Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es überträgt den European Accessibility Act der Europäischen Union in deutsches Recht und verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für viele Betriebe war das lange ein abstraktes Thema – bis die erste Ausschreibung nach einer Barrierefreiheitserklärung fragte oder eine Kundin meldete, dass sie das Kontaktformular mit ihrem Screenreader nicht ausfüllen kann. Dieser Beitrag ordnet ein, wen das Gesetz betrifft, welche technischen Anforderungen aus WCAG 2.2 AA im Alltag tatsächlich über Erfolg oder Nachbesserung entscheiden und wie eine belastbare Barrierefreiheitserklärung aufgebaut ist. Am Ende steht eine Arbeitsliste, mit der Sie Ihre Website Schritt für Schritt prüfen können – unabhängig davon, ob Sie neu bauen oder eine vorhandene Seite nachbessern.
Was das BFSG seit dem 28. Juni 2025 fordert
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, die europaweit als European Accessibility Act bekannt ist. Geregelt sind zwei Bereiche: Produkte wie Selbstbedienungsterminals, Router oder Lesegeräte für digitale Bücher sowie Dienstleistungen, darunter der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Die technischen Details stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Sie verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, und diese Norm übernimmt die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines des W3C auf Konformitätsstufe AA. Praktisch heißt das: Wer wissen will, was von einer Website verlangt wird, liest die WCAG. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 ist seit Oktober 2023 offizielle W3C-Empfehlung und ergänzt die Vorgängerversion um neun zusätzliche Erfolgskriterien (W3C). Wer eine neue Unternehmens-Website plant, sollte diese Grundlage von Beginn an einziehen; die Leistungen von XICflow sind genau darauf ausgelegt.
Für die Aufsicht ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig. Sie prüft stichprobenartig sowie auf Hinweis, fordert Nachbesserung und kann eine Dienstleistung im äußersten Fall untersagen. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro (BFSG § 37); in der Praxis stehen jedoch Fristsetzung und Abhilfe im Vordergrund. Hinzu kommt, dass anerkannte Verbände Verbandsklage erheben können und Wettbewerber lauterkeitsrechtliche Schritte prüfen. Für Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, greift eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 (BFSG § 38); für Selbstbedienungsterminals sind längere Fristen vorgesehen. Wer sein Projekt jetzt aufsetzt, arbeitet also nicht gegen einen einzelnen Stichtag, sondern gegen einen dauerhaften Zustand. Ähnlich verhält es sich mit anderen Rechtsthemen der Website: Wie Einwilligung und Cookie-Consent rechtssicher umgesetzt werden, hängt genauso an den Voreinstellungen wie die Barrierefreiheit.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer betroffen ist – und wer nicht
Die häufigste Fehleinschätzung lautet: Jede Website muss ab sofort barrierefrei sein. Das trifft so nicht zu. Das BFSG adressiert Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites, über die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Vertrag abschließen können – Kaufabschlüsse, Buchungen, Terminvergaben, Vertragsabschlüsse, Kontoeröffnungen. Eine reine Informationsseite ohne Abschlussmöglichkeit fällt in der Regel nicht darunter, ebenso wenig ein Angebot, das sich ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet. Öffentliche Stellen wiederum unterliegen bereits seit Jahren der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und damit einem eigenen, in Teilen strengeren Regelwerk. Die Grenze verläuft allerdings unschärfer, als es klingt: Ein Handwerksbetrieb mit Online-Terminbuchung, ein Restaurant mit Tischreservierung oder eine Praxis mit Rezeptanforderung bewegt sich sehr schnell im Anwendungsbereich. Wer unsicher ist, sollte die Funktionen der eigenen Seite einzeln durchgehen. Ein Blick auf den Funktionsvergleich hilft dabei, den eigenen Bedarf einzuordnen.
