Zum Inhalt springen
Branchen

Psychotherapie-Praxis-Website: Telefonzeiten und Wartezeit

Mit vollem Kassensitz gilt: 200 Minuten Telefonzeit pro Woche. So zeigt die Praxis-Website Telefonzeiten, Sprechstunde, 116117 und die Warteliste verständlich.

16 Min. Lesezeit PsychotherapiePraxis-WebsiteErreichbarkeitTerminanfrageHeilberufe

„Leider erreichen Sie uns außerhalb unserer Telefonzeiten“ – diese Ansage hören viele Menschen, die einen Therapieplatz suchen. Sie rufen eine Praxis nach der anderen an, landen auf dem Anrufbeantworter und versuchen es am nächsten Morgen noch einmal. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassensitz ist die telefonische Erreichbarkeit deshalb geregelt: Bei vollem Versorgungsauftrag sind 200 Minuten pro Woche persönliche Erreichbarkeit sicherzustellen, in Einheiten von mindestens 25 Minuten (G-BA, Psychotherapie-Richtlinie). Die Website ist der Ort, an dem Anrufende diese Zeiten zuerst suchen – und oft der einzige, an dem sie neben den Zeiten auch erfahren, wie es weitergeht, wenn gerade kein Platz frei ist. Dieser Beitrag erklärt, was die Vorgaben verlangen, warum Telefonzeit, Sprechstunde und Therapiestunden getrennt auf die Seite gehören, wie die Praxis die 116117 und die Terminservicestelle erklärt, wie sie den Stand ihrer Warteliste ehrlich angibt und wie ein Anfrageformular aussieht, das nicht nach Beschwerden oder Diagnosen fragt.

Psychotherapie-Praxis: Telefonzeit, Sprechstunde, WartelisteGetrennte Blöcke statt einer Zeile „Sprechzeiten“Quellen: Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, KBVWartelisteAktueller Stand: Aufnahme geschlossen, Sprechstundentermine telefonischStand mit DatumTelefonzeiten zur Terminvereinbarungpersönlich besetzt, je Einheit mindestens 25 Min.Mo25 Min.25 Min.Di25 Min.25 Min.Mi25 Min.Do25 Min.25 Min.Fr25 Min.200Min. je Wochebei vollemVersorgungsauftragHälftiger Versorgungsauftrag: 100 Min. je WocheGleiche Zeiten auf:WebsiteAnrufbeantworterMeldung an die KVTerminanfrageohne Felder für Beschwerden oder DiagnosenNameRückrufnummerVersicherunggesetzlich, privat, selbst zahlendAnliegenSprechstunde oder WartelisteEinwilligung zur DatenverarbeitungAnfrage sendenSprechstundeErstgespräch, getrennt vom Telefon100Min. je Woche, in der Regelbei vollem VersorgungsauftragAb 25 Min. je Termin, fest oder offenVor Probatorik Pflicht: mind. 50 Min.Ohne ÜberweisungSprechstundentermin direktbei der Praxis vereinbaren116117Terminservice der KVund eterminservice.deTermin binnen vier Wochen,Akutbehandlung binnen zwei Wochen

Was die 200 Minuten verlangen

Die Regel steht in Paragraf 1 Absatz 8 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die festlegt, wie Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird.

Danach ist eine telefonische persönliche Erreichbarkeit zur Terminkoordination „zu definierten und zu veröffentlichenden Zeiten zu gewährleisten“. Bei vollem Versorgungsauftrag sind das 200 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten, bei hälftigem Versorgungsauftrag 100 Minuten (G-BA, Psychotherapie-Richtlinie). Abnehmen darf die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut selbst oder das Praxispersonal. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschreibt die Pflicht auf ihrer Themenseite zur Psychotherapie so: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mitteilen, „zu welchen Zeiten sie die insgesamt 200 Minuten Erreichbarkeit in der Woche anbieten“ (KBV). Gemeint sind also nicht Praxen allgemein, sondern die Behandelnden in der vertragsärztlichen Versorgung.

