Wer im Januar einen Rückenkurs, einen Entspannungskurs oder einen Pilateskurs beginnen lässt, bekommt die Fragen dazu schon im Herbst: Gibt die Krankenkasse etwas dazu? Ist der Kurs zertifiziert? Wie oft muss ich dabei sein? Und wie melde ich mich an? Das Interesse an solchen Kursen ist da: Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützten im Jahr 2024 rund 1,9 Millionen Teilnahmen an individuellen Kursangeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht 2025). Für Yoga- und Pilatesstudios, Physiopraxen, Fitnessstudios und freie Kursleitungen ist der Jahresbeginn deshalb eine planbare Saison – vorausgesetzt, die Website erklärt Kursplan und Zuschuss so, dass niemand erst anrufen muss und niemand etwas versprochen bekommt, das nur die Kasse entscheiden kann. Dieser Beitrag zeigt, was hinter dem Zuschuss nach § 20 SGB V steckt, warum „zertifiziert“ nur zusammen mit einer Kurs-ID auf die Seite gehört, wie ein Kursplan 2027 als Sammlung gepflegt wird und wie ein Anmeldeformular mit Kursauswahl aussieht. Leistungen auf Rezept sind ein anderes Thema; sie behandelt der Beitrag zu Rezept und Zuzahlung in der Physiotherapie.
Was hinter dem Zuschuss steckt
Die Grundlage steht in § 20 SGB V. Danach sieht die Krankenkasse in ihrer Satzung Leistungen zur primären Prävention und zur Gesundheitsförderung vor (§ 20 Absatz 1 SGB V).
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt dafür einheitliche Handlungsfelder und Kriterien fest; er bestimmt außerdem die Anforderungen und ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten (§ 20 Absatz 2 SGB V). Einen Kurs der verhaltensbezogenen Prävention kann eine Kasse erbringen, wenn er zertifiziert ist (§ 20 Absatz 5 SGB V). Die Einzelheiten regelt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands; geprüft wird für die Krankenkassen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (Kriterien zur Zertifizierung, GKV-Spitzenverband). Für Ihre Website folgt daraus ein Grundsatz: Der Zuschuss ist weder ein Rabatt Ihres Betriebs noch ein fester Betrag. Er ist eine Leistung der Kasse, bei der Ihre Teilnehmenden versichert sind, und er setzt einen zertifizierten Kurs voraus.
Die Zahlen zeigen, wie verbreitet diese Kurse sind. Im Jahr 2024 wurden 1.890.295 Teilnahmen an individuellen Präventionskursen verzeichnet, etwa 17 Prozent mehr als im Vorjahr (Präventionsbericht 2025). 73 Prozent der Teilnahmen entfielen auf Präsenzkurse, 27 Prozent auf Onlineangebote; auf Kurse zur Bewegung kamen 63 Prozent der Teilnahmen, auf Kurse zum Stressmanagement 31 Prozent (Präventionsbericht 2025). Zertifiziert sind derzeit mehr als 120.000 Angebote (GKV-Spitzenverband). Versicherte finden sie über die Internetseiten ihrer Krankenkasse und können die Anbietenden dort direkt kontaktieren (Präventionsbericht 2025). Wer dort auf Ihren Kurs stößt und mehr wissen will, sucht als Nächstes Ihre Website – und sollte auf ihr dieselben Angaben finden wie in der Kursübersicht der Kasse.
Der Satz, der trägt
Zertifiziert ist ein Kurs, nicht das Studio
Die Zertifizierung erstreckt sich auf Kurskonzepte in Verbindung mit der Qualifikation der Kursleitung (Leitfaden Prävention).
