Zum Inhalt springen
Branchen

Präventionskurse 2027: Kursplan und Zuschuss klar erklären

Präventionskurse 2027 auf der Website: Kursplan als Sammlung, Zuschuss je nach Krankenkasse, Kurs-ID, Teilnahmebescheinigung und Anmeldung richtig erklärt.

16 Min. Lesezeit PräventionskurseKursplanAnmeldungKrankenkasse

Wer im Januar einen Rückenkurs, einen Entspannungskurs oder einen Pilateskurs beginnen lässt, bekommt die Fragen dazu schon im Herbst: Gibt die Krankenkasse etwas dazu? Ist der Kurs zertifiziert? Wie oft muss ich dabei sein? Und wie melde ich mich an? Das Interesse an solchen Kursen ist da: Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützten im Jahr 2024 rund 1,9 Millionen Teilnahmen an individuellen Kursangeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht 2025). Für Yoga- und Pilatesstudios, Physiopraxen, Fitnessstudios und freie Kursleitungen ist der Jahresbeginn deshalb eine planbare Saison – vorausgesetzt, die Website erklärt Kursplan und Zuschuss so, dass niemand erst anrufen muss und niemand etwas versprochen bekommt, das nur die Kasse entscheiden kann. Dieser Beitrag zeigt, was hinter dem Zuschuss nach § 20 SGB V steckt, warum „zertifiziert“ nur zusammen mit einer Kurs-ID auf die Seite gehört, wie ein Kursplan 2027 als Sammlung gepflegt wird und wie ein Anmeldeformular mit Kursauswahl aussieht. Leistungen auf Rezept sind ein anderes Thema; sie behandelt der Beitrag zu Rezept und Zuzahlung in der Physiotherapie.

Kursplan Januar 2027Präventionskurse als Sammlung, Anmeldung über ein Formular mit KursauswahlBewegungRückenfitMo, 11.01.202718:00 bis 19:00 Uhr8 Einheiten · 60 Min.Kursleitung: N. N.zertifiziertKurs-ID: xxxxxxStressmanagementEntspannungMi, 13.01.202719:30 bis 20:45 Uhr8 Einheiten · 75 Min.Kursleitung: N. N.zertifiziertKurs-ID: xxxxxxBewegungPilatesDo, 14.01.202709:00 bis 10:00 Uhr10 Einheiten · 60 Min.Kursleitung: N. N.zertifiziertKurs-ID: xxxxxxZuschuss je nach Krankenkasse1AnmeldenKurs wählen, Gebühr zahlen2Teilnehmenregelmäßig dabei sein3Bescheinigung einreichenbei der eigenen KasseAnmeldung zum PräventionskursName *E-Mail *Kurs wählen *Rückenfit · Mo 18:00 · ab 11.01.2027Teilnahmebescheinigung gewünschtIch bin mit der Verarbeitung meiner Angaben einverstanden. *Platz anfragenBeispieldaten: Kurse, Zeiten und Kurs-IDs sind Platzhalter.

Der Satz, der trägt

„Zertifizierte Präventionskurse können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden; Höhe und Bedingungen legt jede Kasse selbst fest.“ Dieser Satz bleibt für jede gesetzlich versicherte Person richtig. „Die Kasse zahlt Ihren Kurs“ stimmt für manche und für andere nicht – und wer nach Kursende weniger zurückbekommt als erwartet, ärgert sich über den Anbieter, nicht über die Kasse.

Zertifiziert ist ein Kurs, nicht das Studio

Die Zertifizierung erstreckt sich auf Kurskonzepte in Verbindung mit der Qualifikation der Kursleitung (Leitfaden Prävention).