Auf derselben Seite stehen drei Sätze, die für die Website mehr bedeuten, als es auf den ersten Blick scheint. Die Zeiten sollen auch auf dem Anrufbeantworter der Praxis angegeben werden. Die Krankenkassen erhalten die Daten über die KV, um ihre Versicherten zu informieren. Und wie die Erreichbarkeit organisiert wird, ist frei – Praxispersonal, Umleitung, Kooperation –, entscheidend ist aber, „dass der Anruf persönlich entgegengenommen wird“ (KBV). Hinzu kommt die Psychotherapie-Vereinbarung: Nach Paragraf 27 stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen regelmäßig ein Verzeichnis zur Verfügung, das neben Namen und Anschrift die telefonischen Erreichbarkeitszeiten und die Telefonnummer enthält (Psychotherapie-Vereinbarung). Ihre Telefonzeiten stehen damit nicht nur auf Ihrer eigenen Website, sondern auch in dem Verzeichnis, mit dem die Krankenkassen ihre Versicherten informieren. Ein Rückrufformular kann Anfragen außerhalb dieser Zeiten auffangen, ersetzt den persönlich besetzten Anschluss aber nicht; wie es sinnvoll eingesetzt wird, zeigt der Beitrag Rückruf statt Warteschleife.

Tabelle waagerecht wischen

SituationTelefonische ErreichbarkeitWas auf der Website steht
Voller Versorgungsauftrag200 Minuten pro Woche, Einheiten von mindestens 25 MinutenAlle Telefonfenster mit Wochentag und Uhrzeit, getrennt von der Sprechstunde
Hälftiger Versorgungsauftrag100 Minuten pro Woche, Einheiten von mindestens 25 MinutenDieselbe Darstellung mit weniger Zeitfenstern
Telefondienst durch Praxispersonal oder UmleitungZählt, solange der Anruf persönlich angenommen wirdDie Zeiten; wer abnimmt, ist für Anrufende zweitrangig
Privatpraxis ohne KassensitzKeine Vorgabe aus der Psychotherapie-RichtlinieEigene Telefonzeiten und der deutliche Hinweis „Privatpraxis“

Eine Notiz für drei Stellen

Die Zeiten, die Sie der KV melden, die Ansage auf dem Anrufbeantworter und der Block auf der Website sollten aus derselben Notiz stammen. Ändert sich ein Zeitfenster, ändern Sie alle drei am selben Tag – sonst ruft jemand zu einer Zeit an, die nur noch in einer der drei Quellen steht. Wie solche Angaben dauerhaft aktuell bleiben, beschreibt der Beitrag Öffnungszeiten und Erreichbarkeit dauerhaft aktuell halten.

Telefonzeit ist nicht Sprechstunde

Viele Praxisseiten kennen nur einen einzigen Block mit der Überschrift „Sprechzeiten“. In einer psychotherapeutischen Praxis führt das in die Irre, denn hier gibt es drei Arten von Zeit, die Anrufende auseinanderhalten müssen.

Die Telefonzeit dient der Terminkoordination. Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das Erstgespräch, in dem geklärt wird, ob eine Behandlung nötig ist und welche. Die Therapiesitzungen schließlich sind vergebene Termine und haben als Zeiten auf der Website nichts zu suchen. Für die Sprechstunde gelten eigene Zahlen: Bei vollem Versorgungsauftrag stehen in der Regel mindestens 100 Minuten pro Woche zur Verfügung, bei hälftigem mindestens 50 Minuten; die Kassenärztlichen Vereinigungen können je nach Versorgungslage abweichende Regeln treffen (G-BA, Psychotherapie-Richtlinie). Eine Sprechstunde dauert mindestens 25 Minuten und kann bei Erwachsenen höchstens sechsmal je Krankheitsfall stattfinden, insgesamt bis zu 150 Minuten; bei Kindern und Jugendlichen sind es bis zu zehn Termine mit zusammen 250 Minuten (KBV). Ob die Praxis feste Sprechstundenzeiten anbietet oder Termine vergibt, entscheidet sie selbst und meldet es ihrer KV.

Telefonzeiten

Wann das Telefon persönlich besetzt ist, um Termine abzustimmen. Mit Wochentag und Uhrzeit, wortgleich mit der Meldung an die KV und der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Ob es feste Zeiten gibt oder Termine vergeben werden und wie man einen Termin bekommt. Dazu ein Satz zur Erwartung: Die Sprechstunde klärt den Bedarf, sie ist noch kein Therapieplatz.

Therapiesitzungen

Gehören nicht als Uhrzeiten auf die Seite. Hilfreich ist stattdessen eine kurze Erklärung, wie es nach der Sprechstunde weitergeht und welche Schritte vor Beginn einer Therapie liegen.