Bei der Zentralen Prüfstelle Prävention kann je Kurs nur eine Kursleitung eingetragen werden – Ausnahme sind handlungsfeldübergreifende Angebote –, und der Kurs erhält eine eindeutige Kurs-ID (Zentrale Prüfstelle Prävention). Befristet ist die Zertifizierung auf drei Jahre; danach kann sie verlängert werden (Leitfaden Prävention). Ein Pilateskurs mit einer bestimmten Kursleiterin am Dienstagabend kann also zertifiziert sein, während ein neuer Wochenendkurs erst nach seiner eigenen Prüfung so heißen darf. Wer „zertifiziert“ schreibt, macht eine Angabe über die Prüfung durch eine dritte Stelle. Die unwahre Angabe, eine Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden, gehört zu den geschäftlichen Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind (Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nummer 4). Auch der Leitfaden zählt eine irreführende oder falsche Bewerbung der Leistung zu den schwerwiegenden Verstößen, die bis zur Aufhebung der Kurszertifizierungen führen können (Leitfaden Prävention). Je Kurs gehört deshalb auf die Seite:
- Der Kurstitel im selben Wortlaut wie in der Zertifizierung, damit Interessierte ihn in der Kursübersicht ihrer Kasse wiederfinden
- Die Kurs-ID und der Name der Kursleitung, mit der der Kurs zertifiziert ist
- Beginn, Wochentag, Uhrzeit, Zahl der Einheiten und Dauer je Einheit
- Ort und Raum, bei Onlinekursen die Form: live zu festen Terminen oder zeitlich frei
- Die Kursgebühr als Gesamtpreis, ohne einen möglichen Zuschuss abzuziehen
- Die Zielgruppe und der Hinweis, dass Ausschlussgründe vor dem ersten Termin besprochen werden
- Das Datum, bis zu dem die Zertifizierung gilt, damit die Seite danach nicht weiter „zertifiziert“ zeigt
Kein Sammelbegriff auf der Startseite
Den Kursplan 2027 als Sammlung pflegen
Ein Kursplan wechselt jedes Halbjahr, seine Form bleibt gleich: Titel, Beginn, Wochentag, Einheiten, Kursleitung, Kurs-ID, Preis. Dafür gibt es in XICflow Collections.
Eine Collection ist eine Sammlung gleichartiger Datensätze; Sie legen einmal fest, welche Felder ein Datensatz hat, und füllen danach beliebig viele Einträge aus (XICflow-Dokumentation). Zur Wahl stehen Feldarten für Text, Textbereich, Rich-Text, Zahl, Ja/Nein, Bild, URL, Datum und Auswahl. Jeder Eintrag steht auf „Entwurf“ oder „Veröffentlicht“, und nur veröffentlichte Einträge erscheinen auf der Website (XICflow-Dokumentation). Das passt zum Kalender eines Kursanbieters: Die Kurse für Januar 2027 lassen sich jetzt als Entwurf anlegen und freischalten, sobald Raum, Kursleitung und Zertifizierung feststehen. Wer im Januar starten will, sollte den Plan im November online haben – dann bleibt Zeit für Anmeldungen und für Rückfragen bei der Kasse. Wie Sammlungen allgemein funktionieren, vom Team bis zur Speisekarte, erklärt der Beitrag Inhalte als Sammlung pflegen.
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| Feld in der Collection „Kurse“ | Feldart | Wozu es dient |
|---|---|---|
| Kurstitel | Text | Überschrift der Karte, im Wortlaut der Zertifizierung |
| Kursbeginn | Datum | Erster Termin, auf der Detailseite als Zeile in der Merkmalsliste |
| Wochentag und Uhrzeit | Text | „Montag, 18:00 bis 19:00 Uhr“ – lesbar ohne Kalender |
| Einheiten | Zahl | Anzahl der Termine, etwa 8 oder 10 |
| Minuten je Einheit | Zahl | Dauer, wie sie später auf der Teilnahmebescheinigung steht |
| Kursleitung | Text | Name der Person, mit der der Kurs zertifiziert ist |
| Kurs-ID | Text | Kennung aus der Zentralen Prüfstelle Prävention; bleibt leer, solange der Kurs nicht zertifiziert ist |
| Zertifiziert | Ja/Nein | Erscheint auf der Detailseite als „Ja“ oder „Nein“ |
| Plätze | Auswahl | „frei“, „wenige frei“ oder „ausgebucht“ |
| Kursgebühr | Text | Gesamtpreis in Euro, ohne einen Zuschuss abzuziehen |
Auf die Seite kommt die Sammlung mit dem Baustein „CMS-Liste“: Sie wählen die Collection, eine Überschrift, die Darstellung als Raster oder Liste und die Zahl der Spalten. Ist in der Collection „Detailseiten je Eintrag erzeugen“ eingeschaltet, bekommt jeder veröffentlichte Kurs eine eigene Unterseite, auf die seine Karte verweist (XICflow-Dokumentation). Dort ist Platz für Kursinhalte, Zielgruppe und den Ablauf der Teilnahmebescheinigung. Für einzelne Termine wie einen offenen Infoabend zum neuen Programm eignet sich zusätzlich der Baustein „Termine“, der Veranstaltungen mit Datum, Ort und Anmeldung zeigt und die Event-Auszeichnung für Suchmaschinen erzeugt. Die Einstellungen der CMS-Liste stehen in der Übersicht der Bausteine und im Kapitel Inhalte, Medien und Blog. Wie eine Studio- oder Praxiswebsite insgesamt aufgebaut sein kann, zeigen die Demos „Puls Fitness“ und „Physiopraxis Nord“.
