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Datenschutz

Karten, Videos, Schriften ohne Datenabfluss einbinden

Anfahrtskarte, Imagevideo, Schrift vom fremden Server: Diese Einbindungen senden die IP Ihrer Besucher an Dritte. So finden und ersetzen Sie sie der Reihe nach.

15 Min. Lesezeit DatenschutzEinbindungenSchriftenKarten

Die meisten Datenschutzprobleme kleiner Websites entstehen nicht aus einer bewussten Entscheidung für Werbung oder Auswertung. Sie entstehen beiläufig: Jemand bindet eine Anfahrtskarte ein, damit Kunden den Hof finden. Jemand setzt ein Imagevideo auf die Startseite. Eine Schriftart kommt vom Server ihres Anbieters, ein Icon-Paket aus einem Verteilnetz. Keine dieser Entscheidungen fühlt sich nach Datenverarbeitung an — technisch ist jede einzelne davon eine. Der Browser der Besucherin baut eine Verbindung zu einem fremden Server auf, und dabei geht ihre IP-Adresse mit, zusammen mit Browserkennung und der Adresse der aufgerufenen Seite. Das passiert, bevor ein Einwilligungsdialog überhaupt sichtbar wird, und es passiert bei jedem einzelnen Seitenaufruf. Dieser Beitrag zeigt, wie man solche Einbindungen mit Bordmitteln findet und in welcher Reihenfolge man sie ersetzt: Schriften selbst ausliefern, Anfahrt als eigene Darstellung mit Routen-Link, Video mit Vorschaubild und Klick-Freigabe, Icons als Inline-Grafik. Der Nebeneffekt ist angenehm — die Seite baut weniger fremde Verbindungen auf und wird ruhiger.

Wo Besucherdaten beiläufig abfließen — und was an ihre Stelle trittVorher: vier Anfragen verlassen die SeiteSchrift vom SchriftdienstKarte im iframeVideoplayer beim AufbauIcon-Paket aus CDNfremderServerIP-Adresseübertragen wird die IP-Adresse — vor jeder EinwilligungNachher: Auslieferung aus der eigenen DomainSchrift aus /fonts/ der eigenen DomainAnfahrt: Adresse, Routen-Link, eigenes BildKlickVideo: Vorschaubild mit Klick-FreigabeKlickIcons als Inline-SVG im Dokumentvor der ersten Entscheidung wird keine fremde Domain angefragtVideofassade 3 KB statt 540 KB Player92 %der Seiten bindenmindestens einenDrittanbieter einHTTP Archive Web Almanac69 %der Desktop-Seiten rufenRessourcen von googleapis.com abHTTP Archive Web Almanac100 EuroSchadensersatz für eineextern geladene SchriftLG München I, 3 O 17493/20

Das eigentliche Datenleck sitzt im Seitenkopf

Eine Website ist keine geschlossene Datei, sondern eine Bauanleitung. Der Browser liest das HTML-Dokument, findet darin Verweise auf Bilder, Stylesheets, Schriften, Skripte und eingebettete Rahmen — und holt jede dieser Ressourcen einzeln nach. Steht in einem dieser Verweise eine fremde Domain, richtet sich die Anfrage nicht an Ihren Server, sondern an den des Anbieters. Übertragen wird dabei mehr als der Wunsch nach einer Datei. Jede Anfrage enthält zwangsläufig die IP-Adresse des anfragenden Anschlusses, in aller Regel eine Browser- und Betriebssystemkennung, häufig die Adresse der Seite, von der die Anfrage ausgeht, und je nach Konstellation bereits gesetzte Cookies dieser fremden Domain. Der Empfänger muss dafür nichts tun: Diese Angaben sind die Voraussetzung dafür, dass eine Antwort überhaupt zugestellt werden kann.

Verbreitet ist das in einem Ausmaß, das die Ausnahme zur Regel macht. Im Web Almanac des HTTP Archive, einer jährlichen Auswertung von Millionen realer Seiten, enthalten 92 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der untersuchten Seiten mindestens eine Ressource von einer Drittanbieter-Domain. Der Medianwert liegt bei Seiten aus der Top-Million bei 27 (HTTP Archive Web Almanac) verschiedenen Drittanbietern je Seite. Allein Ressourcen von googleapis.com — der Domain, über die unter anderem Schriften ausgeliefert werden — finden sich auf 69 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der untersuchten Desktop-Seiten und 68 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der mobil erfassten Seiten. Und 95 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der Desktop-Seiten enthalten mindestens ein Element, das die Auswertung als Tracker einstuft.

Worum es hier bewusst nicht geht

Dieser Beitrag behandelt Ressourcen, die eine Seite beiläufig von fremden Servern nachlädt — Schriften, Karten, Videos, Icons, Bibliotheken. Er behandelt nicht die Gestaltung des Einwilligungsdialogs selbst; wie ein Dialog aufgebaut sein muss, damit Ablehnen genauso leicht fällt wie Zustimmen, klärt der Beitrag zu Einwilligung und Cookie-Dialogen. Und welche Pflichtangaben in Impressum und Datenschutzerklärung gehören, steht im Beitrag über Rechtstexte für die eigene Website.

In der Praxis tauchen dabei immer wieder dieselben sechs Muster auf. Sie unterscheiden sich im Aufwand der Ablösung erheblich, nicht aber in der rechtlichen Bewertung: Jedes davon baut eine Verbindung zu einem fremden Server auf, sobald jemand die Seite öffnet.

