„Muss noch dieses Jahr rein“ – mit diesem Satz beginnen ab Oktober viele Anfragen von Firmenkunden, Hausverwaltungen, Praxen und öffentlichen Stellen. Dahinter steckt selten Hektik, sondern eine Planung, die am Kalenderjahr hängt: Beim Bund ist das Haushaltsjahr das Kalenderjahr, und wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, setzt Ausgaben in dem Jahr ab, in dem er sie bezahlt. Für Betriebe, die an Geschäftskunden liefern, ist das eine planbare Saison – vorausgesetzt, die Website beantwortet die Fragen eines Einkäufers, bevor er zum Telefon greift. Bis wann muss der Auftrag da sein, damit Lieferung oder Leistung noch in diesem Jahr erfolgt? Was kostet das Paket, und lässt es sich ohne Rückfrage freigeben? Wo gehört die Bestellnummer hin? Dieser Beitrag erklärt, woher der Dezember-Druck kommt, wo er aufhört und wie ein Abschnitt für Gewerbekunden, eine Preistabelle mit Festpreisen und ein Formular mit Bestelldaten diese Aufträge auffangen. Das Weihnachtsgeschäft mit Privatkunden behandelt ein eigener Beitrag zum Jahresendgeschäft.
Woher der Dezember-Druck kommt
Für die Bundesverwaltung ist die Lage im Gesetz klar geregelt.
„Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr“, heißt es in Paragraf 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), mit dem Zusatz, dass das Bundesministerium der Finanzen für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen kann. Paragraf 45 Absatz 1 BHO knüpft daran an: Ausgaben dürfen nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten Zweck und „nur bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet oder in Anspruch genommen werden“. Wer in einer Bundesbehörde ein Budget für Schulungen, Ausstattung oder Dienstleistungen verantwortet, plant deshalb so, dass die Leistung im laufenden Jahr erbracht und bezahlt werden kann. Aus dieser Planung entstehen die Anfragen, die im Oktober und November mit dem Zusatz „noch in diesem Jahr“ eintreffen.
Daraus folgt aber nicht, dass zum Jahreswechsel jedes nicht ausgegebene Geld verloren wäre. Paragraf 45 Absatz 2 BHO erlaubt bei übertragbaren Ausgaben, Ausgabereste zu bilden, die für die jeweilige Zweckbestimmung „bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar bleiben“. Übertragbar sind nach Paragraf 19 BHO unter anderem Ausgaben für Investitionen. Die Inanspruchnahme solcher Reste bedarf allerdings der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen (Paragraf 45 Absatz 3 BHO) – ein zusätzlicher Verwaltungsschritt, den nicht braucht, wer sein Vorhaben im laufenden Jahr abschließt. Der zutreffende Satz lautet deshalb nicht „das Geld verfällt“, sondern „viele Stellen planen zum Jahresende“. Wer mit dem ersten Satz wirbt, erzählt einem Einkäufer etwas über dessen Haushalt, das er besser weiß.
Länder und Kommunen haben eigene Haushaltsordnungen. Das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) gibt ihnen den Rahmen vor: „Bund und Länder sind verpflichtet, ihr Haushaltsrecht nach diesen Grundsätzen zu regeln“, heißt es in Paragraf 1 HGrG, und Paragraf 4 HGrG bestimmt ebenfalls das Kalenderjahr als Haushaltsjahr, wiederum mit der Möglichkeit abweichender Regeln für einzelne Bereiche. Die Einzelheiten zu Resten, Übertragbarkeit und internen Fristen stehen aber im jeweiligen Landesrecht und im Gemeindehaushaltsrecht, und sie unterscheiden sich. Wer an eine Landesbehörde, eine Hochschule oder eine Stadtverwaltung liefert, sollte deshalb nicht mit einer Frist werben, die er aus dem Bundesrecht ableitet, sondern fragen, bis wann die Stelle Lieferung und Rechnung braucht. Bei Unternehmen hängt das Budget an der eigenen Jahresplanung; was bis zum Abschluss nicht gebunden ist, steht im neuen Plan wieder zur Diskussion.