Einheiten, Gruppe, Format: was der Leitfaden vorgibt
Damit die Angaben auf der Website zur Zertifizierung passen, lohnt ein Blick in die Kriterien zur Prozessqualität.
Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens acht thematisch aufeinander aufbauende Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus (Leitfaden Prävention); zwölf Einheiten à 90 Minuten sollen sie nicht überschreiten (Leitfaden Prävention). Die Gruppen umfassen grundsätzlich sechs bis höchstens 15 Personen (Leitfaden Prävention). Kompaktangebote verteilen sich auf mindestens zwei Tage bei gleichem Gesamtumfang wie Angebote im wöchentlichen Rhythmus (Leitfaden Prävention). Für Onlinekurse gelten Zusatzkriterien: Bei einem Live-Onlineseminar ist die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Einheiten Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit, bei einem zeit- und ortsunabhängigen Onlinekurs die Absolvierung aller Einheiten, also 100 Prozent (Kriterien zur Zertifizierung, GKV-Spitzenverband). Was davon für Ihren Kurs gilt, gehört als Angabe in den Kursplan – die folgenden sechs Punkte decken es ab.
Beginn und Rhythmus
Erster Termin, Wochentag und letztes Datum. Ferien und Feiertage ohne Kurs stehen im Plan, nicht in einer Fußnote.
Einheiten und Dauer
Zahl der Einheiten und Minuten je Einheit, im selben Wortlaut wie später auf der Teilnahmebescheinigung.
Plätze
Wie viele Personen der Kurs aufnimmt und ob noch Plätze frei sind. Ein Hinweis „wenige Plätze frei“ ist nur ehrlich, wenn ihn jemand pflegt.
Ort oder Format
Adresse und Raum bei Präsenzkursen; bei Onlinekursen die Angabe, ob live zu festen Zeiten oder zeitlich frei, weil davon die Teilnahmeregel abhängt.
Kursleitung
Der Name der Person, mit der der Kurs zertifiziert ist, und ihre Qualifikation in einem Satz. Eine Vertretung wird angekündigt.
Kurs-ID und Gültigkeit
Die Kennung aus der Zentralen Prüfstelle Prävention und das Datum, bis zu dem die Zertifizierung gilt.
Den Zuschuss erklären, ohne ihn zu versprechen
Bei der Erstattung von Kursgebühren gibt es unter den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung; jede Kasse bestimmt in ihrer Satzung Art und Höhe der Bezuschussung (Zentrale Prüfstelle Prävention).
Dazu kommt eine Obergrenze: Die Förderung ist auf höchstens zwei Kurse je Versichertem und Kalenderjahr begrenzt (Leitfaden Prävention). Wer in diesem Jahr schon zwei geförderte Kurse besucht hat, fragt vor der Anmeldung besser bei der eigenen Kasse nach. Ihre Website muss diese Fragen nicht für jede Person beantworten; sie muss nur richtig auf sie hinweisen. Die Kursübersichten der Kassen zeigen Versicherten unter anderem Kurstitel, Beschreibung, Kursgebühr, Eigenanteil, Kursleitung, Umfang und Termine (Zentrale Prüfstelle Prävention) – Ihre Seite sollte diesen Angaben nicht widersprechen. Allgemein fördern die Kassen nur Maßnahmen, an denen regelmäßig teilgenommen wurde (Leitfaden Prävention); was das für einen Präsenzkurs genau heißt, nennt die jeweilige Kasse.
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| Statt | Besser | Warum |
|---|---|---|
| „Die Krankenkasse zahlt Ihren Kurs.“ | „Je nach Krankenkasse kann ein Teil der Kursgebühr oder die ganze Gebühr erstattet werden.“ | Art und Höhe des Zuschusses legt jede Kasse in ihrer Satzung fest. |
| „Kostenlos dank Kassenzuschuss“ | „Kursgebühr: [Betrag] Euro. Ein Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist möglich.“ | Die Gebühr zahlen Teilnehmende in der Regel zunächst selbst und beantragen den Zuschuss danach. |
| „Zertifizierte Kurse“ über dem ganzen Programm | „Zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention, Kurs-ID [Kennung]“ am einzelnen Kurs | Zertifiziert ist der einzelne Kurs mit seiner Kursleitung. |
| „Erstattung sicher“ | „Den Zuschuss beantragen Sie nach dem Kurs mit der Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Kasse.“ | Die Kasse entscheidet auf Grundlage der Angaben im Formular. |
| „Für Mitglieder zum Vorzugspreis“ | „Gleiche Kursgebühr für alle Teilnehmenden“ | Die Teilnahmegebühr muss für alle Teilnehmenden einer Maßnahme gleich gelten. |
Die Präventionsempfehlung erwähnen
Die Teilnahmebescheinigung in drei Schritten
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Verwendung der Muster-Teilnahmebescheinigungen verbindlich (Leitfaden Prävention).
