Wer einen Handwerksbetrieb, eine Gärtnerei oder einen Umzugsdienst anfragen will, hat selten nur eine Frage zum Preis. Er will wissen, was nach dem Absenden passiert: Kommt jemand vorbei? Kostet die Besichtigung etwas? Ist das Angebot verbindlich? Wann geht es frühestens los, und wer steht dann in der Wohnung? Viele Websites beantworten keine dieser Fragen. Die Anfrage bleibt dann liegen oder geht als Rundmail an mehrere Betriebe gleichzeitig. Ein eigener Abschnitt „So läuft Ihr Auftrag“ ändert das. Er zeigt die Stationen von der Anfrage über Besichtigung, Angebot und Termin bis zur Ausführung und Abnahme, und er sagt zu jeder Station, wer dran ist, was der Kunde vorbereitet, was sie kostet und wie lange sie dauert. Dieser Beitrag erklärt, was in einen solchen Abschnitt gehört, welche Rechtsregeln die Formulierungen begrenzen und welcher Baustein zu welchem Ablauf passt.
Warum Kunden den Ablauf vor der Anfrage sehen wollen
Die Entscheidung für einen Betrieb fällt selten auf der Website allein. 83 Prozent (Bitkom Research) der Menschen ab 16 Jahren in Deutschland holen sich bei der Wahl eines Handwerksbetriebs Rat im persönlichen Gespräch mit Familie, Freundeskreis oder Kollegen. 41 Prozent (Bitkom Research) informieren sich vor Ort beim Betrieb, und 26 Prozent (Bitkom Research) klicken sich durch die Webseiten möglicher Betriebe. Für 40 Prozent (Bitkom Research) ist eine fehlende Webseite sogar ein Ausschlusskriterium. Die repräsentative Befragung lief Anfang 2025. Oft ist die Website nicht der erste Kontakt, sondern die Prüfung danach: Jemand hat den Namen empfohlen bekommen und will wissen, ob der Betrieb zu seinem Vorhaben passt, bevor er zum Telefon greift. Genau in diesem Moment entscheidet sich, ob er anfragt oder weitersucht.
Dazu kommt die Wartezeit. Die durchschnittliche Auftragsreichweite im Handwerk lag im 2. Quartal 2026 bei 8,7 Wochen (ZDH) und damit etwa auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums, die Kapazitätsauslastung bei 76 Prozent (ZDH). Wer heute anfragt, wartet in vielen Gewerken also mehrere Wochen auf den Beginn. Das ist kein Mangel, sondern der Normalfall. Zum Problem wird die Wartezeit erst, wenn der Kunde sie nicht kennt: Er fragt nach, holt weitere Angebote ein oder springt ab. Ein Abschnitt, der den Ablauf zeigt, macht aus der Wartezeit einen Plan. Wie ein Betrieb bei vollem Auftragsbuch die Wartezeit je Leistung offen benennt und Anfragen bremst, beschreibt der Beitrag zur Auslastung über die Website. Hier geht es um den sichtbaren Ablauf eines einzelnen Auftrags: den Abschnitt, den der Kunde liest, bevor er überhaupt anfragt. Das gilt für Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, Reinigung, Umzug, Fotografie oder Beratung gleichermaßen.
Die Stationen eines Auftrags
Fast jeder Auftrag, der nicht aus dem Regal verkauft wird, durchläuft dieselben Stationen. Die Namen unterscheiden sich je Branche: Ein Fotograf spricht vom Vorgespräch statt von der Besichtigung, eine Reinigungsfirma vom Probetermin.
Die Reihenfolge bleibt. Für den Abschnitt auf der Website reichen in der Regel fünf oder sechs Stationen. Mehr Stationen machen den Ablauf nicht genauer, sondern unübersichtlicher; was fein verästelt ist, gehört in die häufigen Fragen darunter.
- Anfrage: Der Kunde schildert sein Vorhaben über Formular, Telefon oder E-Mail. Die Website sagt, welche Angaben helfen und wann die Antwort kommt.
- Rückmeldung und Besichtigung: Der Betrieb meldet sich, klärt Fragen und vereinbart, falls nötig, einen Termin vor Ort. Hier entscheidet sich, ob und was die Besichtigung kostet.
