuell halten. Verbreitet sind zwei Schreibweisen: das laufende Jahr allein oder ein Zeitraum vom ersten Veröffentlichungsjahr bis heute. Beide sind in Ordnung, solange die letzte Jahreszahl stimmt. Wer die Jahreszahl automatisch setzen lässt, sollte wissen, wann „automatisch“ greift. Bei statisch ausgelieferten Websites entsteht die Zahl in der Regel beim Erzeugen der Seiten. In XICflow setzt die Abschlusszeile das Jahr beim Veröffentlichen ein. Im Browser aktualisiert das Skript der Seite die Zeile beim Laden auf das aktuelle Jahr; im ausgelieferten HTML, also im Quelltext und für Programme, die eine Seite ohne JavaScript lesen, steht dagegen das Jahr der letzten Veröffentlichung. Nachgemessen am 19. Oktober 2026 an der Demo-Website Café Nordlicht mit vorgestellter Uhr (XICflow): Im HTML stand 2026, im Browser mit einem Datum im Januar 2027 stand 2027. Eine Veröffentlichung nach dem 1. Januar, etwa zusammen mit den neuen Öffnungszeiten, bringt beide Stände auf dasselbe Jahr.
Ein zweiter Prüfpunkt hängt direkt am Stichtag 31. Dezember. Nach Paragraf 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes muss ein Unternehmer, der eine Website unterhält, Verbraucher leicht zugänglich darüber informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Von dieser Angabe ausgenommen ist, wer am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat (Paragraf 36 Absatz 3 VSBG). Ist der Betrieb im Laufe des Jahres über diese Grenze gewachsen, gehört die Angabe im neuen Jahr auf die Website, meist ins Impressum; wer AGB verwendet, gibt sie nach demselben Paragrafen zusätzlich zusammen mit den AGB. Beide Seiten sind aus der Fußzeile verlinkt.
- Copyright-Zeile: Jahr oder Zeitraum prüfen, bei automatischer Jahreszahl nach dem 1. Januar einmal veröffentlichen
- Beschäftigte zum 31. Dezember zählen: Sind es mehr als zehn, die Angabe zur Verbraucherschlichtung nach Paragraf 36 VSBG ergänzen
- Öffnungszeiten zwischen den Jahren und Betriebsferien in der Kurzfassung anpassen und nach dem Urlaub zurückstellen
- Alte Pflichthinweise entfernen: den Link zur OS-Plattform und Verweise auf Paragraf 5 TMG
- Profile durchgehen und Links auf nicht mehr gepflegte Konten entfernen
- Jeden Link der Fußzeile einmal anklicken, besonders nach umbenannten oder gelöschten Seiten
Die Fußzeile in XICflow pflegen
In XICflow haben Kopfzeile, Fußzeile und Navigation im Dashboard einen eigenen Bereich, „Header & Footer“, und werden je Sprache getrennt gepflegt.
Unter „Footer-Spalten“ legen Sie beliebig viele Spalten mit „Spaltentitel“ und Links an, etwa für Leistungen und Unternehmen. Die Spalte „Rechtstexte (Footer-Spalte)“ ist ohne eigenen Eintrag mit Impressum, Datenschutz, AGB und Barrierefreiheit vorbelegt; tragen Sie eigene Einträge ein, ersetzen diese die Liste vollständig, und die Pflichtseiten gehören dann mit hinein. Profile hinterlegen Sie unter „Social-Links“; in der Fußzeile tragen die Symbole einen zugänglichen Namen, ohne eigene Beschriftung den Namen des Netzwerks. Alle Einstellungen beschreibt die Dokumentation zu Kopf- und Fußzeile. Geänderte Einträge erscheinen auf der Website mit der nächsten Veröffentlichung.
Wer die Fußzeile aus Bausteinen zusammensetzt, nimmt für die Pflichtlinks den Baustein „Rechtslinks“. Er bezieht seine Einträge aus den Rechtsseiten, die die Website tatsächlich führt, mit übersetzter Beschriftung und passendem Pfad je Sprache, und setzt die Cookie-Einstellungen als letzten Eintrag derselben Reihe (Baustein Rechtslinks in der Dokumentation). Telefon, E-Mail und Anschrift kommen aus den Stammdaten der Website und erscheinen in der Fußzeile nur, wenn sie gepflegt sind, sodass kein leerer Anruflink entsteht. Impressum, Datenschutz und AGB entstehen in der jeweiligen Sprache, und eine Kontrastprüfung nach WCAG 2.2 AA korrigiert zu schwache Textfarben des Themes beim Speichern und meldet verbleibende Verstöße vor jeder Veröffentlichung als Hinweis.
Die Fußzeile in einem Satz