Das Formular hat zwei Teile: Das anbietende Unternehmen füllt Teil 1 „Teilnahmebescheinigung“ aus (Musterformular Teilnahmebescheinigung, GKV-Spitzenverband), die versicherte Person füllt Teil 2 „Antrag auf Bezuschussung“ aus und leitet beides an ihre Krankenkasse weiter (Musterformular Teilnahmebescheinigung, GKV-Spitzenverband). In Teil 1 stehen unter anderem der Kurstitel, der Zeitraum, an wie vielen von wie vielen Kurseinheiten jemand teilgenommen hat und wie lang eine Einheit dauert, dazu Kursleitung und Kurs-ID. Die Unterschrift des Anbieters kann durch eine digitale Signatur ersetzt werden (Leitfaden Prävention). Wer diesen Ablauf auf der Kursseite in drei Schritten erklärt, beantwortet eine typische Frage nach Kursende, bevor sie gestellt wird.
- Anmelden: Kurs im Formular wählen, die Bestätigung abwarten und die Kursgebühr zahlen. Wer unsicher ist, ob ein Zuschuss möglich ist, fragt vorher bei der eigenen Kasse nach.
- Teilnehmen: regelmäßig dabei sein. Bei Onlinekursen gilt die Teilnahmeregel des jeweiligen Formats, bei Präsenzkursen nennt die Kasse ihre Bedingungen.
- Bescheinigung einreichen: Nach dem letzten Termin stellt der Anbieter Teil 1 aus, Teilnehmende ergänzen Teil 2 und reichen das Formular bei ihrer Kasse ein, je nach Kasse auch digital über App oder Kundenbereich.
Zwei Hinweise gehören direkt darunter. Erstens: Bescheinigt wird, was stattgefunden hat. Falsche Angaben auf der Teilnahmebescheinigung können zu Rückforderungen der gezahlten Beträge und zum Ausschluss aller Maßnahmen des Anbieters von einer weiteren Förderung führen (Leitfaden Prävention). Zweitens: Übernimmt eine Vertretung einzelne Termine, ist es sinnvoll, das auf der Bescheinigung zu vermerken (Zentrale Prüfstelle Prävention). Beides steht besser vorab auf der Kursseite als nachträglich in einer E-Mail an Teilnehmende, die mit einem anderen Ablauf gerechnet haben.
Mitgliedschaft und Kurs sauber trennen
Für Fitnessstudios und Vereine ist dieser Abschnitt der wichtigste.
Die Kassen dürfen Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen weder übernehmen noch bezuschussen; ebenso wenig dürfen aktuelle, frühere oder zukünftige Mitgliedsbeiträge mit Kursgebühren verrechnet werden (Leitfaden Prävention). Nicht förderfähig sind außerdem Kurse, die an eine bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden sind, die auf Dauer angelegt sind oder deren Anbieter ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten wie Nahrungsergänzungsmitteln oder Sportgeräten hat (Leitfaden Prävention). Und die Teilnahmegebühr, die im Zertifizierungsantrag festgelegt wurde, muss für alle Teilnehmenden einer Maßnahme gleich gelten (Leitfaden Prävention). Auf der Website heißt das: Der zertifizierte Rückenkurs steht als eigenes Angebot mit eigenem Preis da, offen für Nichtmitglieder, und nicht als Bonus in einem Tarif. Wie Probetraining und Mitgliedschaft davon getrennt erscheinen, beschreibt der Beitrag zur Fitnessstudio-Website.
Beim Preis gilt das allgemeine Preisrecht: Wer Verbrauchern Leistungen unter Angabe von Preisen anbietet, hat die Gesamtpreise anzugeben (§ 3 Absatz 1 PAngV). Die Kursgebühr steht deshalb als voller Betrag auf der Seite. Ein Rechenbeispiel „abzüglich Zuschuss“ ist heikel, weil Sie die Höhe für die einzelne Person nicht kennen. Bei Kompaktangeboten müssen die Kosten für die Maßnahme und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen getrennt ausgewiesen werden (Leitfaden Prävention). Wer ein Kurswochenende mit Übernachtung plant, weist auf der Seite also Kurskosten und Übernachtung getrennt aus und nennt, wenn beides nur zusammen buchbar ist, zusätzlich den Gesamtpreis.