- Angebot oder Kostenvoranschlag: Der Kunde bekommt ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Preis und Gültigkeit, oder einen Kostenvoranschlag, wenn sich der Aufwand noch nicht festlegen lässt.
- Auftrag und Termin: Nach der Zusage folgt der Termin. Die Website nennt den frühesten Beginn als Zeitraum und sagt, wovon er abhängt.
- Ausführung: Wer kommt, wie lange die Arbeiten dauern, was der Kunde vorbereitet und wie er während der Arbeiten jemanden erreicht.
- Abnahme und Rechnung: Gemeinsame Begehung, Abnahme und Schlussrechnung, dazu der Hinweis, ob vorher Abschlagszahlungen vereinbart sind.
Zu jeder Station gehören vier Angaben, die der Kunde sonst am Telefon erfragt: wer dran ist, was er selbst vorbereitet, was die Station kostet und wie lange sie dauert. Nicht jede Zelle braucht eine Zahl. „Nach Umfang, Sie erfahren es bei der Besichtigung“ ist eine brauchbare Angabe, solange sie stimmt. Unbrauchbar ist nur das leere Feld, denn das füllt der Kunde mit seiner eigenen Befürchtung. Die folgende Tabelle zeigt, wie ein Betrieb die vier Angaben füllen kann; die Werte sind Beispiele und gehören durch die eigenen ersetzt.
Tabelle waagerecht wischen
| Station | Wer ist dran | Was der Kunde vorbereitet | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Anfrage | der Kunde | Kurzbeschreibung, Ort, Wunschzeitraum, auf Wunsch Fotos per E-Mail | keine | wenige Minuten |
| Besichtigung | Meisterin oder Bauleiter | Zugang zu den Räumen, vorhandene Maße oder Pläne | kostenfrei oder vorab genannte Pauschale | nach Umfang, Termin nach Absprache |
| Angebot | das Büro | Rückfragen beantworten, zwischen Varianten wählen | keine, sofern nicht anders vereinbart | die Frist, die der Betrieb halten kann |
| Termin | Disposition und Kunde | Zusage, Zugang und Parkmöglichkeit klären | keine | frühester Beginn laut Terminplan |
| Ausführung | das Team vor Ort, mit Namen | Arbeitsbereich frei räumen, Strom und Wasser zugänglich halten | laut Angebot | laut Angebot, mit Puffer |
| Abnahme | Bauleitung und Kunde | Zeit für die gemeinsame Begehung | Schlussrechnung nach der Abnahme | kurzer Termin am Ende |
Die Anfrage und was danach passiert
Die erste Station beginnt vor dem Absenden. Der Abschnitt sagt in einem Satz, welche Angaben die Rückmeldung beschleunigen: Ort, Art des Vorhabens, gewünschter Zeitraum, bei Bedarf Fotos.
Wie ein Formular Vorhaben sortiert, ohne den Kunden mit Feldern zu überladen, erklärt der Beitrag zur Handwerker-Website mit Anfragestrecke. Für den Ablauf zählt vor allem der Moment danach: Was sieht der Kunde, wenn er auf „Senden“ geklickt hat?
In XICflow gibt es dafür zwei Bausteine. Das „Kontaktformular“ tauscht nach dem Absenden seinen Inhalt gegen die Bestätigung „Nachricht erfolgreich gesendet.“ mit dem Zusatz „Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.“ (XICflow-Dokumentation). Ein eigener Satz für die Zeit nach dem Absenden lässt sich zwar auch hier eintragen, in der Spalte neben den Feldern steht dieselbe Antwortfrist aber als fester Punkt. Wer diese Frist halten kann, ist damit gut bedient. Wer Anfragen gesammelt beantwortet, etwa jeden Freitag, nimmt besser den Baustein „Formular“ mit selbst festgelegten Feldern und trägt im Feld für den Text nach dem Absenden einen eigenen Satz ein. Der eigene Satz ist der natürliche Ort für die nächste Station: „Danke. Wir melden uns bis Donnerstag und schlagen Ihnen zwei Termine für die Besichtigung vor.“ Alternativ führen beide Formulare nach dem Absenden auf eine eigene Seite der Website, die den weiteren Ablauf zeigt. Die Einstellungen stehen in der Dokumentation der Bausteine für Conversion und CTA.