Bei der Zentralen Prüfstelle Prävention kann je Kurs nur eine Kursleitung eingetragen werden – Ausnahme sind handlungsfeldübergreifende Angebote –, und der Kurs erhält eine eindeutige Kurs-ID (Zentrale Prüfstelle Prävention). Befristet ist die Zertifizierung auf drei Jahre; danach kann sie verlängert werden (Leitfaden Prävention). Ein Pilateskurs mit einer bestimmten Kursleiterin am Dienstagabend kann also zertifiziert sein, während ein neuer Wochenendkurs erst nach seiner eigenen Prüfung so heißen darf. Wer „zertifiziert“ schreibt, macht eine Angabe über die Prüfung durch eine dritte Stelle. Die unwahre Angabe, eine Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, gehört zu den geschäftlichen Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind (Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nummer 4). Auch der Leitfaden zählt eine irreführende oder falsche Bewerbung der Leistung zu den schwerwiegenden Verstößen, die bis zur Aufhebung der Kurszertifizierungen führen können (Leitfaden Prävention). Je Kurs gehört deshalb auf die Seite:

  • Der Kurstitel im selben Wortlaut wie in der Zertifizierung, damit Interessierte ihn in der Kursübersicht ihrer Kasse wiederfinden
  • Die Kurs-ID und der Name der Kursleitung, mit der der Kurs zertifiziert ist
  • Beginn, Wochentag, Uhrzeit, Zahl der Einheiten und Dauer je Einheit
  • Ort und Raum, bei Onlinekursen die Form: live zu festen Terminen oder zeitlich frei
  • Die Kursgebühr als Gesamtpreis, ohne einen möglichen Zuschuss abzuziehen
  • Die Zielgruppe und der Hinweis, dass Ausschlussgründe vor dem ersten Termin besprochen werden
  • Das Datum, bis zu dem die Zertifizierung gilt, damit die Seite danach nicht weiter „zertifiziert“ zeigt

Kein Sammelbegriff auf der Startseite

„Zertifizierte Kurse“ als Überschrift über dem ganzen Programm liest jeder Besucher als Aussage über jeden einzelnen Kurs. Schreiben Sie den Hinweis an den Kurs, der ihn trägt, und kennzeichnen Sie Kurse ohne Zertifizierung als Angebot ohne Kassenförderung. Das glänzt weniger und erspart Ihnen die Rückfrage einer enttäuschten Teilnehmerin.

Den Kursplan 2027 als Sammlung pflegen

Ein Kursplan wechselt jedes Halbjahr, seine Form bleibt gleich: Titel, Beginn, Wochentag, Einheiten, Kursleitung, Kurs-ID, Preis. Dafür gibt es in XICflow Collections.

Eine Collection ist eine Sammlung gleichartiger Datensätze; Sie legen einmal fest, welche Felder ein Datensatz hat, und füllen danach beliebig viele Einträge aus (XICflow-Dokumentation). Zur Wahl stehen Feldarten für Text, Textbereich, Rich-Text, Zahl, Ja/Nein, Bild, URL, Datum und Auswahl. Jeder Eintrag steht auf „Entwurf“ oder „Veröffentlicht“, und nur veröffentlichte Einträge erscheinen auf der Website (XICflow-Dokumentation). Das passt zum Kalender eines Kursanbieters: Die Kurse für Januar 2027 lassen sich jetzt als Entwurf anlegen und freischalten, sobald Raum, Kursleitung und Zertifizierung feststehen. Wer im Januar starten will, sollte den Plan im November online haben – dann bleibt Zeit für Anmeldungen und für Rückfragen bei der Kasse. Wie Sammlungen allgemein funktionieren, vom Team bis zur Speisekarte, erklärt der Beitrag Inhalte als Sammlung pflegen.

Tabelle waagerecht wischen

Feld in der Collection „Kurse“FeldartWozu es dient
KurstitelTextÜberschrift der Karte, im Wortlaut der Zertifizierung
KursbeginnDatumErster Termin, auf der Detailseite als Zeile in der Merkmalsliste
Wochentag und UhrzeitText„Montag, 18:00 bis 19:00 Uhr“ – lesbar ohne Kalender
EinheitenZahlAnzahl der Termine, etwa 8 oder 10
Minuten je EinheitZahlDauer, wie sie später auf der Teilnahmebescheinigung steht
KursleitungTextName der Person, mit der der Kurs zertifiziert ist
Kurs-IDTextKennung aus der Zentralen Prüfstelle Prävention; bleibt leer, solange der Kurs nicht zertifiziert ist
ZertifiziertJa/NeinErscheint auf der Detailseite als „Ja“ oder „Nein“
PlätzeAuswahl„frei“, „wenige frei“ oder „ausgebucht“
KursgebührTextGesamtpreis in Euro, ohne einen Zuschuss abzuziehen