  • Schriften von einem Schriftdienst, eingebunden als Stylesheet-Verweis im Seitenkopf oder als @import in der eigenen CSS-Datei.
  • Karten als eingebetteter Rahmen auf der Kontakt- oder Anfahrtsseite, meist direkt aus dem Freigabedialog eines Kartenanbieters kopiert.
  • Videos als eingebetteter Player, der schon beim Seitenaufbau lädt, auch wenn niemand auf Wiedergabe klickt.
  • Icon-Pakete und Symbolschriften, die als eine einzige Datei ein ganzes Alphabet an Piktogrammen liefern — für sechs verwendete Symbole.
  • JavaScript-Bibliotheken aus einem Verteilnetz: Karussells, Formularhilfen, Animationswerkzeuge, oft Reste einer alten Vorlage.
  • Widgets aller Art: Bewertungssterne, Buchungskalender, Chatfenster, Wetteranzeigen, Social-Media-Schaltflächen.

Was Gerichte und Aufsichtsbehörden dazu sagen

Zwei Regelwerke greifen hier ineinander, und sie prüfen unterschiedliche Dinge. Paragraf 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes regelt den Zugriff auf das Endgerät: Die Speicherung von Informationen auf dem Gerät und der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen sind nur nach Einwilligung zulässig — es sei denn, der Vorgang dient allein der Übertragung einer Nachricht oder ist unbedingt erforderlich, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann (TDDDG, Paragraf 25). Die Datenschutz-Grundverordnung regelt daneben die Verarbeitung der Daten selbst. Und dazu gehört die Übermittlung der IP-Adresse an einen fremden Server auch dann, wenn dabei kein einziges Cookie gesetzt wird. Wer nur die erste Prüfung besteht, hat die zweite noch vor sich.

Zu beachten ist, dass mit der Einbindung von Drittinhalten auf Webseiten regelmäßig eine Offenlegung personenbezogener Daten an Betreiber:innen des jeweiligen Drittservers verbunden ist. Für diese Datenverarbeitung ist gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO eine Rechtsgrundlage erforderlich. Typische Beispiele für solche Drittinhalte sind Werbeanzeigen, Schriftarten, Skripte, Stadtpläne, Videos, Fotos oder Inhalte von Social-Media-Diensten.

Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien

Wie konkret das werden kann, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I. Ein Websitebetreiber hatte eine Schriftart dynamisch vom Server des Anbieters nachgeladen, wodurch die IP-Adresse jedes Besuchers dorthin übermittelt wurde. Das Gericht sah darin einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sprach dem Kläger 100 Euro (LG München I, Az. 3 O 17493/20) Schadensersatz zu, dazu einen Unterlassungsanspruch (LG München I, Az. 3 O 17493/20). Zwei Punkte der Begründung reichen über den Einzelfall hinaus. Erstens wurde die dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum eingeordnet, weil der Betreiber rechtliche Mittel hat, die dahinterstehende Person bestimmen zu lassen. Zweitens spielte die Übermittlung an einen Server in den USA eine Rolle, für die zum damaligen Zeitpunkt kein angemessenes Schutzniveau festgestellt war (LG München I, Az. 3 O 17493/20). Für die Praxis ist die Entscheidung deshalb unbequem, weil eine datensparsame Variante technisch bereitsteht: Dieselbe Schrift von der eigenen Domain auszuliefern, ist keine aufwendige Sonderlösung, sondern der übliche Weg.

Die zweite Leitentscheidung stammt vom Europäischen Gerichtshof und ist älter, aber grundsätzlicher. Im Verfahren Fashion ID, das von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestoßen wurde, ging es um eine Social-Media-Schaltfläche auf der Website eines Modehändlers. Der Gerichtshof stellte fest, dass beim Aufrufen der Website personenbezogene Daten an den Anbieter der Schaltfläche übermittelt wurden, „ohne dass sich der Besucher dessen bewusst ist und unabhängig davon, ob er Mitglied des sozialen Netzwerks Facebook ist oder den ‚Gefällt mir‘-Button von Facebook anklickt“ (EuGH, C-40/17). Der Websitebetreiber wurde als gemeinsam verantwortlich eingestuft — allerdings begrenzt: nicht für alles, was der Anbieter danach mit den Daten macht, sondern für „das Erheben der personenbezogenen Daten der Besucher ihrer Website und deren Weitergabe durch Übermittlung“ (EuGH, C-40/17). Genau für diesen Teil entscheidet der Betreiber, indem er die Einbindung setzt.

Daher obliegt es dem Betreiber der Website und nicht dem Anbieter des Social Plugins, diese Einwilligung einzuholen, da der Verarbeitungsprozess der personenbezogenen Daten dadurch ausgelöst wird, dass ein Besucher diese Website aufruft.

EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019, C-40/17 (Fashion ID), Rn. 102

Der Gedanke lässt sich ohne Bruch auf Karten, Videos und Schriften übertragen: Auch dort löst allein der Seitenaufruf die Übermittlung aus, auch dort ist die Person ahnungslos, und auch dort entscheidet der Betreiber darüber, ob es diese Verbindung überhaupt gibt. Die Datenschutzkonferenz zieht daraus eine praktische Konsequenz für den Zeitpunkt. Zusatzdienste wie ein Kartendienst, ein Chat oder ein Kontaktformular werden nach ihrer Lesart nicht schon mit dem ersten Seitenaufruf gewünscht: Nutzerinnen und Nutzer „wünschen“ solche Funktionen erst, wenn sie diese explizit in Anspruch nehmen (Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien). Entsprechend darf der Zugriff erst dann beginnen, wenn die Funktion tatsächlich genutzt wird — und nicht schon, weil sie irgendwo auf der Seite vorhanden ist.