Ein Punkt wird dabei gern übersehen: Den Bearbeitungsstand, den das Team im Postfach setzt, sieht die anfragende Person nicht. „Der Status ist eine Arbeitshilfe für Sie und Ihr Team“, heißt es in der Dokumentation, und die Person, die das Formular ausgefüllt hat, „bekommt davon nichts mit“ (XICflow-Dokumentation). Was der Kunde über den Fortgang weiß, erfährt er also von der Website und aus Ihrer Antwort, nicht aus dem Postfach. Umso wichtiger ist, dass beide dieselbe Reihenfolge erzählen. Wie ein Team Zuständigkeit, Antwortfrist und Nachfassen intern regelt, beschreibt der Beitrag zur Reaktionszeit bei Anfragen.
Besichtigung und Angebot: was kostet, was nicht
Eine häufige stille Sorge vor einer Anfrage ist eine Rechnung für etwas, das man gar nicht bestellt hat.
Für den Kostenvoranschlag ist das Gesetz hier auf der Seite des Kunden: „Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten“, heißt es in Paragraf 632 Absatz 3 (Bürgerliches Gesetzbuch). Wer für Besichtigung, Aufmaß oder einen ausgearbeiteten Kostenvoranschlag etwas berechnen will, vereinbart das deshalb vorher ausdrücklich mit dem Kunden. Die Website ist der richtige Ort, um es anzukündigen, aber sie ersetzt die Vereinbarung nicht. Steht im Ablauf „Besichtigung: Anfahrtspauschale, wird bei Auftrag verrechnet“, weiß der Kunde, worauf er sich einlässt, und die Terminbestätigung hält es fest.
Beim Angebot selbst lohnt eine klare Unterscheidung, denn Kunden verwechseln die Begriffe. Die Verbraucherzentrale rät, vor einer Vergabe zwei bis drei Angebote (Verbraucherzentrale) oder Kostenvoranschläge verschiedener Firmen einzuholen, und erklärt den Unterschied: Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent (Verbraucherzentrale), muss der Unternehmer darauf hinweisen, und der Kunde kann den Vertrag kündigen. Im Gesetz steht die Hinweispflicht in Paragraf 649 Absatz 2 (Bürgerliches Gesetzbuch): Ist eine wesentliche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, „so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen“. An die Preise in Angeboten sind Betriebe dagegen in aller Regel gebunden. Der Ablauf auf der Website sagt also, welche der beiden Formen der Kunde bekommt. Wie eine Preisspanne vorab gekennzeichnet wird, damit sie nicht wie eine Zusage wirkt, zeigt der Beitrag zum Preisrechner, der Anfragen vorqualifiziert.
Zusagen, die der Vertrag nicht hält
Der Termin: frühester Beginn statt fester Zusage
Die Frage „Wann geht es los?“ lässt sich auf einer Website nur ehrlich beantworten, wenn die Antwort ein Zeitraum ist. Ein Betrieb kennt seine Auslastung, aber nicht den Tag, an dem der nächste Kunde zusagt.
Gut lesbar ist eine Angabe wie „Frühester Beginn derzeit: zweite Januarhälfte“, mit dem Datum der letzten Aktualisierung daneben. Sie sagt dem Kunden, ob sein Vorhaben überhaupt in den gewünschten Zeitraum passt, und sie bindet den Betrieb nicht an einen Tag, den er nicht kennt. Saisonbetriebe haben eine zweite Grenze, die Pause: Wer im Winter nicht pflanzt oder nicht pflastert, sagt im Ablauf, ab wann wieder Termine vergeben werden und ob Anfragen in der Pause angenommen werden. Wie die Website dabei sichtbar bleibt, beschreibt der Beitrag zur Winterpause im Saisonbetrieb, wie die Angabe bei voller Auslastung je Leistung aussieht, der oben verlinkte Beitrag zur Auslastung.