Die Anmeldung: ein Formular mit Kursauswahl
Für die Anmeldung reicht ein Formular, das die richtigen Fragen stellt.
Beim Baustein „Formular“ in XICflow legen Sie Beschriftung und Feldtyp selbst fest und bestimmen, welche Felder ausgefüllt werden müssen; zur Auswahl stehen einzeiliger Text, E-Mail, Telefon, Zahl, Auswahlliste, mehrzeiliger Text, Kontrollkästchen und Einwilligung (XICflow-Dokumentation). Ein Formular kann bis zu 40 eigene Felder enthalten (XICflow-Dokumentation); für eine Kursanmeldung genügen sieben. Ein Auswahlfeld zeigt zuerst Ihren Platzhalter, etwa „Bitte wählen“, und darunter die Antworten, die Sie hinterlegt haben – das ist die Liste „Kurs wählen“. Die Optionen pflegen Sie selbst: Ist ein Kurs voll, nehmen Sie ihn aus der Liste und setzen ihn in der Collection auf „ausgebucht“. Kommt der Vertrag über den bezahlten Kurs per Formular und E-Mail zustande, ist er ein Fernabsatzvertrag; ob ein Widerrufsrecht besteht und wie Sie darüber informieren, klären Sie rechtlich, bevor das Formular online geht (§ 312g BGB).
- Name und E-Mail als Pflichtfelder, Telefon freiwillig für kurzfristige Absagen
- Kurs wählen als Auswahlliste mit Titel, Wochentag und Beginn, etwa „Rückenfit · Mo 18:00 · ab 11.01.2027“
- Teilnahmebescheinigung gewünscht als Kontrollkästchen, damit die Bescheinigung nach Kursende vorbereitet ist
- Nachricht als mehrzeiliges Feld für organisatorische Rückfragen
- Einwilligung in die Verarbeitung der Angaben als Pflichtfeld, mit Verweis auf die Datenschutzerklärung
Ein Präventionskurs berührt Gesundheit, die Anmeldung muss es nicht. Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 DSGVO). Fragen nach Rückenbeschwerden, Diagnosen oder Medikamenten gehören deshalb nicht ins Webformular; Ausschlussgründe klärt die Kursleitung vor dem ersten Termin persönlich. Mehr zur Abgrenzung steht im Beitrag zur Praxis-Website für Heilberufe. Jede Anmeldung landet im Anfragen-Postfach Ihrer Website; zusätzliche Felder erscheinen dort mit ihrer Beschriftung und im CSV-Export in einer eigenen Spalte, exportiert werden bis zu 5.000 Einträge (XICflow-Dokumentation). Damit ziehen Sie zum Kursstart eine Teilnehmerliste je Kurs. Wichtig: Nur eine veröffentlichte Website nimmt Anfragen entgegen, nach dem Einfügen des Formulars also erneut veröffentlichen. Die Einzelheiten stehen im Kapitel Anfragen und Team, weitere Ideen für Anmeldungen im Beitrag Veranstaltung ankündigen.
Kurstexte ohne Heilversprechen
Kursbeschreibungen rutschen schnell ins Versprechen: „beseitigt Rückenschmerzen“, „heilt Schlafstörungen“.
Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Verfahren und Behandlungen, soweit sich die Werbeaussage auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder krankhaften Beschwerden bezieht (§ 1 HWG). Irreführend ist es unter anderem, einem Verfahren Wirkungen beizulegen, die es nicht hat, oder fälschlich den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg könne mit Sicherheit erwartet werden (§ 3 HWG). Für zertifizierte Kurse kommt der Leitfaden hinzu, der gesundheitliche Aussagen an den Wissensstand bindet. Beschreiben Sie deshalb, was im Kurs geschieht – Übungen, Hintergrundwissen, Wege in den Alltag – und für wen er gedacht ist, statt ein Ergebnis zu nennen, das niemand zusagen kann. Dieselbe sachliche Haltung trägt auch die anderen Kassenthemen einer Praxis, etwa das Bonusheft in der Zahnarztpraxis. Fertige Seitentypen für Leistungen, Team und Kontakt bringen die Vorlagen in XICflow mit.
Gesundheitliche Aussagen entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind belegbar; Heilungsversprechungen sind unzulässig.