Das Drittland kommt obendrauf

Liegt der angefragte Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Übermittlung in ein Drittland zulässig ist. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil in der Sache Schrems II den damaligen Angemessenheitsbeschluss für die USA für ungültig erklärt (EuGH, C-311/18). Die Aufsichtsbehörden halten dazu fest, dass gerade bei eingebundenen Drittinhalten oft keine ausreichenden ergänzenden Maßnahmen möglich sind und die betroffenen Dienste dann nicht eingebunden werden dürfen (Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien). Wer die Ressource stattdessen von der eigenen Domain ausliefert, umgeht diese Prüfung nicht mit einem Kniff — es gibt schlicht keine Übermittlung mehr, die zu prüfen wäre.
EinbindungWas den fremden Server erreichtDatensparsame Alternative
Schrift über einen Stylesheet-VerweisIP-Adresse, Browserkennung, aufgerufene Seite — bei jedem AufrufSchriftdateien in die eigene Domain kopieren und per @font-face einbinden
Eingebettete KarteIP-Adresse, Browserkennung, häufig Cookies des KartenanbietersEigene Anfahrtsdarstellung plus Link auf eine Routenplanung
Eingebetteter VideoplayerIP-Adresse und Playerdaten, auch ohne Klick auf WiedergabeVorschaubild mit Klick-Freigabe, Player lädt erst danach
Icon-Paket aus einem VerteilnetzIP-Adresse, Browserkennung, Verweis auf die aufgerufene UnterseiteNur die benötigten Symbole als Inline-Grafik im HTML
Bibliothek aus einem VerteilnetzIP-Adresse und vollständiger Anfragekontext, oft auf jeder SeiteDatei einmal herunterladen und mit den eigenen Dateien ausliefern

Schritt eins: die eigene Seite messen, nicht schätzen

Bevor irgendetwas ersetzt wird, braucht es eine Liste. Sie entsteht in zwei Durchgängen, und beide kommen ohne zusätzliche Werkzeuge aus. Der erste Durchgang ist die Netzwerkanalyse im Browser: Jeder gängige Browser bringt Entwicklerwerkzeuge mit, in denen ein eigener Bereich jede Anfrage protokolliert, die beim Aufbau der Seite gestellt wird — mit Ziel-Domain, Dateityp und Größe. Der zweite Durchgang ist die Quelltextsuche. Sie findet Verweise, die im Netzwerkprotokoll untergehen, weil sie nur unter bestimmten Bedingungen laden oder erst nach einer Interaktion greifen.

  1. Öffnen Sie die Seite in einem privaten Fenster, damit alte Cookies und zwischengespeicherte Dateien das Bild nicht verfälschen.
  2. Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge — in den gängigen Browsern über die Taste F12 oder das Menü für weitere Werkzeuge — und wechseln Sie in den Bereich für das Netzwerk.
  3. Laden Sie die Seite neu und sortieren Sie die Liste nach Domain. Alles, was nicht auf Ihre eigene Domain zeigt, gehört auf die Liste.
  4. Wiederholen Sie das für jede Seitenart: Startseite, eine Leistungsseite, die Kontaktseite mit der Karte, eine Seite mit Video, der Blogbereich. Einbindungen sitzen selten überall gleich.
  5. Zweiter Durchgang: Öffnen Sie den Quelltext und suchen Sie nach iframe, @import, preconnect, dns-prefetch sowie nach der Zeichenfolge // in Verbindung mit Domains, die Ihnen nicht gehören.
  6. Halten Sie das Ergebnis in einer schlichten Tabelle fest: Domain, betroffene Seite, Zweck, geplanter Ersatz. Diese Tabelle ist zugleich der Nachweis, den die Rechenschaftspflicht verlangt.
netzwerkanalyse-auswerten.txt
Domain                      Typ         Zweck laut Seite          Bewertung
---------------------------------------------------------------------------------
ihre-domain.de              document    Seite selbst              unkritisch
ihre-domain.de              img, css    eigene Medien             unkritisch
fonts.fremder-dienst.de     css, font   Schrift Überschriften     ersetzen: selbst ausliefern
karten.fremder-dienst.de    iframe      Anfahrt Kontaktseite      ersetzen: Bild + Routen-Link
video.fremder-dienst.de     script      Imagevideo Startseite     ersetzen: Klick-Freigabe
cdn.fremder-dienst.de       script      Rest einer alten Vorlage  entfernen
icons.fremder-dienst.de     css, font   sechs Symbole             ersetzen: Inline-SVG

Der Durchgang, den fast alle auslassen

Wenn die Seite einen Einwilligungsdialog hat, machen Sie den Test zweimal: einmal nach „Alle ablehnen“ und einmal ganz ohne Interaktion mit dem Dialog. Genau in diesem zweiten Zustand — Dialog sichtbar, nichts angeklickt — darf noch keine Anfrage an eine fremde Domain gestellt worden sein. Erscheint dort trotzdem eine Schrift-, Karten- oder Videoanfrage, hilft der schönste Dialog nichts: Die Übermittlung ist bereits passiert, bevor jemand entscheiden konnte. Das ist derselbe Zeitpunkt, den der Europäische Gerichtshof im Fashion-ID-Verfahren beschrieben hat (EuGH, C-40/17).