Auf die Seite kommt die Sammlung mit dem Baustein „CMS-Liste“: Sie wählen die Collection, eine Überschrift, die Darstellung als Raster oder Liste und die Zahl der Spalten. Ist in der Collection „Detailseiten je Eintrag erzeugen“ eingeschaltet, bekommt jeder veröffentlichte Kurs eine eigene Unterseite, auf die seine Karte verweist (XICflow-Dokumentation). Dort ist Platz für Kursinhalte, Zielgruppe und den Ablauf der Teilnahmebescheinigung. Für einzelne Termine wie einen offenen Infoabend zum neuen Programm eignet sich zusätzlich der Baustein „Termine“, der Veranstaltungen mit Datum, Ort und Anmeldung zeigt und die Event-Auszeichnung für Suchmaschinen erzeugt. Die Einstellungen der CMS-Liste stehen in der Übersicht der Bausteine und im Kapitel Inhalte, Medien und Blog. Wie eine Studio- oder Praxiswebsite insgesamt aufgebaut sein kann, zeigen die Demos „Puls Fitness“ und „Physiopraxis Nord“.

Einheiten, Gruppe, Format: was der Leitfaden vorgibt

Damit die Angaben auf der Website zur Zertifizierung passen, lohnt ein Blick in die Kriterien zur Prozessqualität.

Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens acht thematisch aufeinander aufbauende Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus (Leitfaden Prävention); zwölf Einheiten à 90 Minuten sollen sie nicht überschreiten (Leitfaden Prävention). Die Gruppen umfassen grundsätzlich sechs bis höchstens 15 Personen (Leitfaden Prävention). Kompaktangebote verteilen sich auf mindestens zwei Tage bei gleichem Gesamtumfang wie Angebote im wöchentlichen Rhythmus (Leitfaden Prävention). Für Onlinekurse gelten Zusatzkriterien: Bei einem Live-Onlineseminar ist die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Einheiten Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit, bei einem zeit- und ortsunabhängigen Onlinekurs die Absolvierung aller Einheiten, also 100 Prozent (Kriterien zur Zertifizierung, GKV-Spitzenverband). Was davon für Ihren Kurs gilt, gehört als Angabe in den Kursplan – die folgenden sechs Punkte decken es ab.

Beginn und Rhythmus

Erster Termin, Wochentag und letztes Datum. Ferien und Feiertage ohne Kurs stehen im Plan, nicht in einer Fußnote.

Einheiten und Dauer

Zahl der Einheiten und Minuten je Einheit, im selben Wortlaut wie später auf der Teilnahmebescheinigung.

Plätze

Wie viele Personen der Kurs aufnimmt und ob noch Plätze frei sind. Ein Hinweis „wenige Plätze frei“ ist nur ehrlich, wenn ihn jemand pflegt.

Ort oder Format

Adresse und Raum bei Präsenzkursen; bei Onlinekursen die Angabe, ob live zu festen Zeiten oder zeitlich frei, weil davon die Teilnahmeregel abhängt.

Kursleitung

Der Name der Person, mit der der Kurs zertifiziert ist, und ihre Qualifikation in einem Satz. Eine Vertretung wird angekündigt.

Kurs-ID und Gültigkeit

Die Kennung aus der Zentralen Prüfstelle Prävention und das Datum, bis zu dem die Zertifizierung gilt.

Den Zuschuss erklären, ohne ihn zu versprechen

Bei der Erstattung von Kursgebühren gibt es unter den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung; jede Kasse bestimmt in ihrer Satzung Art und Höhe der Bezuschussung (Zentrale Prüfstelle Prävention).

Dazu kommt eine Obergrenze: Die Förderung ist auf höchstens zwei Kurse je Versichertem und Kalenderjahr begrenzt (Leitfaden Prävention). Wer in diesem Jahr schon zwei geförderte Kurse besucht hat, fragt vor der Anmeldung besser bei der eigenen Kasse nach. Ihre Website muss diese Fragen nicht für jede Person beantworten; sie muss nur richtig auf sie hinweisen. Die Kursübersichten der Kassen zeigen Versicherten unter anderem Kurstitel, Beschreibung, Kursgebühr, Eigenanteil, Kursleitung, Umfang und Termine (Zentrale Prüfstelle Prävention) – Ihre Seite sollte diesen Angaben nicht widersprechen. Allgemein fördern die Kassen nur Maßnahmen, an denen regelmäßig teilgenommen wurde (Leitfaden Prävention); was das für einen Präsenzkurs genau heißt, nennt die jeweilige Kasse.