Der Satz, der trägt
Firmenkunden kaufen in mehreren Schritten
Ein Einkäufer, eine Hausverwalterin oder die Leitung einer Praxis kauft nicht für sich, sondern für eine Organisation.
Zwischen dem ersten Blick auf die Website und der Bestellung liegen in der Regel mehrere Schritte: ein Angebot einholen, intern freigeben lassen, eine Bestellnummer erzeugen, die Leistung abnehmen und die Rechnung mit der richtigen Anschrift und der richtigen Nummer zuordnen. Jede Frage, die die Website offenlässt, kostet in dieser Kette Zeit – im Dezember, wenn Urlaube und Jahresabschluss zusammenfallen, oft mehr als sonst. Wer die Kette kennt, baut seine Seite so, dass jeder Schritt ohne Rückfrage möglich ist. Ein Abschnitt für Firmenkunden beantwortet deshalb vor allem diese Punkte:
- Ein Stichtag, bis zu dem ein Auftrag eingehen muss, damit Lieferung oder Leistung noch im laufenden Jahr erfolgt – als Datum, nicht als „rechtzeitig“
- Pakete mit festem Preis, klar abgegrenztem Umfang und der Angabe, ob netto oder brutto gerechnet wird
- Die Gültigkeit des Angebots und der Preisstand, damit die Freigabe nicht an einem veralteten Betrag scheitert
- Der Liefer- oder Leistungstermin, den der Betrieb realistisch einhalten kann, getrennt nach Waren und Dienstleistungen
- Ein Bestellweg, der Firma, Bestell- oder Vorgangsnummer und Rechnungsanschrift gleich mit aufnimmt
- Eine Ansprechperson mit Vertretung für die Zeit zwischen den Jahren
- Die Form der Rechnung: als PDF, als elektronische Rechnung oder auf Papier, je nachdem, was der Betrieb anbietet
Der dauerhafte Weg für Gewerbekunden – eigene Weiche auf der Startseite, Nachweise, Formular mit Abzweig – ist im Beitrag Privat- und Gewerbekunden auf einer Website beschrieben. Hier geht es um die Ergänzung für das vierte Quartal: einen Abschnitt, der den Jahresend-Anlass aufgreift, mit einem Stichtag arbeitet und nach dem Jahreswechsel wieder verschwindet oder auf das erste Quartal umgestellt wird. Er steht am besten dort, wo Firmenkunden ohnehin landen: auf der Seite für Gewerbekunden oder direkt über der Preistabelle.
Die Frage, die zuerst kommt
Steuer: warum der Liefertermin zählt
Bei Firmenkunden kommt ein zweiter Grund für den Dezember hinzu: die Steuer. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, etwa Einzelunternehmen, Praxen und Freiberufler ohne Pflicht zur Bilanz, folgt dem Abflussprinzip.
„Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind“, heißt es in Paragraf 11 Absatz 2 EStG. Eine Dienstleistung, die im Dezember bezahlt wird, mindert also den Gewinn dieses Jahres. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, etwa Wartungsgebühren, gibt es eine Sonderregel um den Jahreswechsel (Paragraf 11 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 EStG): Sie gelten unter Umständen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Für bilanzierende Unternehmen gilt das Abflussprinzip nicht in gleicher Weise; nach Paragraf 11 Absatz 2 EStG bleiben die Vorschriften über die Gewinnermittlung unberührt.
Bei Waren und Geräten, die im Betrieb bleiben, zählt nicht die Zahlung, sondern die Anschaffung. „Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung“, bestimmt Paragraf 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Ein Gerät, das im Dezember bestellt und berechnet, aber erst im Januar geliefert wird, ist also im neuen Jahr angeschafft – für Waren zählt der Liefertermin, nicht das Rechnungsdatum. Für den Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter nennt Paragraf 6 Absatz 2 EStG die Grenze: Die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro (Paragraf 6 Absatz 2 EStG) nicht übersteigen. Teurere Anlagegüter werden abgeschrieben, und im Jahr der Anschaffung vermindert sich der Abschreibungsbetrag nach Paragraf 7 Absatz 1 EStG „um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht“. Wer im Dezember liefert, verschafft seinem Kunden bei einem solchen Gerät im Anschaffungsjahr also nur ein Zwölftel der linearen Jahresabschreibung nach Paragraf 7 Absatz 1 EStG.