Bei Privatkunden kommt eine rechtliche Frist hinzu, die bei der Terminangabe leicht untergeht. Wird der Vertrag bei der Besichtigung in der Wohnung des Kunden geschlossen, ist das ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag im Sinne von Paragraf 312b Absatz 1 (Bürgerliches Gesetzbuch). Für solche Verträge steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu (Paragraf 312g Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch), und die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (Paragraf 355 Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch). Beginnt die Arbeit vorher und widerruft der Kunde, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nur, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ablauf der Frist begonnen wird, bei einem Vertrag außerhalb der Geschäftsräume auf einem dauerhaften Datenträger, und wenn der Betrieb ihn ordnungsgemäß informiert hat (Paragraf 357a Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch). Kein Widerrufsrecht besteht, soweit der Kunde den Betrieb ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zu sich gerufen hat; für weitere Leistungen beim selben Besuch, die er nicht ausdrücklich verlangt hat, gilt die Ausnahme nicht (Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 11, Bürgerliches Gesetzbuch). Ob ein Auftrag, der erst nach der Besichtigung per E-Mail erteilt wird, ebenfalls darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Für den Abschnitt auf der Website folgt daraus: „Beginn sofort nach Auftrag“ passt nicht zu jedem Vertrag. Eine Formulierung wie „Frühester Beginn laut Terminplan; bei Aufträgen, die Sie bei der Besichtigung zu Hause unterschreiben, beginnen wir nach Ablauf der Widerrufsfrist oder auf Ihren ausdrücklichen Wunsch früher“ ist ehrlich und lässt beides zu. Bei größeren Vorhaben gelten eigene Regeln. Ein Verbraucherbauvertrag liegt vor, wenn sich der Betrieb zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet (Paragraf 650i Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch), und er muss verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten, zur Dauer der Bauausführung nur dann, wenn sich dieser Zeitpunkt bei Vertragsschluss nicht angeben lässt (Paragraf 650k Absatz 3, Bürgerliches Gesetzbuch). Das Widerrufsrecht folgt dann nicht aus Paragraf 312g, denn für Verbraucherbauverträge gilt von diesen Vorschriften nur ein kleiner Teil (Paragraf 312 Absatz 2 Nummer 3, Bürgerliches Gesetzbuch), sondern aus Paragraf 650l (Bürgerliches Gesetzbuch): Der Verbraucher kann widerrufen, es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet, und zwar unabhängig davon, wo er unterschreibt. Für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz nennt Artikel 246a Paragraf 1 Absatz 1 (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche) unter den Pflichtinformationen ausdrücklich „den Termin, bis zu dem sich der Unternehmer verpflichtet, die Waren zu liefern oder die Dienstleistung zu erbringen“. Die Website nennt also einen Richtwert, der Vertrag den verbindlichen Termin, und beides muss zusammenpassen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung; welche Belehrung im Einzelfall nötig ist, klärt der Betrieb mit seiner Kammer oder einer Anwältin.
Ausführung, Abnahme und Rechnung
In der Ausführungsphase sind die Fragen praktisch: Wer kommt, an wie vielen Tagen, ab wann morgens, muss der Kunde zu Hause sein, was muss vorher frei geräumt werden, wo wird Material gelagert, und wen erreicht er, wenn etwas unklar ist.
Ein Satz je Frage genügt. Wer sein Team auf der Website vorstellt, kann im Ablauf darauf verweisen, damit der Kunde sieht, wer bei ihm klingelt. Wie Team, Referenzen und andere wiederkehrende Inhalte als Sammlung gepflegt werden, beschreibt der Beitrag zu Inhalten als Sammlung.
Am Ende steht die Abnahme, und sie hat Folgen, die der Kunde kennen sollte. Nach Paragraf 640 Absatz 1 (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Besteller verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern die Abnahme nicht nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen ist; wegen unwesentlicher Mängel kann er die Abnahme nicht verweigern. Ein Werk gilt nach Absatz 2 auch dann als abgenommen, wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn der Betrieb zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (Paragraf 640 Absatz 2, Bürgerliches Gesetzbuch). Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig: „Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten“ (Paragraf 641 Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch); bei einem Bauvertrag braucht es zusätzlich eine prüffähige Schlussrechnung (Paragraf 650g Absatz 4, Bürgerliches Gesetzbuch). Verlangt der Betrieb vorher Abschlagszahlungen, richtet sich deren Höhe nach dem Wert der erbrachten Leistungen (Paragraf 632a Absatz 1, Bürgerliches Gesetzbuch). Für den Ablauf heißt das: Die letzte Station heißt nicht „Fertig“, sondern „Gemeinsame Abnahme“, mit dem Hinweis, dass dabei offene Punkte festgehalten werden, und mit der Angabe, wann die Rechnung kommt und ob es Abschläge gibt.
