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Fahrschul-Website: Kurse zeigen, Anmeldungen einsammeln

Kurstermine mit Belegung, ein Preisaushang nach § 32 Fahrlehrergesetz und ein Anmeldeformular, das Minderjährige und Fristen mitdenkt.

15 Min. Lesezeit FahrschuleKursterminePreisaushangAnmeldung

Zwischen dem ersten Blick auf die Website einer Fahrschule und der Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag liegen selten weniger als zwei Wochen: ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, ein Sehtest, eine Schulung in Erster Hilfe und in vielen Fällen ein Gespräch am Küchentisch. Die Website muss diese Strecke nicht abkürzen, sie muss sie sichtbar machen. Welcher Kurs startet wann, was kostet er, wie voll ist er, und was braucht jemand, der sich heute anmeldet. Bleibt eine dieser vier Fragen offen, ersetzt das Telefon die Seite — und mit dem Telefon kehren die Öffnungszeiten zurück.

fahrschule/kurstermineKurstermineFreie Plätze je Termin · Klasse B · September 2026MoDiMiDoFrSa10:0012/1211/124/1212/123/120/1214:005/122/124/121/120/120/1217:301/120/122/120/121/125/1219:300/122/120/121/129/1212/12freiwenige Plätzefast vollausgebuchtAnmeldung offenGrundlage: Ausbildungsplan nach § 4 FahrschAusbO

Dazu kommt ein dritter Besuchertyp, den viele Seiten übersehen: der Wiederholer. In den Klassen B und BF17 lag die Nichtbestehensquote 2025 bei 44 Prozent (TÜV-Verband) in der Theorie und bei 37 Prozent in der Praxis. Diese Menschen suchen keinen Einstiegskurs, sondern einen schnellen Anschluss: einen freien Prüfungstermin, zusätzliche Übungsstunden, eine Auskunft über Wartezeiten. Eine Seite, die nur den Grundkurs bewirbt, lässt sie ins Leere laufen und schickt sie zur Konkurrenz im Nachbarort.

Drei Fragen, drei Bedürfnisse

Der Fahrschüler will Termine, der Elternteil will die Summe, der Wiederholer will einen Anschluss. Wird eine dieser drei Fragen erst nach einem Anruf beantwortet, verliert die Seite genau an dieser Stelle ihren Zweck.

Der Preisaushang gilt auch auf der Website

Bei den meisten Betrieben ist die Preisfrage auf der Website eine Marketingentscheidung.

Bei Fahrschulen ist sie eine Rechtsfrage. § 32 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes verpflichtet den Inhaber der Fahrschulerlaubnis, die Entgelte mit den Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen durch Aushang bekanntzugeben (Fahrlehrergesetz). Absatz 2 Satz 3 zieht die Website mit hinein: Die Sätze davor gelten auch dann, wenn in der Werbung außerhalb der Geschäftsräume Entgelte angegeben werden. Sobald auf der Startseite ein Betrag steht, gilt für ihn also derselbe Umfang wie für den Aushang an der Wand im Unterrichtsraum.

  • Grundbetrag, getrennt je Fahrerlaubnisklasse — er deckt die Ausbildung ohne Fahrstunden und ohne Vorstellungsentgelte ab
  • Vorstellungsentgelt für die theoretische Prüfung, ebenfalls je Klasse
  • Vorstellungsentgelt für die praktische Prüfung
  • Entgelte für Teilprüfungen, soweit die Prüfung geteilt abgenommen wird
  • Entgelte für die besonderen Ausbildungsfahrten und für die Unterweisung am Fahrzeug
  • Die Geschäftsbedingungen selbst, denn § 32 verlangt Entgelte und Bedingungen gemeinsam, nicht nacheinander