Tabelle waagerecht wischen

StattBesserWarum
„Die Krankenkasse zahlt Ihren Kurs.“„Je nach Krankenkasse kann ein Teil der Kursgebühr oder die ganze Gebühr erstattet werden.“Art und Höhe des Zuschusses legt jede Kasse in ihrer Satzung fest.
„Kostenlos dank Kassenzuschuss“„Kursgebühr: [Betrag] Euro. Ein Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist möglich.“Die Gebühr zahlen Teilnehmende in der Regel zunächst selbst und beantragen den Zuschuss danach.
„Zertifizierte Kurse“ über dem ganzen Programm„Zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, Kurs-ID [Kennung]“ am einzelnen KursZertifiziert ist der einzelne Kurs mit seiner Kursleitung.
„Erstattung sicher“„Den Zuschuss beantragen Sie nach dem Kurs mit der Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Kasse.“Die Kasse entscheidet auf Grundlage der Angaben im Formular.
„Für Mitglieder zum Vorzugspreis“„Gleiche Kursgebühr für alle Teilnehmenden“Die Teilnahmegebühr muss für alle Teilnehmenden einer Maßnahme gleich gelten.

Die Präventionsempfehlung erwähnen

Ärztinnen und Ärzte können eine Präventionsempfehlung aussprechen. Bei ihrer Entscheidung über einen Kurs berücksichtigen die Kassen eine solche Empfehlung (§ 20 Absatz 5 SGB V). Ein Satz auf der Kursseite – „Haben Sie eine ärztliche Präventionsempfehlung? Legen Sie sie Ihrer Kasse vor.“ – weist auf diesen Weg hin. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands sieht in der ärztlichen Präventionsempfehlung großes Potenzial, Menschen zu erreichen, die bislang kaum von diesen Angeboten profitieren (GKV-Spitzenverband).
  1. Anmelden: Kurs im Formular wählen, die Bestätigung abwarten und die Kursgebühr zahlen. Wer unsicher ist, ob ein Zuschuss möglich ist, fragt vorher bei der eigenen Kasse nach.
  2. Teilnehmen: regelmäßig dabei sein. Bei Onlinekursen gilt die Teilnahmeregel des jeweiligen Formats, bei Präsenzkursen nennt die Kasse ihre Bedingungen.
  3. Bescheinigung einreichen: Nach dem letzten Termin stellt der Anbieter Teil 1 aus, Teilnehmende ergänzen Teil 2 und reichen das Formular bei ihrer Kasse ein, je nach Kasse auch digital über App oder Kundenbereich.

Zwei Hinweise gehören direkt darunter. Erstens: Bescheinigt wird, was stattgefunden hat. Falsche Angaben auf der Teilnahmebescheinigung können zu Rückforderungen der gezahlten Beträge und zum Ausschluss aller Maßnahmen des Anbieters von einer weiteren Förderung führen (Leitfaden Prävention). Zweitens: Übernimmt eine Vertretung einzelne Termine, ist es sinnvoll, das auf der Bescheinigung zu vermerken (Zentrale Prüfstelle Prävention). Beides steht besser vorab auf der Kursseite als nachträglich in einer E-Mail an Teilnehmende, die mit einem anderen Ablauf gerechnet haben.

Mitgliedschaft und Kurs sauber trennen

Für Fitnessstudios und Vereine ist dieser Abschnitt der wichtigste.