  1. Sprechstunde: Erstgespräch zur Abklärung, ohne Überweisung und ohne Antrag. Am Ende steht ein Befundbericht mit Empfehlung auf dem Formular PTV 11.
  2. Akutbehandlung, wenn sie empfohlen wird: bis zu 24 Einheiten zu je 25 Minuten im Krankheitsfall, insgesamt höchstens 600 Minuten (KBV). Ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht nötig.
  3. Probatorische Sitzungen: mindestens zwei, bei Erwachsenen bis zu vier, bei Kindern und Jugendlichen bis zu sechs (KBV). Sie klären, ob die Zusammenarbeit passt.
  4. Antrag bei der Krankenkasse: Kurzzeittherapie mit 12 bis 24 Stunden oder Langzeittherapie ab 25 Stunden (KBV).

Ein Satz, der Anrufe erspart

„Wenn wir Ihnen keinen zeitnahen Termin anbieten können: Der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt unter 116117 und auf eterminservice.de Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde in anderen Praxen.“ Dieser Satz gehört neben die Telefonzeiten und in die Ansage des Anrufbeantworters. Er nimmt der Praxis nichts weg, er erspart Menschen, die Hilfe suchen, den nächsten vergeblichen Anruf.

Wartezeit ehrlich angeben

Wie lange Menschen auf eine Psychotherapie warten, ist umstritten.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat Abrechnungsdaten der KBV zu allen gesetzlich Versicherten ausgewertet, die im ersten Quartal 2019 ihr Erstgespräch hatten: Vom Erstgespräch bis zum Therapiebeginn vergingen durchschnittlich 142,4 Tage (BPtK 2022). Der GKV-Spitzenverband kam mit einer eigenen Befragung zu weit kürzeren Zeiten; die Kammer hält diese Daten für nicht belastbar. Für eine einzelne Praxis hilft keiner der Durchschnittswerte, denn er sagt nichts über die eigene Warteliste. Eine bundesweite Zahl auf der Praxisseite weckt nur eine Erwartung, die die Praxis weder bestätigen noch widerlegen kann.

Was Anrufenden tatsächlich hilft, ist der aktuelle Stand in einem Satz, oben auf der Seite und mit Datum. Ein Hinweis-Band, also eine schmale farbige Leiste über dem Inhalt, eignet sich dafür: „Warteliste derzeit geschlossen. Sprechstundentermine nach telefonischer Absprache. Stand: [Datum]“. Eine Wartezeit in Wochen gehört nur dann auf die Seite, wenn die Praxis sie regelmäßig nachträgt. Eine Angabe, die im Frühjahr stimmte, ist im Herbst eine falsche Auskunft – und sie erzeugt genau die Anrufe, die das Band verhindern soll. Wichtig ist auch, was die Praxis mit der Warteliste macht: ob sie sich meldet, wenn ein Platz frei wird, ob Anrufende sich in regelmäßigen Abständen erneut melden sollen und ob die Liste zeitweise geschlossen ist.

Tabelle waagerecht wischen

Formulierung auf der SeiteWarum sie Ärger machtWas stattdessen trägt
„Kurzfristig Termine frei“Veraltet nach wenigen Tagen und weckt Hoffnungen, die am Telefon enttäuscht werden„Sprechstundentermine bitte telefonisch erfragen. Stand: [Datum]“
„Wartezeit nur wenige Wochen“Klingt wie eine Zusage, die die Praxis nicht in der Hand hatStand der Warteliste ohne Fristversprechen, mit Datum
„Keine Kapazitäten“ ohne weiteren SatzLässt Anrufende ohne nächsten Schritt zurückHinweis auf 116117 und eterminservice.de
„Wir melden uns bei allen zurück“Bei voller Warteliste kaum einzuhaltenSagen, wann sich die Praxis meldet, zum Beispiel nur bei frei werdendem Platz
Wartelistenstand nur auf dem AnrufbeantworterWer die Website liest, erfährt ihn erst nach dem AnrufDerselbe Satz im Hinweis-Band und in der Ansage

Das Formular ist kein Notfallweg

Schreiben Sie direkt über das Formular, wann Nachrichten gelesen werden, und wiederholen Sie dort die Notrufnummern. Wer in einer akuten Krise ein Formular abschickt und auf Antwort wartet, verliert Zeit. Der Hinweis gehört auch in die mobile Ansicht, nicht nur in die Fußzeile; was dort sonst hingehört, beschreibt der Beitrag über die Fußzeile der Website.

Ein Formular ohne Fragen nach Beschwerden

Für die Terminanfrage gilt in der Psychotherapie dieselbe Regel wie in jeder Praxis, nur mit mehr Gewicht.