Die Liste sortiert sich danach meist von selbst in drei Gruppen. Ein Teil der Einträge hat einen erkennbaren Zweck und einen naheliegenden Ersatz, an dem sich sichtbar nichts ändert — dazu gehören Schriften und Icons. Ein zweiter Teil hat einen echten Nutzen, den man nicht ersatzlos streichen will: Karte und Video. Ein dritter Teil ist schlicht Altlast — Bibliotheken, die eine frühere Vorlage mitgebracht hat und die keine Funktion mehr erfüllen. Die dritte Gruppe ist die dankbarste, weil dort Löschen die vollständige Lösung ist. Beginnen Sie trotzdem mit der ersten: Sie liefert den größten Effekt bei dem geringsten Abstimmungsaufwand.

Schriften: der Fall mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung

Webschriften sind heute Standard: 87 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) aller untersuchten Websites verwenden mindestens eine. Der Bezugsweg ist dabei sehr ungleich verteilt. Nur 28 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der Desktop-Seiten und 34 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der mobil erfassten Seiten liefern ihre Schriften ausschließlich selbst aus; 57 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der Desktop-Seiten laden mindestens eine Schrift von einem der großen Schriftdienste. Die Umstellung ist trotzdem der einfachste Punkt auf der ganzen Liste, weil sich am sichtbaren Ergebnis nichts ändert: gleiche Schrift, gleiche Schnitte, gleiches Schriftbild — nur eine andere Quelle.

Rechtlich ist der Weg bei den verbreiteten freien Schriftfamilien unproblematisch, weil deren Lizenzen die Weitergabe und das eigene Ausliefern ausdrücklich erlauben. Bei gekauften Schriften lohnt ein Blick in den Lizenztext, ob die Nutzung als Webfont auf eigenen Servern eingeschlossen ist; bei vielen Schriftenhäusern ist sie es, bei manchen nur gegen einen gesonderten Baustein. Technisch ist die Erwartung an den Tempogewinn dagegen ehrlich einzuordnen: web.dev formuliert, dass eine selbst gehostete Schrift auf dem Papier schneller sein sollte, weil sie den Verbindungsaufbau zu einem Drittanbieter erspart, dass die Unterschiede in der Praxis aber weniger eindeutig ausfallen und davon abhängen, wie die eigenen Dateien ausgeliefert werden (web.dev). Der Datenschutzvorteil hängt an keiner Messung — er besteht darin, dass es die Verbindung nicht mehr gibt.

  1. Feststellen, welche Schriftfamilien und Schnitte tatsächlich verwendet werden. In der Praxis sind es fast immer weniger, als eingebunden sind — drei Schnitte reichen den meisten Unternehmensseiten.
  2. Die Schriftdateien im Format WOFF2 besorgen. Es ist auf 81 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der Desktop-Seiten das gebräuchliche Format und komprimiert rund 30 Prozent (web.dev) besser als das ältere WOFF.
  3. Dateien in ein eigenes Verzeichnis legen, etwa /fonts/, und mit langer Zwischenspeicherung ausliefern — die Datei ändert sich praktisch nie.
  4. Im eigenen Stylesheet @font-face-Regeln anlegen und font-display: swap setzen. Ohne diese Angabe blockieren gängige Browser die Textdarstellung bis zu drei Sekunden lang (web.dev); genutzt wird sie nur auf 44 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) der Desktop-Seiten.
  5. Den alten Verweis auf den Schriftdienst entfernen — samt der zugehörigen preconnect- und dns-prefetch-Zeilen im Seitenkopf, die sonst weiterhin eine Verbindung anbahnen.
  6. Netzwerkanalyse wiederholen. In der Liste darf keine fremde Schriftdomain mehr auftauchen, auch nicht als reine Verbindungsaufnahme ohne Datei.
schrift-selbst-ausliefern.css
/* Schrift aus der eigenen Domain statt vom fremden Schriftdienst */
@font-face {
  font-family: "Beispiel Sans";
  src: url("/fonts/beispiel-sans-400.woff2") format("woff2");
  font-weight: 400;
  font-style: normal;
  font-display: swap;
}

@font-face {
  font-family: "Beispiel Sans";
  src: url("/fonts/beispiel-sans-700.woff2") format("woff2");
  font-weight: 700;
  font-style: normal;
  font-display: swap;
}

/* Diese Zeilen gehören mit entfernt — sie bauen die Verbindung sonst weiter auf:
   <link rel="preconnect" href="https://fonts.fremder-dienst.de">
   @import url("https://fonts.fremder-dienst.de/css?family=...");           */

Die zwei Reste, die gern stehen bleiben

Nach der Umstellung bleiben typischerweise zwei Verweise übrig, die niemand auf dem Zettel hat. Der erste ist ein @import mitten in einer alten CSS-Datei: Die Netzwerkanalyse zeigt ihn, im Seitenkopf ist er nicht zu finden, und die Suche nach dem Wort „font“ im HTML läuft ins Leere. Der zweite ist eine Symbolschrift, die technisch als Schrift geladen wird, obwohl sie Piktogramme liefert — sie fällt bei derselben Suche mit auf und gehört in denselben Arbeitsgang. Beide kosten je eine Zeile Arbeit und sind der Grund, warum die Netzwerkanalyse nach der Umstellung wiederholt gehört statt vorher als erledigt abgehakt zu werden.