Tabelle waagerecht wischen
| Station | Regel | Satz für die Website |
|---|---|---|
| Besichtigung, Kostenvoranschlag | Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten, Paragraf 632 Absatz 3 BGB | „Besichtigung und Kostenvoranschlag sind kostenfrei“ oder die vereinbarte Pauschale |
| Kostenvoranschlag | Anzeige bei zu erwartender wesentlicher Überschreitung, Paragraf 649 BGB | „Zeichnet sich eine Überschreitung ab, melden wir uns sofort.“ |
| Vertrag in der Wohnung | Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, Paragrafen 312g und 355 BGB | „Beginn nach Ablauf der Widerrufsfrist oder auf Ihren Wunsch früher“ |
| Größerer Umbau | verbindlicher Fertigstellungstermin, die Dauer nur ersatzweise, Paragraf 650k Absatz 3 BGB; Widerruf nach Paragraf 650l BGB | Richtwert auf der Website, verbindlicher Termin im Vertrag |
| Abnahme | Abnahmepflicht, bei Verbrauchern fiktive Abnahme nur mit Hinweis in Textform, Paragraf 640 BGB | „Zum Abschluss gehen wir gemeinsam durch und halten offene Punkte fest.“ |
| Rechnung | Fälligkeit bei Abnahme, Paragraf 641 BGB, beim Bauvertrag zusätzlich prüffähige Schlussrechnung, Paragraf 650g BGB; Abschläge nach Wert, Paragraf 632a BGB | „Schlussrechnung nach der Abnahme, Abschläge nur wie im Angebot vereinbart“ |
Welcher Baustein den Ablauf trägt
Für den Abschnitt selbst bietet XICflow drei Bausteine, die alle einen Ablauf darstellen, aber unterschiedlich gelesen werden.
Die Dokumentation beschreibt „Schritte“ als „Nummerierte Schrittfolge ohne Interaktion“, den „Zeitstrahl“ als „Senkrechte Zeitachse für einen Ablauf oder die Geschichte des Betriebs“ und „Prozess-Schritte“ als „Ablauf in Schritten, auf breiten Bildschirmen mit Reitern zum Durchklicken“ (XICflow-Dokumentation). Die Wahl hängt daran, wie viel Text je Station nötig ist und ob der Kunde alles auf einen Blick sehen soll.
Schritte
Alle Stationen stehen untereinander, nummeriert und gleichzeitig sichtbar. Passt für fünf bis sieben kurze Stationen mit je zwei Sätzen, etwa auf der Leistungs- oder Kontaktseite direkt über dem Formular.
Zeitstrahl
Eine senkrechte Achse verbindet die Stationen sichtbar, jede Station kann ein eigenes Symbol tragen. Passt, wenn Reihenfolge und Dauer im Vordergrund stehen, etwa bei einem Umbau über mehrere Wochen.
Prozess-Schritte
Auf breiten Bildschirmen wählt der Besucher eine Station über Reiter, auf dem Handy klappt er sie einzeln auf. Passt für längere Texte je Station; Kosten und Termin stehen dann besser zusätzlich außerhalb der Reiter.
Zwei Details entscheiden über die Lesbarkeit. Erstens zählen „Schritte“ und „Prozess-Schritte“ selbst; eine Nummer im Titel wie „1. Anfrage“ ist überflüssig. Zweitens erzeugt „Prozess-Schritte“ zusätzlich eine maschinenlesbare Anleitung für Suchmaschinen (XICflow-Dokumentation). Das schadet nicht, ist aber kein Grund für die Wahl. Entscheidend ist, ob der Kunde die Kosten- und Terminangaben sieht, ohne zu klicken. Wer sie in Reiter legt, versteckt genau die Zeilen, die der Abschnitt zeigen soll.