Tabelle waagerecht wischen
| Situation beim Kunden | Was nach dem Gesetz zählt | Was Ihre Website dazu nennt |
|---|---|---|
| Dienstleistung, Kunde mit Einnahmenüberschussrechnung | Kalenderjahr der Zahlung, Paragraf 11 Absatz 2 EStG | Leistungstermin und Zahlungsziel |
| Gerät bis 800 Euro ohne Vorsteuer | Sofortabzug im Jahr der Anschaffung möglich, Paragraf 6 Absatz 2 EStG | Nettopreis je Gerät und Liefertermin |
| Anlagegut über 800 Euro ohne Vorsteuer | Abschreibung, im Anschaffungsjahr anteilig nach Monaten, Paragraf 7 Absatz 1 EStG | Liefertermin, nicht nur das Rechnungsdatum |
| Ware allgemein | Jahr der Lieferung ist Jahr der Anschaffung, Paragraf 9a EStDV | Letzter Bestelltag für Lieferung im laufenden Jahr |
| Bilanzierendes Unternehmen | Regeln der Gewinnermittlung, das Abflussprinzip gilt nicht in gleicher Weise | Leistungszeitraum auf Angebot und Rechnung |
| Öffentliche Stelle | Haushaltsrecht, beim Bund Paragraf 45 BHO | Die Frage, bis wann Lieferung und Rechnung vorliegen müssen |
Die Tabelle erklärt, warum Kunden drängen – sie ist keine Steuerberatung. Ob sich eine Anschaffung im Dezember für einen bestimmten Kunden lohnt, hängt von dessen Gewinnermittlung, dessen Vorsteuerabzug und dessen übrigen Plänen ab; das klärt der Kunde mit seiner eigenen Steuerberatung. Wie ein Betrieb die Kosten seiner eigenen Website einordnet, beschreibt der Beitrag Website-Kosten steuerlich: Aufwand oder Anschaffung. Hier geht es um etwas anderes: um die Kaufmotive der Kundschaft und darum, welche Angaben auf der Seite sie für ihre Entscheidung braucht.
Keine Steuerversprechen auf der Angebotsseite
Ein echter Stichtag auf der Seite
Der wichtigste Satz im Abschnitt für Firmenkunden ist ein Datum: „Lieferung oder Leistung noch 2026 bei Auftrag bis …“. Dieses Datum ist kein Werbemittel, sondern das Ergebnis einer Rückwärtsrechnung aus den eigenen Abläufen.
Es muss halten – wer den Stichtag nennt und dann doch erst im Januar liefert, riskiert den Kunden für das nächste Jahr. Die Rechnung beginnt beim letzten Arbeitstag vor den Feiertagen und zieht davon ab, was zwischen Auftrag und Lieferung liegt: die Beschaffung beim eigenen Lieferanten, die Terminierung, die Durchführung, die Abnahme und die Rechnung. Dazu kommt ein Puffer für die Freigabe beim Kunden, die im Dezember länger dauert als im Frühjahr.
Letzter Arbeitstag vor den Feiertagen [Datum aus dem Betriebskalender]
− Abnahme und Rechnung [Tage laut Erfahrung]
− Durchführung oder Lieferung [Tage laut Leistungsbeschreibung]
− Beschaffung beim eigenen Lieferanten [Lieferzeit laut Lieferant]
− Freigabe beim Kunden [Puffer, im Dezember großzügig]
= Annahmeschluss auf der Website [ein Datum, das hält]
Nach dem Annahmeschluss:
Ablauftext statt Zähler, Hinweis auf freie Termine im neuen JahrFür die Anzeige gibt es in XICflow den Countdown-Baustein aus der Gruppe Bausteine für Conversion und CTA. Er bekommt eine Überschrift, einen Untertitel, das Zieldatum und einen Ablauftext – laut Dokumentation den „Text, der nach Ablauf an Stelle des Zählers steht“. Genau dieser Ablauftext macht den Unterschied zwischen einer echten Frist und einem Werbetrick, denn ein Countdown behauptet eine echte Frist. Die Dokumentation formuliert die Regel ohne Umweg:
Befristungen müssen echt sein; ein Countdown, der immer wieder von vorn läuft, ist unzulässige Werbung.