Ein letzter Punkt zur Schriftauswahl, der oft übersehen wird: Weniger Schnitte bedeuten weniger Dateien, kürzere Ladezeit und weniger Sprünge im Layout. Wer eine Schriftfamilie in acht Stärken einbindet, aber nur zwei davon einsetzt, lädt sechs Dateien umsonst. Und wenn eine Schrift nur für Überschriften gebraucht wird, lässt sie sich auf die tatsächlich benötigten Zeichen reduzieren — web.dev weist darauf hin, dass das Entfernen nicht genutzter Zeichen die Dateigröße spürbar senkt (web.dev). Wie sich Textmenge und Lesbarkeit dabei gegenseitig bedingen, beschreibt der Beitrag über verständliche Website-Texte.

Anfahrt: eine Karte, die niemanden meldet

Die eingebettete Karte auf der Kontaktseite ist der zweithäufigste Fund und der emotionalste: Sie ist sichtbar, sie fühlt sich hilfreich an, und niemand möchte sie ersatzlos verlieren. Der Reflex, sie einfach hinter den Einwilligungsdialog zu schieben, ist rechtlich vertretbar, praktisch aber schwach. Auf der Kontaktseite landet, wer eine Adresse sucht — und sieht dann zuerst eine graue Fläche mit einem Zustimmungshinweis. Deshalb lohnt der Schritt davor: die Frage, was Besucher an dieser Stelle wirklich brauchen. Dass die Kontaktseite überhaupt zu den Seiten gehört, die keine Unternehmenswebsite auslassen sollte, behandelt der Beitrag über den notwendigen Seitenbestand.

Die ehrliche Antwort ist selten „eine zoombare Karte“. Gebraucht werden die vollständige Adresse in kopierbarer Form, ein Hinweis, wo man parkt oder welcher Eingang gemeint ist, die nächste Haltestelle mit Fußweg — und ein Weg, die Route im eigenen Navigationsgerät zu starten. Das lässt sich vollständig ohne fremde Einbindung abbilden: mit einer eigenen, schlichten Umgebungsdarstellung und einem gewöhnlichen Link. Ein Link auf einen Routendienst überträgt erst dann etwas, wenn jemand ihn anklickt. Genau das ist der Zeitpunkt, den die Aufsichtsbehörden für Zusatzfunktionen beschreiben (Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien).

Adresse als Text

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort als markierbarer Text, nicht als Bild. Ergänzt um Etage, Eingang und Klingelschild, wenn im Gebäude mehrere Parteien sitzen. Das ist die Angabe, die tatsächlich kopiert und weitergeschickt wird.

Routen-Link statt Rahmen

Ein gewöhnlicher Link, der eine Routenplanung mit hinterlegtem Ziel öffnet. Vor dem Klick passiert nichts; nach dem Klick verlässt die Person Ihre Seite bewusst. Zwei Varianten — Auto und öffentlicher Nahverkehr — decken fast alle Fälle ab.

Eigene Umgebungsdarstellung

Eine schlichte Grafik mit den drei bis vier Orientierungspunkten, die zählen: Hauptstraße, Kreuzung, Parkplatz, Eingang. Aus der eigenen Domain ausgeliefert — und oft besser lesbar als ein Kartenausschnitt im Standardmaßstab.

Für die eigene Umgebungsdarstellung gilt derselbe Sorgfaltsmaßstab wie für jedes andere Bild: Sie braucht einen beschreibenden Alternativtext, damit die Information auch ohne Sicht ankommt, und sie sollte in einem modernen Format und passender Größe ausgeliefert werden. Wie das im Detail aussieht, steht im Beitrag über Bildformate und Alternativtexte. Wer auf die interaktive Karte nicht verzichten möchte, bindet sie mit derselben Klick-Freigabe ein, die im nächsten Abschnitt für Videos beschrieben ist: Vorschaufläche mit Erklärung, ein Schalter, und erst danach lädt der Rahmen. Wichtig ist dabei, dass die Freigabe eine echte Entscheidung bleibt — sie muss benennen, wohin Daten fließen, und sie darf nicht vorbelegt sein. Wie eine solche Entscheidung protokolliert und widerrufbar gehalten wird, beschreibt der Beitrag zu Einwilligung und Cookie-Dialogen.

  • Vollständige Adresse als Text, kopierbar, mit Etage oder Eingang.
  • Telefonnummer als Wählverbindung und E-Mail-Adresse als Link.
  • Ein Satz zum Parken und ein Satz zum Nahverkehr, beides mit Fußweg in Minuten.
  • Zwei Routen-Links: einer für das Auto, einer für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Eigene Umgebungsdarstellung als Bild mit beschreibendem Alternativtext.
  • Öffnungszeiten oder ein klarer Hinweis, dass Termine vereinbart werden.
  • Keine Anfrage an eine fremde Domain, solange niemand geklickt hat.

Videos: Vorschaubild statt Player

Ein eingebetteter Videoplayer ist die teuerste Einbindung auf der ganzen Liste — in Daten wie in Ladezeit. Das Muster, mit dem sich beides lösen lässt, heißt Fassade: Statt des Players zeigt die Seite zunächst nur ein statisches Vorschaubild mit Wiedergabesymbol, das genauso aussieht, aber nichts nachlädt. Erst der Klick ersetzt die Fassade durch den echten Player. Die Größenordnung aus dem Beispiel der Lighthouse-Dokumentation: Die Fassade wiegt 3 KB (Chrome for Developers, Lighthouse), der erst bei Interaktion nachgeladene Player 540 KB (Chrome for Developers, Lighthouse).