Gesundheitsdaten sind nach Artikel 4 Nummer 15 der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit beziehen, „einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen“, und aus denen Informationen über den Gesundheitszustand hervorgehen (DSGVO). Ihre Verarbeitung ist nach Artikel 9 Absatz 1 grundsätzlich untersagt, sofern keine der Ausnahmen greift (DSGVO). Schon die Angabe, wegen welcher Beschwerden jemand einen Therapieplatz sucht, fällt darunter. Weil die Begriffsbestimmung die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ausdrücklich einschließt, kann sogar die Anfrage bei einer psychotherapeutischen Praxis selbst als Gesundheitsdatum gelten – ein Grund mehr, nichts darüber hinaus abzufragen. Ein Formular, das nach Symptomen, Diagnosen oder Medikamenten fragt, sammelt solche Daten über einen Weg ein, der dafür nicht gedacht ist. Die Lösung ist schlicht: Das Formular fragt nur ab, was die Praxis braucht, um zurückzurufen oder einen Sprechstundentermin anzubieten; alles Inhaltliche gehört in die Sprechstunde. Die allgemeinen Regeln für Terminanfragen in Heilberufen stehen im Beitrag Praxis-Website: rechtssicher und patientenfreundlich. Für die Psychotherapie kommen einige Felder hinzu.

  • Name und eine Rückrufnummer; die E-Mail-Adresse nur, wenn die Praxis auch per E-Mail antwortet
  • Versicherung als Auswahlliste: gesetzlich, privat, Beihilfe, selbst zahlend
  • Anliegen als Auswahlliste: Termin für die Sprechstunde, Aufnahme auf die Warteliste, organisatorische Rückfrage
  • Altersgruppe als Auswahlliste, wenn die Praxis Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandelt – ohne Geburtsdatum
  • Passende Rückrufzeit: vormittags, nachmittags oder egal
  • Kein Freitextfeld für Beschwerden, Diagnosen oder Medikamente; höchstens ein Feld „Organisatorische Hinweise“ mit genau dieser Beschriftung
  • Eine Einwilligung mit Verweis auf die Datenschutzerklärung
  • Ein Satz über dem Absenden: wann die Praxis antwortet und dass das Formular kein Notfallweg ist

In XICflow entsteht dieses Formular aus dem Baustein „Formular“. Zur Auswahl stehen einzeiliger Text, E-Mail, Telefon, Zahl, Auswahlliste, mehrzeiliger Text, Kontrollkästchen und Einwilligung, und ein Formular kann bis zu 40 eigene Felder enthalten (XICflow-Dokumentation). Für eine Psychotherapie-Praxis ist die Grenze nach unten wichtiger als die nach oben: Eine Handvoll Felder reicht. Leer gelassene Felder werden nicht übertragen. Die Anfragen landen gesammelt im Anfragen-Postfach, wo das Team sie mit Status bearbeitet und sieht, was erledigt ist. Wie das abläuft und welche Rollen es im Team gibt, beschreibt die Dokumentation unter Anfragen und Team.

Privatpraxis: eigene Regeln, gleiche Fragen

Die 200-Minuten-Vorgabe, die Meldung an die KV und die Terminservicestelle betreffen die Versorgung gesetzlich Versicherter. Eine Privatpraxis ohne Kassensitz ist daran nicht gebunden.

Die Fragen der Anrufenden sind trotzdem dieselben: Wann erreiche ich jemanden, wie lange dauert es, und was kostet es? Deshalb gehört auf die Startseite einer Privatpraxis ein unmissverständlicher Satz, dass keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, und für wen die Praxis offensteht: Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahlende. Gesetzlich Versicherte fragen Privatpraxen oft nach der Kostenerstattung. Grundlage ist Paragraf 13 Absatz 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, erstattet sie die Kosten der selbst beschafften Leistung, soweit diese notwendig war (SGB V). Bei Leistungen durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten setzt die Erstattung zusätzlich voraus, dass sie die Voraussetzungen des Paragrafen 95c SGB V erfüllen (SGB V). Ob das im Einzelfall greift, entscheidet die Kasse. Die Website erklärt deshalb, dass es diesen Weg gibt, und empfiehlt, vor Behandlungsbeginn mit der Kasse zu sprechen; eine Zusage gehört nicht auf die Seite.

Auch die Berufsbezeichnung verdient Sorgfalt. „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ darf sich nach Paragraf 1 des Psychotherapeutengesetzes nur nennen, wer approbiert oder anderweitig zur Berufsausübung befugt ist; über diese Fälle hinaus dürfen nur Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten die Bezeichnung führen (PsychThG). Wer mit einer Heilpraktikererlaubnis arbeitet, beschreibt das auf der Website genau so und vermeidet Begriffe, die eine Approbation nahelegen. Für Werbung und Impressum gelten die Regeln der Heilberufe, die der oben verlinkte Beitrag zur Praxis-Website zusammenfasst.