Der letzte Satz von § 32 Absatz 2 ist der, an dem Preisseiten regelmäßig scheitern: Die Angaben über die Entgelte und deren Bestandteile sowie über die Geschäftsbedingungen müssen den Grundsätzen der Preisklarheit und der Preiswahrheit entsprechen (Fahrlehrergesetz). Ein einzelner Ab-Preis ohne die Bestandteile daneben erfüllt das erfahrungsgemäß nicht. Und weil Fahrschülerinnen und Fahrschüler Verbraucher sind, greift zusätzlich § 3 Absatz 3 der Preisangabenverordnung: Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (Preisangabenverordnung). Die Bestandteile dürfen also einzeln stehen, aber die Summe muss das größere Element auf der Seite sein, nicht die Fußnote darunter. Wie weit eine Preisangabe im Werbetext gehen darf, ohne angreifbar zu werden, ist in Preisangaben und Werbeaussagen auf der Website ausführlicher beschrieben.

Tabelle waagerecht wischen

BestandteilWas auf die Seite gehörtHäufiger Fehler
GrundbetragEin Betrag je Fahrerlaubnisklasse, daneben in einem Satz, was er abdecktEin Betrag für alle Klassen zusammen
FahrstundePreis je Unterrichtseinheit, getrennt nach Übungsfahrt und besonderer AusbildungsfahrtNur der Preis der Übungsfahrt, weil er niedriger wirkt
VorstellungsentgelteTheorie und Praxis getrennt ausgewiesenIn den Grundbetrag eingerechnet und dort unsichtbar
PrüfungsgebührenAls Fremdkosten gekennzeichnet, mit Stand und dem Hinweis, wer sie erhebtOhne Kennzeichnung mitten in der eigenen Preisliste
BeispielrechnungEine Summe mit genannter Stundenzahl und dem Hinweis, dass der Bedarf individuell istEine Gesamtsumme ohne die Annahmen, auf denen sie beruht
Stand der PreiseEin sichtbares Datum über oder unter der TabelleKein Datum, dafür eine Jahreszahl im Fließtext

Zu den Fremdkosten gehören die Gebühren der Technischen Prüfstelle. Für die Klasse B lagen sie 2024 bei 24,99 Euro (TÜV-Verband) für die theoretische und 129,83 Euro (TÜV-Verband) für die praktische Prüfung, jeweils einschließlich Mehrwertsteuer. Diese Beträge fließen nicht in die Kasse der Fahrschule, tauchen aber in jeder ehrlichen Beispielrechnung auf. Sie gehören darum gekennzeichnet und mit Stand versehen — sonst wirkt eine spätere Anpassung von außen wie eine Preiserhöhung des Betriebs. Dass Preisbewegungen in dieser Branche keine Ausnahme sind, zeigt die Entwicklung der Vorjahre: Die Preise für Fahrschulen und Führerschein haben sich von 2020 bis 2023 um 31 Prozent (TÜV-Verband nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) erhöht.

Preise altern auf der Website schneller

Ein Aushang an der Wand sehen die Menschen, die ohnehin im Haus sind. Eine Preisseite sehen auch Suchmaschinen, Vergleichsportale und Menschen, die den Stand von vor einem Jahr im Browser gespeichert haben. Wer Beträge ändert, braucht ein sichtbares Datum, eine Ankündigung für laufende Ausbildungsverträge und eine Übergangsregel für Kurse, die bereits begonnen haben. Der Weg dorthin steht in Preiserhöhung auf der Website kommunizieren.

Kurstermine als Belegungsplan, nicht als PDF

Der Ausbildungsplan ist ohnehin Pflicht. § 4 Absatz 6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt vor, dass er durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt zu geben ist (Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Was dort hängt, ist die Vorlage für die Website. Nur kann die Website etwas, das der Aushang nicht kann: Sie kann zeigen, wie voll ein Kurs bereits ist, und sie kann das zeigen, während der Unterrichtsraum abgeschlossen ist.