Datenschutzrechtlich ist der Unterschied noch deutlicher als beim Gewicht. Vor dem Klick gibt es keine Verbindung zum Videoanbieter: keine IP-Übermittlung, kein Cookie, keine Frage nach dem Drittland. Nach dem Klick liegt eine bewusste Handlung vor — genau die Situation, die die Aufsichtsbehörden für Zusatzfunktionen beschreiben (Datenschutzkonferenz, Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien). Voraussetzung ist, dass die Fläche vor dem Klick sagt, was passieren wird: welcher Anbieter, welche Daten übertragen werden und wo das nachzulesen ist. Dieser Hinweistext ist kein juristisches Kleingedrucktes, sondern ein normaler Satz in normaler Sprache.

  1. Vorschaubild aus dem Video selbst erzeugen und als eigene Datei ausliefern — nicht vom Videoanbieter nachladen, sonst ist die Verbindung wieder da.
  2. Die Fläche mit Wiedergabesymbol, Titel und Laufzeit gestalten, damit sie als Player erkennbar ist und nicht wie ein Fehler wirkt.
  3. Über oder unter der Fläche einen kurzen Hinweis setzen: Anbieter, was übertragen wird, Verweis auf die Datenschutzerklärung.
  4. Beim Klick den Rahmen einsetzen und die Wiedergabe direkt starten, damit kein zweiter Klick nötig ist.
  5. Die Entscheidung für die Dauer des Besuchs merken, damit dieselbe Person nicht auf jeder Unterseite erneut freigeben muss.
  6. Bedienbarkeit prüfen: Die Freigabefläche muss ein echtes Bedienelement mit Tastaturfokus und beschreibender Beschriftung sein, kein reines Bild.

Die vermeintliche Abkürzung

Manche Videoanbieter bieten eine Einbettungsvariante an, die mit dem Zusatz „ohne Cookies“ beworben wird. Sie verhindert das Setzen bestimmter Cookies — sie verhindert aber nicht den Verbindungsaufbau und damit nicht die Übermittlung der IP-Adresse, um die es in beiden hier besprochenen Entscheidungen ging (LG München I, Az. 3 O 17493/20; EuGH, C-40/17). Für Paragraf 25 TDDDG mag das eine Verbesserung sein; für die Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung ändert es nichts. Die Fassade löst beide Fragen in einem Schritt.
VarianteVor dem KlickNach dem Klick
Player direkt eingebettetVerbindung zum Anbieter, IP-Übermittlung, Playerdaten ladenWiedergabe startet
Player hinter dem EinwilligungsdialogGraue Fläche mit Zustimmungshinweis, keine VerbindungErst zustimmen, dann Player laden, dann starten
Fassade mit eigenem VorschaubildBild aus der eigenen Domain, keine fremde VerbindungPlayer lädt und startet in einem Schritt
Video selbst ausgeliefertEigenes Vorschaubild, keine fremde VerbindungWiedergabe aus der eigenen Domain, ohne Freigabe

Für kurze Clips — dreißig Sekunden Werkstatt, ein Rundgang, ein Produkthinweis — lohnt die vierte Variante besonders. Eine gut komprimierte Datei in einem modernen Format liegt oft unter dem Gewicht des Players allein, wird aus der eigenen Domain ausgeliefert und braucht weder Freigabe noch Hinweistext. Für lange Videos, eine ganze Mediathek oder Inhalte, die ohnehin auf einer Videoplattform Reichweite bringen sollen, bleibt die Fassade der bessere Weg. Dass die Freigabefläche dabei mit der Tastatur erreichbar und beschriftet sein muss, ist keine Kür: Sie ist ein Bedienelement wie jedes andere und fällt unter die Anforderungen, die der Beitrag zur barrierefreien Unternehmenswebsite beschreibt.

Icons, Bibliotheken und die stillen Reste

Icon-Pakete sind der Klassiker unter den unbemerkten Einbindungen. Eine einzige Zeile im Seitenkopf lädt ein komplettes Symbolalphabet von einem fremden Server — für eine Website, die am Ende sechs Piktogramme verwendet. Der Ersatz ist unspektakulär: Die benötigten Symbole werden als SVG direkt in das HTML geschrieben. Damit entfällt nicht nur die fremde Verbindung, sondern auch eine Anfrage, eine Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Anbieters und die Verzögerung, bis das Symbolalphabet geladen ist. Als Nebeneffekt lassen sich Inline-Symbole in der Farbe des umgebenden Textes darstellen und wachsen bei vergrößerter Schrift mit.

icon-inline-statt-nachladen.html
<!-- Vorher: gesamtes Symbolpaket von einer fremden Domain -->
<link rel="stylesheet" href="https://cdn.fremder-dienst.de/icons/6.5.0/all.css">
<i class="icon icon-phone"></i>

<!-- Nachher: nur das benötigte Symbol, direkt im Dokument -->
<svg width="20" height="20" viewBox="0 0 24 24" fill="none"
     stroke="currentColor" stroke-width="2" aria-hidden="true" focusable="false">
  <path d="M22 16.9v3a2 2 0 0 1-2.2 2 19.8 19.8 0 0 1-8.6-3.1
           19.5 19.5 0 0 1-6-6A19.8 19.8 0 0 1 2.1 4.2 2 2 0 0 1 4.1 2h3
           a2 2 0 0 1 2 1.7c.1.9.3 1.8.6 2.7a2 2 0 0 1-.5 2.1L8.1 9.6
           a16 16 0 0 0 6 6l1.1-1.1a2 2 0 0 1 2.1-.5c.9.3 1.8.5 2.7.6
           a2 2 0 0 1 1.7 2z"/>
</svg>

Bibliotheken aus Verteilnetzen

Karussells, Formularhilfen, Animationswerkzeuge. Die Datei einmal herunterladen und mit den eigenen Dateien ausliefern. Die Version bleibt damit auch dann stabil, wenn der Anbieter etwas ändert oder abschaltet.