Ein guter Ablauftext sagt, was ab jetzt gilt: „Aufträge mit Lieferung in diesem Jahr nehmen wir nicht mehr an. Termine ab Januar planen wir gern schon jetzt ein.“ Damit bleibt die Seite nach dem Stichtag richtig, auch wenn in den Feiertagen niemand sie anfasst. Spätestens im Januar gehört der Abschnitt überarbeitet oder entfernt; Aussagen mit Verfallsdatum gehören auf die Liste, die der Beitrag Website-Texte entrümpeln beschreibt. Wer den Stichtag zusätzlich im Angebot und in der Eingangsbestätigung nennt, hat an allen Stellen dieselbe Aussage und muss später weniger erklären.
Festpreis-Pakete, die ein Einkäufer freigeben kann
Ein Restbudget ist ein fester Betrag. Wer ein Angebot braucht, das in diesen Betrag passt, sucht auf der Website nach Paketen mit festem Preis – nicht nach „Preis auf Anfrage“.
Die Preistabelle im Baukasten ist dafür gedacht; die Dokumentation beschreibt sie als „Pakete oder Tarife nebeneinander; hier gehören Preise hin“. Aus der Preistabelle entstehen zusätzlich maschinenlesbare Preisangaben, deshalb gehören dort nur Preise hinein, die wirklich gelten. Ein Paket, das ein Einkäufer ohne Rückfrage freigeben kann, nennt Umfang, Preis, Termin und Bedingungen so vollständig, dass die interne Freigabe auf Grundlage der Seite erfolgen kann. Sechs Angaben tragen diese Freigabe:
Umfang in Stichpunkten
Was enthalten ist und was nicht: Anzahl der Geräte oder Termine, Anfahrt, Material, Einweisung. Ein Paket, dessen Grenzen sichtbar sind, muss nach der Bestellung in der Regel nicht nachverhandelt werden.
Preis mit Preisstand
Der Festpreis netto, bei Bedarf zusätzlich brutto, mit dem Datum, ab dem er gilt. Für Geschäftskunden ist der Nettopreis die Größe, mit der intern gerechnet wird.
Termin bis Jahresende
Ob das Paket noch im laufenden Jahr geliefert oder erbracht werden kann, bis zu welchem Auftragsdatum und was nach diesem Datum gilt.
Gültigkeit des Angebots
Wie lange der Preis gilt. Eine Freigabe braucht in größeren Häusern mehrere Unterschriften; ein Angebot, das in dieser Zeit ausläuft, beginnt von vorn.
Laufzeit bei Verträgen
Bei Wartungs- oder Serviceverträgen steht die Mindestlaufzeit direkt neben dem Preis, nicht in einer Fußnote. Monatspreise ohne Laufzeit führen zu Rückfragen.
Bestellweg mit Nummer
Ein Knopf, der in das Formular mit vorbelegtem Paket führt, damit Bestellnummer und Rechnungsanschrift gleich mitkommen.
Nicht jede Leistung passt in ein Paket. Wo der Preis von Fläche, Menge oder Aufwand abhängt, hilft ein Preisrechner, der Anfragen vorqualifiziert. Für das Jahresende lohnt es sich trotzdem, einige Standardleistungen als Festpreis zu formulieren: eine Wartung, eine Schulung, ein Einrichtungspaket oder ein Kontingent an Stunden. Wer Firmen zum Jahresende Gutscheine anbietet, etwa als Präsent für Kundschaft oder Mitarbeitende, findet die Fristen und Einlösungsregeln im Beitrag Gutscheine über die Website verkaufen.
Preis und Laufzeit gehören zusammen
Ein Formular für Bestellungen mit Nummer
Das allgemeine Kontaktformular fragt Name, E-Mail und Nachricht ab.