| Website-Typ | BFSG-Relevanz | Praktische Konsequenz |
|---|---|---|
| Reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss | in der Regel nicht erfasst | Barrierefreiheit bleibt freiwillig, ist aber wirtschaftlich sinnvoll |
| Online-Terminbuchung für Verbraucher | erfasst | Buchungsstrecke und Formulare nach WCAG 2.2 AA prüfen |
| Kaufabschluss für Verbraucher | erfasst | Auswahl, Zahlung und Bestätigungsseite müssen bedienbar sein |
| Angebot ausschließlich für Geschäftskunden | in der Regel nicht erfasst | Vertragliche Zusagen können Barrierefreiheit trotzdem fordern |
| Website einer öffentlichen Stelle | eigenes Regelwerk | BITV 2.0 mit Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus |
| Dienstleistung eines Kleinstunternehmens | ausgenommen nach BFSG § 3 | Ausnahme prüfen, dokumentieren und beim Wachstum neu bewerten |
Unabhängig von der juristischen Einordnung spricht die Größenordnung für sich. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen (Statistisches Bundesamt), das sind etwa neun Prozent der Bevölkerung. In der Europäischen Union geht die Kommission von rund 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung aus (Europäische Kommission). Hinzu kommen temporäre und situative Einschränkungen: ein gebrochener Arm, grelles Sonnenlicht auf dem Display, eine laute Umgebung ohne Kopfhörer. Barrierefreiheit ist damit kein Randthema, sondern eine Frage der Reichweite. Der Nebeneffekt ist messbar: Sauber ausgezeichnete Überschriften, sprechende Linktexte und robuste Formulare verbessern zugleich die Bedienung für alle und die maschinelle Auswertbarkeit der Seite. Wer ohnehin eine neue Seite plant, kann beides in einem Zug erledigen – wie das mit KI-Unterstützung abläuft, zeigt der Beitrag Website mit KI erstellen.
WCAG 2.2 AA im Alltag
Die WCAG gliedern sich in vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Darunter liegen Erfolgskriterien auf den Stufen A, AA und AAA. Maßgeblich für das BFSG ist Stufe AA, die Stufe A einschließt. Das klingt nach viel Papier, doch in der Praxis fallen die meisten Websites über eine Handvoll wiederkehrender Punkte. Die jährliche Auswertung der eine Million meistbesuchten Startseiten zeigt, dass rund 95 Prozent automatisiert erkennbare WCAG-Verstöße aufweisen, im Schnitt etwa 50 Fehler je Startseite (WebAIM Million). Die Verteilung ist dabei erstaunlich stabil: zu geringe Textkontraste, fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, leere Links und fehlende Sprachauszeichnung machen den größten Anteil aus. Wer diese fünf Muster abstellt, hat den Löwenanteil der automatisiert messbaren Probleme erledigt. Wie eine solche Grundstruktur entsteht, beschreibt die Übersicht So funktioniert XICflow.
Kontraste
Fließtext braucht ein Kontrastverhältnis von 4,5:1, großer Text 3:1, Bedienelemente und aussagekräftige Grafiken ebenfalls 3:1 (WCAG 1.4.3 und 1.4.11).
Sichtbarer Fokus
Jedes fokussierbare Element zeigt eine deutlich erkennbare Fokusanzeige, die nicht von Kopfzeilen oder Bannern verdeckt wird (WCAG 2.4.7 und 2.4.11).
Tastaturbedienung
Alle Funktionen sind ohne Maus erreichbar, in nachvollziehbarer Reihenfolge und ohne Tastaturfallen (WCAG 2.1.1 und 2.1.2).
Alternativtexte
Informationstragende Bilder erhalten eine beschreibende Textalternative, rein dekorative Grafiken ein leeres alt-Attribut (WCAG 1.1.1).
Formularfehler
Fehler werden in Textform benannt, dem Feld zugeordnet und mit einem Korrekturvorschlag versehen (WCAG 3.3.1 und 3.3.3).
Zielgrößen
Interaktive Elemente messen mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel oder halten ausreichenden Abstand zueinander (WCAG 2.5.8).
Kontraste, Fokus und Tastatur
Kontrast ist der mit Abstand häufigste Mangel: Rund 79 Prozent der untersuchten Startseiten enthalten Text mit zu geringem Kontrast (WebAIM Million). Die Regel ist unspektakulär und trotzdem folgenreich. Normaler Text benötigt ein Verhältnis von 4,5:1 zum Hintergrund; großer Text ab 24 Pixel beziehungsweise ab 18,66 Pixel in Fettschrift kommt mit 3:1 aus. Seit WCAG 2.1 gilt zusätzlich ein Mindestkontrast von 3:1 für Bedienelemente und aussagekräftige Grafiken. In der Praxis scheitern daran vor allem helle Grautöne auf weißem Grund, Platzhaltertexte in Formularfeldern, Schaltflächen, die deaktiviert wirken, sowie Text auf Fotos ohne Abdunklung. Der zweite Dauerbrenner ist der Fokus. Viele Entwürfe entfernen die Standard-Fokusanzeige des Browsers, ohne Ersatz zu liefern – für Menschen, die per Tastatur navigieren, wird die Seite damit praktisch unbedienbar. Wie sich ein sauberes Grundgerüst optisch auswirkt, lässt sich an den Beispiel-Websites in den Demos nachvollziehen.