Die Praxisseite in XICflow aufbauen

Mit XICflow entsteht diese Seite aus Bausteinen, die es bereits gibt.

Für die Zeiten setzen Sie den Baustein „Öffnungszeiten“ zweimal ein: einmal mit der Überschrift „Telefonzeiten zur Terminvereinbarung“, einmal mit „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Jeder Block hat eine Überschrift, einen Hinweis unter der Tabelle und eine Zeile je Tag; die Einstellungen beschreibt die Dokumentation unter Bausteine: Grids und Karten. Eine Eigenheit ist wichtig: Ein Tag ohne Zeitangabe erscheint als „Geschlossen“ (XICflow-Dokumentation). Tragen Sie im Block für die Telefonzeiten deshalb nur die Tage ein, an denen das Telefon besetzt ist. Sonst steht bei einem Tag ohne Telefonfenster „Geschlossen“, obwohl die Praxis an diesem Tag behandelt – und Anrufende lesen daraus, dass niemand da ist. In das Hinweisfeld unter der Tabelle passt der Satz zur 116117.

Das Telefon-Band zeigt die Rufnummer groß und als Wählverknüpfung, dazu ein Feld für die Erreichbarkeit und einen Link zum Formular. Für den Stand der Warteliste gibt es das Hinweis-Band, in der Dokumentation beschrieben als „Schmale farbige Leiste für eine Ankündigung mit optionalem Link“; beide Bausteine erklärt die Seite Bausteine: Conversion und CTA. Wie eine fertige Website für eine Praxis aussieht, zeigt die Demo Physiopraxis Nord unter den Demo-Websites: eine andere Fachrichtung, aber dieselbe Aufgabe, Zeiten, Wege und Anfrage ohne Umwege zu zeigen. Wie eine Praxisseite Fristen und Abläufe mit Stand-Datum erklärt, zeigt auch der Beitrag zur Physiotherapie-Website. Was der Builder darüber hinaus mitbringt, von der eigenen Domain bis zum Hosting, steht unter Leistungen. Vor der Veröffentlichung hilft diese Prüfliste:

  1. Telefonzeiten auf der Website, in der Meldung an die KV und auf dem Anrufbeantworter sind gleich.
  2. Telefonzeit und Sprechstunde stehen in getrennten Blöcken, Therapiezeiten gar nicht.
  3. Im Block für die Telefonzeiten stehen nur Tage mit Zeiten.
  4. Der Weg in die Behandlung ist in wenigen Schritten erklärt, mit dem Satz „Keine Überweisung nötig“.
  5. Die 116117 und eterminservice.de stehen neben den Telefonzeiten und in der Ansage.
  6. Das Hinweis-Band nennt den Stand der Warteliste mit Datum und ohne Fristversprechen.
  7. Die Notrufnummern stehen sichtbar über dem Formular, auch in der mobilen Ansicht.
  8. Das Formular fragt nur Organisatorisches ab und enthält eine Einwilligung.
  9. Eine Privatpraxis sagt auf der Startseite, dass keine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.

Erreichbar heißt: an einer Stelle richtig

Wer eine Praxis sucht, während es einem schlecht geht, liest keine ganze Website. Gesucht werden drei Antworten: wann jemand abnimmt, ob gerade ein Platz frei ist und was zu tun ist, wenn nicht. Eine Praxisseite, die Telefonzeit, Sprechstunde, Wartelistenstand und die 116117 getrennt und mit Datum zeigt, gibt diese Antworten – und entlastet das Telefon in genau den Minuten, in denen es besetzt ist.
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Paragraf 1 Absatz 8 und Paragraf 11, zuletzt geändert am 19. März 2026); Psychotherapie-Vereinbarung, Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (Paragraf 27, Fassung vom 1. Januar 2025); Kassenärztliche Bundesvereinigung, Themenseite Psychotherapie; Patientenservice 116117 der KBV; Sozialgesetzbuch V (Paragrafen 13 und 75) und Psychotherapeutengesetz (Paragraf 1) in der bei gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung; Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 4 und 9); Bundespsychotherapeutenkammer, Pressemitteilung vom 9. Dezember 2022; TelefonSeelsorge Deutschland; XICflow-Dokumentation (Bausteine; Anfragen und Team), alle abgerufen im Oktober 2026.