Für einen Auftrag aus einem Restbudget reicht das nicht: Die Rechnung muss später der richtigen Bestellung zugeordnet werden, und dafür braucht es Firma, Bestell- oder Vorgangsnummer und Rechnungsanschrift. Beim Baustein „Formular“ legen Sie Beschriftung und Feldtyp selbst fest; zur Auswahl stehen unter anderem einzeiliger Text, Zahl, Auswahlliste und mehrzeiliger Text. Ein Formular kann bis zu 40 eigene Felder (XICflow-Dokumentation) enthalten; eine Nachricht wird nach 5.000 Zeichen gekürzt, ein einzelnes eigenes Feld nach 2.000 Zeichen. Ein Bestellformular kommt mit deutlich weniger Feldern aus, denn jedes zusätzliche Pflichtfeld ist eine weitere Hürde. Diese Reihenfolge hat sich als Gerüst bewährt:
1 Firma Pflicht
2 Ansprechperson Pflicht, mit Funktion
3 E-Mail Pflicht
4 Telefon freiwillig, für Rückfragen
5 Bestell- oder Vorgangsnummer freiwillig, falls schon vergeben
6 Rechnungsanschrift Pflicht, mehrzeilig
7 Paket Auswahlliste, vorbelegt
8 Wunschtermin Auswahlliste: noch 2026 /
1. Quartal 2027 / flexibel
9 Liefer- oder Leistungsort falls abweichend
10 Nachricht freiwilligDie Auswahlliste „Wunschtermin“ ist das wichtigste Feld der Saison. Sie trennt die Anfragen, die bis zum Stichtag bedient werden müssen, von denen, die ins neue Jahr gehen dürfen, und sie ersetzt die Rückfrage, die sonst als erste Antwort nötig wäre. „Flexibel“ ist dabei keine Verlegenheitsoption: Manche Stellen wollen vor allem den Auftrag vergeben und können den Termin offenlassen. Die Bestellnummer bleibt freiwillig, weil sie beim Kunden oft erst nach der Freigabe des Angebots entsteht. Was sonst ein gutes Formular ausmacht – kurze Wege, verständliche Fehlermeldungen, Spam-Schutz ohne Hürden –, beschreibt der Beitrag Kontaktformulare richtig aufsetzen. Nach dem Absenden sollte der Kunde vier Dinge erfahren:
- Eine Eingangsbestätigung, die Paket und gewählten Wunschtermin wiederholt
- Den nächsten Schritt: wer sich meldet und auf welchem Weg das schriftliche Angebot kommt
- Den Hinweis, dass eine Bestellnummer auch nachgereicht werden kann
- Eine Ansprechperson für Rückfragen, mit Vertretung in der Zeit zwischen den Jahren
Anfragen, die zwischen den Jahren nicht liegen bleiben
Jahresend-Anfragen treffen oft auf die Zeit, in der im eigenen Betrieb die ersten Urlaube beginnen. Im Bereich Anfragen und Team landet jede Einsendung mit Name, Status, Datum und Nachricht.
Die Liste lässt sich über die Schaltflächen „Alle“, „Neu“, „Gelesen“ und „Archiviert“ filtern und lädt die 500 neuesten Eingänge (XICflow-Dokumentation); ältere erreicht man über den CSV-Export. Damit niemand regelmäßig nachsehen muss, schickt XICflow jede neue Anfrage an die hinterlegte Benachrichtigungsadresse. Für die Saison lohnt es sich, dort ein Sammelpostfach einzutragen, das auch im Urlaub gelesen wird, statt der Adresse einer einzelnen Person. Die Rollen im Team legen fest, wer was darf:
Tabelle waagerecht wischen
| Rolle | Was sie darf | Einsatz von Mitte Dezember bis zum Jahreswechsel |
|---|---|---|
| Eigentümer | Alles, dazu Tarif und Abrechnung | Legt fest, wer vertritt, und bleibt für Freigaben erreichbar |
| Administrator | Inhalte und Team verwalten, einladen, Rollen ändern | Nimmt eine Vertretung ins Team auf oder passt Rollen vor dem Urlaub an |
| Bearbeiter | Anfragen bearbeiten, Status setzen, Seiten bearbeiten | Beantwortet Anfragen, setzt den Status und passt den Abschnitt nach dem Stichtag an |
| Betrachter | Ansehen und exportieren, nichts ändern | Behält den Überblick, etwa die Buchhaltung beim Abgleich mit Bestellnummern |
Welche Rolle wer bekommt, hängt am Betrieb; laut Dokumentation hat jedes Mitglied genau eine Rolle. Wichtig ist, dass die Vertretung vor dem Urlaub eingerichtet ist und nicht danach. Wie schnell eine Antwort kommen sollte und welche Textbausteine sich bewähren, steht im Beitrag Anfragen beantworten: Reaktionszeit, die Aufträge sichert. Voreingestellt bleiben Anfragen 180 Tage gespeichert (XICflow-Dokumentation) und werden danach automatisch gelöscht; wer Bestelldaten länger braucht, sichert sie rechtzeitig über den CSV-Export in die eigene Ablage.