- Textkontrast messen statt schätzen: Farbwerte aus dem Design-System gegen alle vorkommenden Hintergründe prüfen und die Ergebnisse dokumentieren.
- Platzhaltertexte sind keine Beschriftung: Ein sichtbares Label bleibt auch dann stehen, wenn das Feld bereits ausgefüllt ist.
- Fokusanzeige sichtbar lassen oder bewusst ersetzen – mit ausreichendem Kontrast zum Hintergrund und zum unfokussierten Zustand.
- Klebende Kopfzeilen so gestalten, dass sie fokussierte Elemente nicht verdecken (WCAG 2.4.11).
- Reihenfolge im Quelltext an der visuellen Reihenfolge ausrichten, damit die Bewegung mit der Tabulatortaste nachvollziehbar bleibt.
- Sprungmarke zum Hauptinhalt anbieten, damit wiederkehrende Navigationsblöcke übersprungen werden können.
/* Fokus sichtbar halten, statt outline: none zu setzen */
:where(a, button, input, select, textarea, summary, [tabindex]):focus-visible {
outline: 3px solid #aca316;
outline-offset: 2px;
border-radius: 4px;
}
/* Klebende Kopfzeile darf den Fokus nicht verdecken (WCAG 2.4.11) */
:root { scroll-padding-top: 6rem; }
/* Mindestzielgröße 24 x 24 CSS-Pixel (WCAG 2.5.8) */
.icon-button { min-inline-size: 24px; min-block-size: 24px; }Die Tastaturprobe dauert zwei Minuten und ersetzt kein Audit, deckt aber viel auf: Seite laden, Tabulatortaste drücken und ohne Maus durch alle Elemente wandern. Sichtbar sein muss jederzeit, wo der Fokus steht. Menüs müssen sich mit Eingabe- oder Leertaste öffnen und mit der Escape-Taste schließen lassen. Dialoge fangen den Fokus ein, geben ihn beim Schließen aber an das auslösende Element zurück. Karussells, Ausklappbereiche und Filter brauchen erreichbare Bedienelemente statt reiner Mausklick-Logik. WCAG 2.2 hat diesen Bereich geschärft: Neu hinzugekommen sind unter anderem Kriterien zu nicht verdecktem Fokus, zu Alternativen für Ziehbewegungen und zu Mindestzielgrößen. Wichtig ist außerdem, dass die Seitenstruktur auch dann trägt, wenn aufwendige Skripte nicht ausgeführt werden. Eine statisch ausgelieferte Seite hat hier strukturelle Vorteile, wie der Beitrag zu PageSpeed 100 und statischer Auslieferung zeigt.
Alternativtexte und Formularfehler
Rund 55 Prozent der untersuchten Startseiten enthalten Bilder ohne Textalternative (WebAIM Million) – ein Wert, der sich seit Jahren kaum bewegt. Dabei ist die Regel einfach: Trägt ein Bild Information, braucht es eine Beschreibung, die diese Information ersetzt. Trägt es keine, gehört ein leeres alt-Attribut hinein, damit unterstützende Technik es überspringt. Ein Alternativtext beschreibt nicht das Motiv im Detail, sondern die Funktion im Kontext. Bei einem Produktfoto ist der Produktname sinnvoll, bei einem Diagramm die Kernaussage, bei einem Logo im Kopfbereich der Firmenname und bei einem verlinkten Symbol das Ziel des Links. Formulare sind der zweite Schwerpunkt: Bei rund 48 Prozent der Startseiten fehlen Beschriftungen für Eingabefelder (WebAIM Million). Ein Feld ohne verknüpftes Label ist für einen Screenreader ein leeres Textfeld – die Person weiß schlicht nicht, was einzutragen ist. Die Verknüpfung erfolgt über das for-Attribut des Labels und die id des Feldes, ergänzt um aria-describedby für Hinweise und Fehlermeldungen.