Der Grundstoff umfasst nach § 4 Absatz 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung mindestens zwölf Doppelstunden (Fahrschüler-Ausbildungsordnung) zu je 90 Minuten; wer bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, braucht mindestens sechs. Der Unterricht soll nach § 4 Absatz 6 zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten (Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Aus diesen beiden Sätzen ergibt sich der Rhythmus, den ein Kursplan abbilden muss: Ein vollständiger Grundstoff dauert bei zwei Abenden pro Woche rund sechs Wochen. Wer diese Rechnung auf der Seite ausschreibt, beantwortet die häufigste Frage am Telefon, bevor sie gestellt wird. Ein PDF kann das auch — aber ein PDF lässt sich auf einem Telefon schlecht lesen, es taucht in der Suche als eigene Datei ohne Kontext auf, und niemand sieht ihm an, ob es von gestern oder vom letzten Sommer stammt. Wann ein Dokument trotzdem der richtige Weg ist, behandelt Downloads und PDF-Dokumente auf der Website.

  • Startdatum und voraussichtliches Ende je Kurs, nicht die Angabe laufend
  • Wochentage und Uhrzeit als feste Angabe, damit sich der Kurs mit Schule, Ausbildung oder Schichtdienst vergleichen lässt
  • Fahrerlaubnisklasse und die Unterscheidung zwischen Grundstoff und klassenspezifischem Zusatzstoff
  • Belegung in Stufen statt als exakte Restplatzzahl: frei, wenige Plätze, fast voll, ausgebucht
  • Bei einem ausgebuchten Kurs ein Verweis auf den nächsten Termin — eine ausgebuchte Zeile ohne Alternative ist eine Sackgasse
  • Der Unterrichtsort, sobald die Fahrschule mehr als einen Raum betreibt

Die Stufe statt der Zahl hat einen praktischen Grund. Eine exakte Restplatzzahl muss stimmen, sonst entsteht Streit über einen zugesagten Platz, und sie will nach jeder Anmeldung gepflegt werden. Eine Stufe hält länger und lässt sich am Ende der Unterrichtsstunde in fünf Sekunden umstellen. Das Prinzip ist dasselbe wie bei einer Online-Terminbuchung für kleine Betriebe: so viel Verbindlichkeit wie nötig, so wenig Pflegeaufwand wie möglich. Wer die Termine ohnehin schon in einem Kalender führt, hält die Seite mit einer Stufe pro Kurs aktuell, ohne ein zweites System zu pflegen.

Grundstoff

Mindestens zwölf Doppelstunden zu je 90 Minuten, bei Vorbesitz mindestens sechs (Fahrschüler-Ausbildungsordnung). Auf die Seite gehört, wie viele Abende das bedeutet.

Zusatzstoff

Der klassenspezifische Teil kommt oben drauf und richtet sich nach Anlage 2.8 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Wer beides in einer Zeile zusammenwirft, erzeugt Rückfragen.

Präsenz

Der theoretische Unterricht setzt die physische Anwesenheit voraus; digitale Formate sind nach § 4 Absatz 1b nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich (Fahrschüler-Ausbildungsordnung).

Überlandfahrten

Für die Klasse B sind fünf Fahrten vorgeschrieben (Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4). Ein Satz zum Ausgangspunkt erspart die Frage, wo die Fahrt beginnt.

Autobahnfahrten

Vier Fahrten für die Klasse B (Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4), davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten. Das ist eine Terminfrage, keine Preisfrage.

Dämmerung und Dunkelheit

Drei Fahrten für die Klasse B (Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Anlage 4). Im Juni heißt das späte Termine, im Dezember frühe — ein Hinweis dazu spart im Sommer viele Anrufe.

Das Anmeldeformular: wenige Felder, klare Reihenfolge

Die Anmeldung auf der Website ersetzt den Ausbildungsvertrag nicht.