Die Vertretungsregel
Öffentliche Stellen: Haushaltsrecht statt Steuer
Für Behörden, Hochschulen und kommunale Einrichtungen spielt die Einkommensteuer keine Rolle, das Haushaltsrecht dafür umso mehr.
Neben dem Budget entscheidet das Vergaberecht, wie eine Stelle einkauft; was eine Vergabestelle vor dem Zuschlag auf der Website nachschlägt, beschreibt der Beitrag Öffentliche Aufträge: Was Vergabestellen nachschlagen. Für das Jahresende kommt ein praktischer Punkt dazu: Öffentliche Auftraggeber brauchen bis zu einem bestimmten Tag nicht nur die Leistung, sondern auch die Rechnung, damit die Zahlung noch im Haushaltsjahr erfolgen kann. Dieser Tag steht in keinem Bundesgesetz, sondern in der internen Planung der Stelle – deshalb gehört er als Frage ins Formular und nicht als Behauptung auf die Seite. Eine öffentliche Stelle sollte auf der Website finden:
- Die vollständige Firmierung mit Anschrift, so wie sie auf Angebot und Rechnung steht
- Eine Leistungsbeschreibung, die sich ohne Umformulieren in eine Bestellung übernehmen lässt
- Angaben zur Rechnungsstellung, etwa ob elektronische Rechnungen möglich sind
- Den Liefer- oder Leistungstermin und den Annahmeschluss für das laufende Jahr
- Eine Ansprechperson, die auch fachliche Rückfragen zum Angebot beantworten kann
Liefert der Betrieb an mehrere Orte oder fährt er zu seinen Kunden, hilft eine klare Darstellung des Einsatzgebiets, wie sie der Beitrag Einzugsgebiet zeigen statt Ortsseiten stapeln beschreibt. Eine Stelle sieht dann sofort, ob ihr Standort bedient wird, und muss dafür nicht erst eine Anfrage stellen.
Der Fahrplan bis Mitte Dezember
- Oktober: Stichtag aus den eigenen Abläufen zurückrechnen und mit dem Team abstimmen
- Oktober: einige Festpreis-Pakete formulieren, jeweils mit Umfang, Preisstand, Termin und Gültigkeit
- Anfang November: Abschnitt für Firmenkunden mit Countdown und Ablauftext veröffentlichen
- Anfang November: Angebotsformular mit Firma, Bestellnummer, Rechnungsanschrift und Wunschtermin einrichten
- Mitte November: Benachrichtigungsadresse prüfen, Vertretung ins Team aufnehmen, Rollen festlegen
- Nach dem Stichtag: Ablauftext kontrollieren, Anfragen mit Wunschtermin im neuen Jahr einplanen
- Im Januar: Abschnitt entfernen oder auf das erste Quartal umstellen, Bestelldaten per Export sichern
Wer die Website mit XICflow betreibt, braucht für all das keinen Umbau: Countdown, Preistabelle und Formular sind Bausteine, die sich in einen bestehenden Abschnitt einsetzen lassen, und die Anfragen landen in demselben Bereich wie alle anderen. Welche Funktionen dazugehören, zeigt die Übersicht der Funktionen, die Tarife stehen unter Preise und Tarife. Wer erst im November beginnt, setzt die Reihenfolge trotzdem so um: zuerst der Stichtag, dann die Pakete, dann das Formular. Ohne Stichtag hat der ganze Abschnitt keinen Anlass.
Was am Ende zählt