<label for="mail">E-Mail-Adresse</label>
<input
id="mail"
name="mail"
type="email"
autocomplete="email"
aria-describedby="mail-hint mail-error"
aria-invalid="true"
required
/>
<p id="mail-hint">Wir antworten an diese Adresse.</p>
<p id="mail-error" role="alert">
Bitte ergänzen Sie das Zeichen @ - Beispiel: name@firma.de
</p>Fehlermeldungen sind der Punkt, an dem gut gemeinte Formulare kippen. Die WCAG verlangen, dass ein Fehler in Textform benannt und dem betroffenen Feld zugeordnet wird (3.3.1) und dass ein Korrekturvorschlag folgt, sofern er sich ermitteln lässt (3.3.3). Eine rote Umrandung allein reicht nicht, weil Farbe nicht die einzige Informationsquelle sein darf. Erscheint die Meldung dynamisch, muss sie angekündigt werden – über einen Live-Bereich mit role='alert' oder aria-live. Praktisch bewährt hat sich außerdem eine Fehlerzusammenfassung am Formularanfang, die auf die einzelnen Felder verlinkt. WCAG 2.2 ergänzt zwei Kriterien, die Formulare spürbar entlasten: Bereits eingegebene Angaben sollen im selben Vorgang nicht erneut abgefragt werden (3.3.7), und Anmeldeverfahren dürfen keine kognitiven Tests wie das Abtippen verzerrter Zeichen erzwingen, wenn keine Alternative angeboten wird (3.3.8). Wer Anfragen ohnehin über ein zentrales Postfach verwaltet, findet die passenden Bausteine in den Funktionen von XICflow.
Barrierefreiheit steckt in den Bausteinen
Die Barrierefreiheitserklärung
Das BFSG verlangt von Anbietern erfasster Dienstleistungen Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (BFSG § 14). Diese Angaben gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an eine vergleichbar auffindbare Stelle, und sie müssen selbst barrierefrei zugänglich sein. Im öffentlichen Sektor ist die Erklärung zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0 seit Langem etabliert und dient als praktische Vorlage: Sie nennt den Stand der Vereinbarkeit, listet nicht barrierefreie Inhalte auf, begründet sie, nennt das Datum der Erstellung und der letzten Prüfung und enthält einen Feedback-Mechanismus samt Kontaktweg. Für privatwirtschaftliche Anbieter empfiehlt sich derselbe Aufbau, weil er nachvollziehbar dokumentiert, was tatsächlich geprüft wurde. Wichtig ist die Ehrlichkeit der Erklärung: Eine Seite als vollständig konform zu bezeichnen, obwohl bekannte Lücken vorliegen, schafft mehr Risiko als eine offene Auflistung mit Zeitplan. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit stellt dazu Orientierungshilfen bereit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit).
- Geltungsbereich benennen: Welche Website, welche Anwendungen und welche Dokumente deckt die Erklärung ab?
- Stand der Vereinbarkeit angeben: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar, jeweils mit Bezug auf WCAG 2.2 AA.
- Bekannte Einschränkungen auflisten, verständlich begründen und mit einem realistischen Zeitplan für die Behebung versehen.
- Alternativen beschreiben: Wie erhalten Betroffene die Information oder Leistung auf anderem Weg, etwa telefonisch oder per E-Mail?
- Erstellungsdatum und Prüfmethode dokumentieren: Selbstbewertung, externe Prüfung oder eine Kombination aus automatisiertem Test und manueller Kontrolle.
- Feedback-Mechanismus einrichten: eine erreichbare Kontaktmöglichkeit für Hinweise auf Barrieren, mit zugesagter Reaktionszeit.
- Erklärung mindestens jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Seite aktualisieren.