Sie ist der Schritt davor: eine verbindliche Interessenbekundung für einen bestimmten Kurs, mit genug Angaben, damit die Fahrschule den Platz vormerken und die Unterlagen vorbereiten kann. Diese Unterscheidung gehört ausdrücklich auf die Seite, sonst hält die eine Seite den Platz für gebucht und die andere für angefragt. Ein Satz genügt: Nach dem Absenden meldet sich die Fahrschule mit dem Ausbildungsvertrag und den Unterlagen für die Fahrerlaubnisbehörde.

Für die Felder gilt der gleiche Grundsatz wie bei jedem anderen Kontaktformular auf einer Betriebsseite: Was nicht gebraucht wird, um den nächsten Schritt zu tun, wird nicht abgefragt. Ein Geburtsdatum ist hier ausnahmsweise kein Datensammeln, sondern eine Notwendigkeit — es entscheidet über die Fristen und darüber, ob eine Einwilligung der Eltern nötig ist. Die Führerscheinnummer eines Vorbesitzes dagegen kann warten, ebenso die Adresse. Und für alles, was das Formular erhebt, braucht die Seite einen Hinweistext zum Zweck und zur Speicherdauer; die Grundlagen dazu stehen in Rechtstexte für die Website und in Einwilligung und Cookie-Banner richtig lösen.

Ein Anmeldeformular in drei Schritten, Feld für Feld
{
  "schritt_1_kurs": {
    "kurs_id":       "Pflicht, vorbelegt aus der Terminliste",
    "klasse":        "Pflicht, Auswahl B / BF17 / A / AM / L",
    "vorbesitz":     "optional, steuert zwölf oder sechs Doppelstunden"
  },
  "schritt_2_person": {
    "vorname":       "Pflicht",
    "nachname":      "Pflicht",
    "geburtsdatum":  "Pflicht, steuert Fristen und Einwilligung",
    "email":         "Pflicht, Ziel der Bestätigung",
    "telefon":       "optional, mit Begründung im Hinweistext"
  },
  "schritt_3_abschluss": {
    "eltern_name":   "nur wenn das Geburtsdatum ein Alter unter 18 ergibt",
    "eltern_email":  "nur wenn das Geburtsdatum ein Alter unter 18 ergibt",
    "speicherdauer": "Hinweistext, nicht ankreuzbar",
    "rueckfrage":    "Auswahlfeld, unvorbelegt"
  }
}

Drei Schritte schlagen ein langes Formular

Ein Formular mit fünfzehn Feldern auf einem Bildschirm wirkt auf dem Telefon wie eine Wand. Dieselben Felder in drei Schritten mit einem Fortschrittsbalken wirken wie eine Strecke. Wichtig ist nur, dass der erste Schritt der leichteste ist: Kurs auswählen, weiter. Wer den ersten Schritt geschafft hat, bricht den zweiten seltener ab.

Minderjährige: was das Formular zusätzlich leisten muss

Bei 28 Prozent (TÜV-Verband) der abgelegten Prüfungen waren die Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter 18 Jahre alt.

Für die Anmeldestrecke heißt das: Der Regelfall ist nicht der volljährige Erwachsene, sondern der Minderjährige mit Eltern im Hintergrund. Ein Ausbildungsvertrag verpflichtet zur Zahlung und ist damit nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. § 107 des Bürgerlichen Gesetzbuches verlangt in diesem Fall die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Website kann diese Einwilligung nicht einholen, aber sie kann den Weg dorthin vorbereiten: ein zweites Feldpaar für Name und E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten, ein Hinweis, dass der Vertrag mit Unterschrift der Eltern zustande kommt, und eine Bestätigungsmail, die an beide geht.