Wo der Abschnitt auf der Seite steht
Der Ablauf gehört dorthin, wo die Entscheidung fällt: auf die Leistungsseite und auf die Kontaktseite, jeweils direkt über dem Formular. Auf der Startseite reicht eine Kurzfassung mit drei oder vier Stationen und einem Verweis.
Unter dem Ablauf beantwortet ein FAQ-Block die Sonderfälle, die nicht in eine Zeile passen: was bei Schlechtwetter passiert, was bei einem Notfall außerhalb des Terminplans und was bei Arbeiten in einer Mietwohnung. Dort stehen auch die rechtlichen Hinweise aus dem vorigen Abschnitt, in einfachen Worten. Einen Startpunkt gibt es schon: Unter den Sektionen im Vorlagen-Fenster liegen ein kurzer Ablauf „So arbeiten wir zusammen“ mit den Stationen Kennenlernen, Angebot und Umsetzung sowie eine FAQ-Sektion mit Fragen zum Ablauf. Vorlagen sind fertige Zusammenstellungen von Bausteinen und lassen sich danach frei ändern (XICflow-Dokumentation), etwa um Besichtigung, Termin und Abnahme. Ein fertig formulierter Ablauf lässt sich unter „Meine Vorlagen“ sichern und auf weiteren Websites einfügen; diese eigenen Vorlagen werden im Browser gespeichert und stehen an einem anderen Gerät nicht zur Verfügung (XICflow-Dokumentation). Wie Vorlagen eingefügt werden, zeigt die Dokumentation zu Editor und Seiten, die drei Ablauf-Bausteine mit allen Einstellungen die Dokumentation zu Grids und Karten. Ein Mustertext für einen Handwerksbetrieb sieht so aus:
So läuft Ihr Auftrag
Anfrage
Sie beschreiben Ihr Vorhaben im Formular. Hilfreich sind Ort,
Art der Arbeit und Wunschzeitraum. Kosten: keine.
Besichtigung
Wir melden uns innerhalb von [Frist] und vereinbaren einen Termin.
Kosten: keine im Kerngebiet, sonst eine Anfahrtspauschale, die wir vorher nennen.
Angebot
Schriftlich, mit Leistungsumfang, Preis und Gültigkeit. Kosten: keine.
Termin
Frühester Beginn derzeit: [Zeitraum], Stand [Datum]. Bei Aufträgen, die Sie
bei der Besichtigung zu Hause unterschreiben, beginnen wir nach Ablauf der
Widerrufsfrist oder auf Ihren ausdrücklichen Wunsch früher.
Ausführung
Es kommt [Name] mit Team. Bitte den Arbeitsbereich frei räumen sowie
Strom und Wasser zugänglich halten.
Abnahme und Rechnung
Gemeinsame Begehung, offene Punkte halten wir schriftlich fest.
Die Schlussrechnung folgt nach der Abnahme.- Jede Station nennt, wer dran ist, was der Kunde vorbereitet, was sie kostet und wie lange sie dauert.
- Der Text nach dem Absenden des Formulars nennt dieselbe nächste Station und dieselbe Frist wie der Ablauf.
- Kostenfreie und kostenpflichtige Leistungen sind klar getrennt, Pauschalen stehen mit Betrag da.
- Angebot und Kostenvoranschlag sind nicht vermischt.
- Der früheste Beginn steht als Zeitraum, mit dem Datum der letzten Aktualisierung.
- Für Verträge, die beim Kunden zu Hause geschlossen werden, passt die Terminangabe zur Widerrufsfrist.
- Die Abnahme ist eine eigene Station, mit dem Zeitpunkt der Schlussrechnung.
- Auf dem Handy sind alle Kosten- und Terminangaben ohne Klick lesbar.
Mit XICflow ist der Ablauf ein Baustein wie jeder andere: Sie wählen Schritte, Zeitstrahl oder Prozess-Schritte, tragen die Stationen ein und setzen das Formular mit eigenem Bestätigungstext direkt darunter. Welche Bausteine und Funktionen dafür bereitstehen, zeigt die Seite Funktionen und Leistungen; wie aus einem Briefing eine fertige Website wird, erklärt So funktioniert's.