Erklärung sichtbar verlinken
Prüfen: automatisiert und manuell
Automatisierte Prüfwerkzeuge sind der schnellste Einstieg, decken aber nur einen Teil ab: Nach Einschätzung von Fachleuten lassen sich etwa 40 Prozent der WCAG-Anforderungen überhaupt maschinell testen (WebAIM). Ein Werkzeug erkennt ein fehlendes alt-Attribut, kann aber nicht beurteilen, ob der vorhandene Alternativtext die Bildaussage trifft. Es misst Kontraste, bewertet jedoch keine sinnvolle Fokusreihenfolge. Deshalb gehört zu jeder Prüfung ein manueller Teil: die vollständige Tastaturbedienung, ein Durchgang mit einem Screenreader, die Darstellung bei 200 Prozent Zoom, die Umbruchprüfung bei 320 Pixel Breite und ein Test mit vergrößerten Textabständen. Sinnvoll ist außerdem, Nutzungsszenarien statt einzelner Seiten zu prüfen: von der Startseite über die Leistungsübersicht bis zum abgeschickten Kontaktformular. Genau dort entstehen die Barrieren, die im Alltag zählen. Dokumentieren Sie jeden Durchgang mit Datum, Werkzeug und Ergebnis – das ist die Grundlage für die Erklärung und für spätere Nachweise.
Barrierefreiheit entscheidet darüber, ob eine Anfrage überhaupt abgeschickt werden kann. Sie ist damit weniger eine Frage der Gestaltung als eine Frage der Funktionsfähigkeit.
Barrierefreiheit ab Werk statt Nachrüstung
Nachträgliche Reparatur ist der aufwendigste Weg. Wenn Kontraste, Fokusanzeigen und Formularmuster erst nach dem Start angepasst werden, betrifft jede Änderung sämtliche Unterseiten und häufig auch das Design-System. XICflow geht deshalb den umgekehrten Weg: Die Seiten entstehen aus einem Katalog geprüfter Blöcke, deren Kontraste, Fokusanzeigen, Überschriftenhierarchie, Beschriftungen und Statusmeldungen auf einer WCAG-2.2-AA-Grundlage aufgebaut sind. Interaktive Bausteine wie Registerkarten, Prozessschritte oder Slider bringen die passenden ARIA-Muster und die Tastatursteuerung bereits mit. Die Ausgabe erfolgt als statisches HTML, sodass die Seitenstruktur auch dann trägt, wenn Skripte nicht ausgeführt werden. Rechtstexte und die Barrierefreiheitserklärung werden mitgeneriert und lassen sich um projektspezifische Angaben ergänzen. Das ersetzt keine individuelle Prüfung der eigenen Inhalte – Alternativtexte für eigene Fotos oder verständliche Sprache bleiben redaktionelle Aufgaben –, verschiebt den Aufwand aber vom Nachbessern zum Pflegen. Was der Aufbau kostet, zeigt die Preisübersicht.
Barrierefreiheit hängt eng mit anderen Grundsatzentscheidungen zusammen. Eine mehrsprachige Seite braucht korrekt gesetzte Sprachauszeichnungen, damit Screenreader die richtige Aussprache wählen – wie das technisch sauber gelöst wird, beschreibt der Beitrag zur mehrsprachigen Website mit hreflang. Ein Einwilligungsbanner muss selbst tastaturbedienbar sein und darf den Fokus nicht dauerhaft einsperren. Und eine schnelle Auslieferung hilft besonders jenen, die mit Vergrößerungssoftware oder älteren Geräten arbeiten. Wer diese Themen getrennt abarbeitet, baut Widersprüche ein; wer sie gemeinsam plant, spart Abstimmungsrunden und doppelte Korrekturen. Weitere Beiträge zu Aufbau, Recht und Technik sammelt das XICflow-Blog.
So gehen Sie es an
- Anwendungsbereich klären: Können Verbraucher über Ihre Seite einen Vertrag abschließen? Dann ist das BFSG einschlägig.
- Automatisierten Test über die fünf wichtigsten Seiten laufen lassen und die Befunde nach Häufigkeit sortieren.
- Tastaturprobe und Screenreader-Durchgang für den Weg von der Startseite bis zur abgeschickten Anfrage durchführen.
- Kontrastwerte des Design-Systems einmal zentral korrigieren, statt einzelne Seiten nachträglich umzufärben.
- Formulare überarbeiten: sichtbare Labels, verknüpfte Hinweise, benannte Fehler, Korrekturvorschläge, angekündigte Statusmeldungen.
- Alternativtexte redaktionell erfassen und im Pflegeprozess verankern, damit neue Bilder nicht ohne Beschreibung erscheinen.
- Barrierefreiheitserklärung schreiben, in der Fußzeile verlinken und einen Kontaktweg für Rückmeldungen benennen.
- Prüfrhythmus festlegen: jährlich sowie nach größeren Umbauten, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.