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§ 107 Bürgerliches Gesetzbuch

Der zweite Punkt ist das Begleitete Fahren ab 17. Die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE wird nach § 10 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ab 18 Jahren erteilt, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren nach § 48a bereits ab 17 (Fahrerlaubnis-Verordnung). Die Begleitpersonen werden dabei namentlich benannt und in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Für die Website ist das ein eigener Abschnitt und nicht eine Fußnote im Preisteil: Wer mit 16 auf die Seite kommt, sucht genau diese Auskunft, und wer sie dort nicht findet, sucht sie auf einer anderen Seite. Die Fristen dahinter sind der zweite Grund, warum die Angabe des Geburtsdatums im Formular sinnvoll ist.

Tabelle waagerecht wischen

SchrittFrühester ZeitpunktRechtsgrundlage
Antrag bei der Fahrerlaubnisbehördesechs Monate vor Erreichen des Mindestalters§ 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung
Theoretische Prüfungdrei Monate vor Erreichen des Mindestalters§ 16 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung
Praktische Prüfungeinen Monat vor Erreichen des Mindestalters und nach bestandener Theorie§ 17 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
Praktische Prüfung nach der Theorieinnerhalb von zwölf Monaten, sonst verliert die Theorie ihre Gültigkeit§ 18 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung
Abschluss der Ausbildung vor der Theorieprüfungdarf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen§ 16 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung
Wiederholung nach nicht bestandener Prüfungin der Regel frühestens nach zwei Wochen§ 18 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  1. Sechs Monate vor dem Mindestalter kann der Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden (Fahrerlaubnis-Verordnung). Das ist der Startpunkt, den die meisten unterschätzen.
  2. Sehtest und Lichtbild besorgen — beides gehört nach § 21 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu den Unterlagen des Antrags.
  3. Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten (Fahrerlaubnis-Verordnung) zu je 45 Minuten. Sie lässt sich früh erledigen und blockiert später nichts mehr.
  4. Theorieunterricht beginnen: zwölf Doppelstunden Grundstoff plus Zusatzstoff, bei zwei Abenden pro Woche rund sechs Wochen.
  5. Drei Monate vor dem Mindestalter kann die theoretische Prüfung abgenommen werden (Fahrerlaubnis-Verordnung).
  6. Praktische Ausbildung samt der besonderen Ausbildungsfahrten; einen Monat vor dem Mindestalter ist die praktische Prüfung möglich (Fahrerlaubnis-Verordnung).

Zwei Fristen laufen dabei gegen die Ausbildung, und beide gehören auf die Seite, weil sie Geld kosten, wenn sie reißen. Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten (Fahrerlaubnis-Verordnung) nach bestandener Theorie abgelegt werden, sonst verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Und der Abschluss der Ausbildung darf bei der Theorieprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (Fahrerlaubnis-Verordnung). Wer einen Kurs im Winter beginnt und im Sommer pausiert, sollte das wissen, bevor er pausiert — nicht danach.

Was nach dem Absenden passieren muss

Ein Anmeldeformular ohne Rückmeldung ist ein Briefkasten ohne Klappe. Die Bestätigungsmail ist der Moment, in dem aus einem Klick eine Beziehung wird, und sie ist der billigste Ort, um Rückfragen abzuräumen, die sonst am Telefon landen.

Sie geht an die Fahrschülerin oder den Fahrschüler und, wenn das Geburtsdatum ein Alter unter 18 ergibt, zusätzlich an die hinterlegte Adresse der Erziehungsberechtigten. Sie wiederholt den gewählten Kurs mit Datum und Uhrzeit, nennt die Unterlagen, die zur ersten Stunde mitzubringen sind, und sagt, bis wann sich die Fahrschule meldet.

Eine Bestätigung, die Rückfragen abräumt statt sie zu erzeugen
Betreff: Ihre Anmeldung für den Theoriekurs ab 12.10.2026

Gewählter Kurs   Klasse B, Grundstoff
Termine          montags und mittwochs, 18:30 bis 20:00 Uhr
Zeitraum         12.10.2026 bis 20.11.2026
Unterrichtsort   Unterrichtsraum 1, Erdgeschoss

So geht es weiter
1. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit dem
   Ausbildungsvertrag und der Liste der Unterlagen.
2. Bei unter 18-Jährigen unterschreibt ein Erziehungs-
   berechtigter den Vertrag mit.
3. Zur ersten Stunde bringen Sie einen Lichtbildausweis mit.