Bewertungs-Widgets

Sternebalken, die live nachladen und dabei jeden Seitenaufruf melden. Bewertungen lassen sich in aller Regel auch als gepflegter Text auf der Seite führen — mit Angabe der Quelle und des Erhebungszeitraums.

Chat- und Buchungsfenster

Laden häufig schon beim ersten Seitenaufbau, obwohl sie erst mit einem Klick gebraucht werden. Dieselbe Klick-Freigabe wie beim Video macht daraus eine bewusste Entscheidung statt einer stillen Übermittlung.

Schutz in Formularen

Prüfmechanismen gegen automatisierte Einsendungen laden oft von fremden Servern. Zeitmessung, ein verstecktes Feld und eine einfache Rechenaufgabe erfüllen bei kleinen Formularen denselben Zweck ohne Übermittlung.

Der letzte Fund ist meistens kein Dienst, sondern eine Leiche: eine Bibliothek, die eine frühere Vorlage mitgebracht hat, ein Kartenrahmen auf einer alten Landingpage, ein Zählpixel eines Dienstleisters, mit dem seit Jahren nicht mehr zusammengearbeitet wird. Diese Einträge sind der beste Teil der Aufräumaktion, weil ihre Lösung Löschen heißt und niemand darüber diskutieren muss. Wie sich solche Altlasten dauerhaft aus dem Bestand halten lassen, gehört zum Thema regelmäßige Website-Pflege; dass jede unnötige Fremdeinbindung zugleich eine zusätzliche Angriffsfläche ist, beschreibt der Beitrag über die eigene Angriffsfläche.

Der richtige Moment für den Umbau

Am günstigsten fällt diese Arbeit an, wenn ohnehin an der Seite gearbeitet wird — bei einem Relaunch, einem Systemwechsel oder einer größeren Überarbeitung. Dann werden Schriften, Symbole und Medien einmal sauber eingerichtet, statt in mehreren Etappen nachgezogen zu werden. Worauf bei so einem Wechsel sonst noch zu achten ist, damit die Sichtbarkeit erhalten bleibt, steht im Beitrag über den Relaunch ohne Rankingverlust.

Der Nebeneffekt: weniger Verbindungen, ruhigere Seite

Jede fremde Domain kostet mehr als die Datei, die sie liefert. Vor der ersten Übertragung stehen Namensauflösung, Verbindungsaufbau und Verschlüsselungsaushandlung — und das für jeden zusätzlichen Server erneut. Dazu kommt ein Effekt, den der Web Almanac gut beschreibt: Drittinhalte holen ihrerseits wieder Drittinhalte nach. Die mittlere Tiefe solcher Einbindungsketten liegt bei 3,4 (HTTP Archive Web Almanac), und 34 Prozent (HTTP Archive Web Almanac) aller Ketten sind länger als ein Glied. Eine eingebundene Ressource zieht also in rund einem Drittel der Fälle weitere nach sich, die im eigenen Quelltext überhaupt nicht stehen — und die man deshalb auch nicht sieht, wenn man nur das HTML durchsucht.

Der ehrliche Teil der Geschichte: Ein Tempogewinn ist wahrscheinlich, aber nicht automatisch. web.dev weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vorteil selbst gehosteter Schriften in der Praxis weniger eindeutig ausfällt als in der Theorie und davon abhängt, über welchen Weg und welches Protokoll die eigenen Dateien ausgeliefert werden (web.dev). Wer die Dateien mit langer Zwischenspeicherung, moderner Kompression und über ein zeitgemäßes Protokoll bereitstellt, liegt vorn. Wer sie auf einen langsamen Server legt, verschiebt das Problem nur. Der Datenschutzgewinn dagegen tritt in beiden Fällen ein — und weniger Anfragen sind auch dann ein Gewinn, wenn die Stoppuhr keinen großen Sprung zeigt.

Was sich messbar ändert

Drei Kennzahlen bewegen sich nach so einem Umbau fast immer in die gewünschte Richtung: die Zahl der angefragten Domains, die Zahl der Anfragen insgesamt und die Zeit bis zum größten sichtbaren Inhalt. Alle drei stehen in derselben Netzwerkanalyse, mit der die Aufräumaktion begonnen hat. Messen Sie vorher und nachher auf denselben drei Seiten, dann haben Sie einen Beleg statt eines Gefühls. Wie Auslieferungsweg und Ladezeit insgesamt zusammenhängen, beschreibt der Beitrag über statische Auslieferung und Ladezeit.

Reihenfolge und Checkliste

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Zuerst kommt, was sich ohne sichtbare Veränderung ersetzen lässt — dort entsteht die größte Wirkung bei dem geringsten Abstimmungsaufwand. Danach kommt, was eine Gestaltungsentscheidung braucht, weil sich das Erscheinungsbild der Seite ändert. Zuletzt kommt, was ersatzlos gelöscht wird. Die folgende Liste ist die Kurzfassung des Beitrags und in dieser Abfolge abzuarbeiten; jeder offene Punkt ist eine konkrete Aufgabe mit einem eindeutigen Ergebnis.