Die Kassen dürfen Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen weder übernehmen noch bezuschussen; ebenso wenig dürfen aktuelle, frühere oder zukünftige Mitgliedsbeiträge mit Kursgebühren verrechnet werden (Leitfaden Prävention). Nicht förderfähig sind außerdem Kurse, die an eine bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden sind, die auf Dauer angelegt sind oder deren Anbieter ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder Sportgeräten hat (Leitfaden Prävention). Und die Teilnahmegebühr, die im Zertifizierungsantrag festgelegt wurde, muss für alle Teilnehmenden einer Maßnahme gleich gelten (Leitfaden Prävention). Auf der Website heißt das: Der zertifizierte Rückenkurs steht als eigenes Angebot mit eigenem Preis da, offen für Nichtmitglieder, und nicht als Bonus in einem Tarif. Wie Probetraining und Mitgliedschaft davon getrennt erscheinen, beschreibt der Beitrag zur Fitnessstudio-Website.

Beim Preis gilt das allgemeine Preisrecht: Wer Verbrauchern Leistungen unter Angabe von Preisen anbietet, hat die Gesamtpreise anzugeben (§ 3 Absatz 1 PAngV). Die Kursgebühr steht deshalb als voller Betrag auf der Seite. Ein Rechenbeispiel „abzüglich Zuschuss“ ist heikel, weil Sie die Höhe für die einzelne Person nicht kennen. Bei Kompaktangeboten müssen die Kosten für die Maßnahme und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen getrennt ausgewiesen werden (Leitfaden Prävention). Wer ein Kurswochenende mit Übernachtung plant, weist auf der Seite also Kurskosten und Übernachtung getrennt aus und nennt, wenn beides nur zusammen buchbar ist, zusätzlich den Gesamtpreis.

  • Name und E-Mail als Pflichtfelder, Telefon freiwillig für kurzfristige Absagen
  • Kurs wählen als Auswahlliste mit Titel, Wochentag und Beginn, etwa „Rückenfit · Mo 18:00 · ab 11.01.2027“
  • Teilnahmebescheinigung gewünscht als Kontrollkästchen, damit die Bescheinigung nach Kursende vorbereitet ist
  • Nachricht als mehrzeiliges Feld für organisatorische Rückfragen
  • Einwilligung in die Verarbeitung der Angaben als Pflichtfeld, mit Verweis auf die Datenschutzerklärung

Ein Präventionskurs berührt Gesundheit, die Anmeldung muss es nicht. Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 DSGVO). Fragen nach Rückenbeschwerden, Diagnosen oder Medikamenten gehören deshalb nicht ins Webformular; Ausschlussgründe klärt die Kursleitung vor dem ersten Termin persönlich. Mehr zur Abgrenzung steht im Beitrag zur Praxis-Website für Heilberufe. Jede Anmeldung landet im Anfragen-Postfach Ihrer Website; zusätzliche Felder erscheinen dort mit ihrer Beschriftung und im CSV-Export in einer eigenen Spalte, exportiert werden bis zu 5.000 Einträge (XICflow-Dokumentation). Damit ziehen Sie zum Kursstart eine Teilnehmerliste je Kurs. Wichtig: Nur eine veröffentlichte Website nimmt Anfragen entgegen, nach dem Einfügen des Formulars also erneut veröffentlichen. Die Einzelheiten stehen im Kapitel Anfragen und Team, weitere Ideen für Anmeldungen im Beitrag Veranstaltung ankündigen.

Gesundheitliche Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind belegbar; Heilungsversprechungen sind unzulässig.

GKV-Spitzenverband, Leitfaden Prävention, Kapitel 5.3.2 (Fassung vom Dezember 2025)
Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (§ 20), Heilmittelwerbegesetz (§§ 1 und 3), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Anhang zu § 3 Absatz 3) und Preisangabenverordnung (§ 3) in der bei gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung, abgerufen im Oktober 2026; Datenschutz-Grundverordnung (Art. 9); GKV-Spitzenverband (Leitfaden Prävention, Fassung vom Dezember 2025; Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention, Stand 6. Januar 2026; Musterformular Teilnahmebescheinigung, Version 12/2025; Pressemitteilung zur Evaluation der Präventionskurse, Stand 2. Juli 2026); Präventionsbericht 2025 von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst Bund (Berichtsjahr 2024); Zentrale Prüfstelle Prävention (häufige Fragen für Anbieterinnen und Anbieter) sowie aus der XICflow-Dokumentation (Inhalte, Medien und Blog; Anfragen und Team), Stand Oktober 2026.