Sie möchten den Platz nicht halten? Eine Antwort auf diese
Mail genügt, wir geben ihn dann frei.

Der letzte Absatz ist kein Höflichkeitsfloskel, sondern Bestandspflege: Ein freigegebener Platz ist mehr wert als ein blockierter. Ob die Mail überhaupt ankommt, ist dabei keine Nebensache — Bestätigungen aus Formularen landen erfahrungsgemäß häufiger im Spam-Ordner als normale Korrespondenz, und ein Jugendlicher sieht dort selten nach. Wer regelmäßig Termine bestätigt, sollte deshalb den Zustellweg einmal prüfen und nicht darauf vertrauen, dass er trägt. Für den Newsletter, den viele im gleichen Zug anbieten möchten, gilt ein eigener Weg über die Anmeldung im Double-Opt-in — die Kursanmeldung selbst ist dafür keine Einwilligung.

  • Eine eigene Seite je Klassengruppe statt einer Sammelseite mit Tabelle — sie wird auch einzeln gefunden
  • Angaben zur Dauer und zum Ablauf, weil Arbeitgeber freistellen müssen und dafür eine Zahl brauchen
  • Ein Feld für die Rechnungsadresse im Formular, sobald ein Betrieb die Ausbildung bezahlt
  • Die Berufskraftfahrerqualifikation als eigener Punkt, wenn die Fahrschule sie anbietet
  • Hinweise zu Zweiradklassen im Frühjahr prominenter, weil die Nachfrage saisonal ist
  • Ein Verweis auf die Auffrischungs- und Übungsstunden für Wiederholer, sichtbar und nicht im Fließtext versteckt
  • Anmeldungen je Kurs, nicht Anmeldungen gesamt — daran zeigt sich, welche Uhrzeit trägt und welche nicht
  • Abbrüche je Formularschritt: bricht es im zweiten Schritt ab, ist ein Feld zu viel oder eine Beschriftung unklar
  • Aufrufe der Preisseite im Verhältnis zu den Anmeldungen — ein hoher Abstand deutet auf eine fehlende Beispielrechnung hin
  • Anrufe während der Öffnungszeiten im Vergleich zum Vormonat: sinken sie, während die Anmeldungen steigen, arbeitet die Seite
  • Die Suchbegriffe, mit denen Menschen ankommen — Ortsname plus Klasse ist das übliche Muster
  • Die Zahl der ausgebuchten Kurse in der Terminliste, denn sie ist der Grund, einen zusätzlichen Kurs zu planen

Bleibt die Seite bei alldem unsichtbar, hilft keine Formularoptimierung. Eine Fahrschule wird lokal gesucht, mit Ortsname, und sie konkurriert dabei mit Kartendiensten und Verzeichnissen. Die Grundlagen dafür — vollständige Angaben, gepflegte Öffnungszeiten auf der Website, ein sauberes Unternehmensprofil und echte Bewertungen aus dem laufenden Betrieb — sind in Lokale Sichtbarkeit für Betriebe vor Ort zusammengefasst. Und weil ein Kursstart ein Termin ist wie jeder andere, lässt sich die Ankündigung genauso aufziehen wie in Eine Veranstaltung auf der Website ankündigen beschrieben.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: TÜV-Verband (Datenreport Fahrerlaubnisprüfungen 2025, Erhebung TÜV | DEKRA arge tp 21, sowie Preisentwicklung Fahrschulen 2020 bis 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes), Fahrlehrergesetz, Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Fahrerlaubnis-Verordnung, Bürgerliches Gesetzbuch und Preisangabenverordnung.