  • Netzwerkanalyse auf mindestens drei Seitenarten durchgeführt, Ergebnis in einer Tabelle festgehalten.
  • Test ohne Interaktion mit dem Einwilligungsdialog wiederholt — vor der Entscheidung darf keine fremde Domain angefragt werden.
  • Quelltext auf iframe, @import, preconnect und dns-prefetch durchsucht.
  • Schriften in die eigene Domain umgezogen, WOFF2 verwendet, font-display: swap gesetzt.
  • Lizenz der eingesetzten Schriften auf Eigenauslieferung geprüft, Ergebnis dokumentiert.
  • Symbolschriften und Icon-Pakete durch Inline-Grafiken ersetzt.
  • Bibliotheken aus Verteilnetzen lokal abgelegt oder ersatzlos entfernt.
  • Anfahrt neu aufgebaut: Adresse als Text, zwei Routen-Links, eigene Umgebungsdarstellung.
  • Videos auf Vorschaubild mit Klick-Freigabe umgestellt, Vorschaubild aus der eigenen Domain.
  • Freigabeflächen als bedienbare Elemente mit Tastaturfokus und Beschriftung umgesetzt.
  • Datenschutzerklärung an den neuen Stand angepasst — was entfällt, gehört dort auch heraus.
  • Netzwerkanalyse wiederholt und das Ergebnis neben der ersten Messung abgelegt.

Was eine Auslieferung ab Werk abnimmt

Auffällig an dieser Liste ist, wie wenig davon eine Frage von Fachwissen ist. Fast jeder Punkt beschreibt eine Voreinstellung: Woher kommen Schriften? Wo liegen Bilder? Wann lädt ein Player? Wer diese Fragen bei jedem Umbau erneut beantworten muss, beantwortet sie irgendwann falsch — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil eine kopierte Einbettungszeile in zehn Sekunden erledigt ist und der saubere Weg eine halbe Stunde braucht. Die interessantere Frage ist deshalb nicht, wie man aufräumt, sondern wie man verhindert, dass sich dasselbe in einem Jahr wieder angesammelt hat.

Schriften und Symbole aus der eigenen Domain

Schriftdateien und Piktogramme werden beim Veröffentlichen mit ausgeliefert, im modernen Format und mit gesetzter Anzeigestrategie. Es gibt keinen Verweis auf einen Schriftdienst, den man vergessen könnte zu entfernen.

Medien liegen dort, wo die Seite liegt

Hochgeladene Bilder werden umgerechnet, komprimiert und aus derselben Domain ausgeliefert wie die Seite selbst. Damit entfällt der häufigste stille Rest — ein Vorschaubild, das doch wieder vom fremden Server kommt.

Karten und Videos nur nach Freigabe

Externe Rahmen laden erst, wenn jemand sie bewusst freigibt; vorher steht dort eine erklärende Fläche mit Hinweis auf den Anbieter. Die Entscheidung gilt für den Besuch und lässt sich widerrufen.

Der Unterschied zeigt sich nicht am Tag der Veröffentlichung, sondern beim fünften Änderungswunsch: Wenn eine Unterseite dazukommt, ein Video getauscht wird oder die Schrift wechselt, entscheidet die Voreinstellung darüber, ob dabei erneut eine fremde Verbindung entsteht. In XICflow ist diese Voreinstellung datensparsam gesetzt — Schriften, Symbole und Medien kommen aus der eigenen Domain, Karten und Videos brauchen eine Freigabe. Welche Bausteine dafür bereitstehen, listet die Übersicht der Funktionen; wie eine Seite von der Idee bis zur Veröffentlichung entsteht, zeigt der Ablauf im Überblick, und wie das Ergebnis aussieht, zeigen die Beispielseiten.

Die Kurzfassung

Jede Ressource von einer fremden Domain überträgt die IP-Adresse Ihrer Besucher, bevor irgendjemand zugestimmt hat — bei Schriften, Karten, Videos und Icons gleichermaßen. Der Weg dorthin ist immer derselbe: messen, sortieren, in drei Wellen ersetzen. Schriften und Symbole wandern in die eigene Domain, ohne dass sich sichtbar etwas ändert. Karte und Video bekommen eine Vorschau und eine bewusste Freigabe. Altlasten werden gelöscht. Danach steht in der Netzwerkanalyse vor der ersten Nutzerentscheidung nur noch die eigene Domain — und das ist der Zustand, an dem sich beide hier besprochenen Entscheidungen messen lassen. Wer wissen möchte, wie sich das ohne wiederkehrende Handarbeit halten lässt, findet die Unterschiede im Vergleich der Ansätze.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: dem Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) zur Übermittlung der IP-Adresse beim dynamischen Nachladen einer Schriftart, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2019 in der Rechtssache C-40/17 (Fashion ID, Klägerin: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit für das Erheben und Übermitteln personenbezogener Daten durch eingebundene Drittinhalte, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 (Schrems II) zu Übermittlungen in Drittländer, Paragraf 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz für Anbieter von Telemedien (Einbindung von Drittinhalten, ausdrücklich gewünschte Zusatzdienste, Zeitpunkt des Zugriffs, Übermittlung in Drittländer), dem Web Almanac des HTTP Archive 2024 (Kapitel zu Drittanbietern, Schriften und Datenschutz) sowie den Empfehlungen von web.dev und der Lighthouse-Dokumentation von Chrome for Developers zu Schriftauslieferung, WOFF2, font-display und dem Fassaden-Muster für eingebettete Drittinhalte.