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Branchen-Website

Elektro-Website: Wallbox, Photovoltaik, Zählerschrank

Wie eine Elektro-Website drei Auftragsarten trennt: Pflichtangaben für Wallbox, Photovoltaik und Zählerschrank, die Netzanmeldung als gemeinsamer Knoten und Preisangaben, die halten.

14 Min. Lesezeit HandwerkAnfragenPreisangaben

Ein Elektrobetrieb bekommt heute drei sehr verschiedene Anfragen über dieselbe Website: eine Wallbox in der Doppelgarage, eine Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Satteldach und einen Zählerschrank aus den Siebzigern, in dem für beides der Platz fehlt. Der Markt dahinter ist groß: Das Ladesäulenregister führte 155.264 Normalladepunkte und 54.341 Schnellladepunkte (Bundesnetzagentur), und Ende 2025 standen in Deutschland knapp 6 Mio. PV-Anlagen (Fraunhofer ISE). Wer diese Auftragsarten über ein Formular mit Name, Telefon und Nachricht einsammelt, bekommt drei Zeilen Freitext und telefoniert, bevor er weiß, ob sich ein Ortstermin lohnt. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Elektro-Website die Zweige trennt, welche Pflichtangaben je Zweig auf die Seite gehören und warum die Netzanmeldung der gemeinsame Knoten aller drei Wege ist.

Elektro-Anfrage: drei Zweige, ein KnotenWelche Pflichtangaben je Auftragsart abgefragt werden und wo die Zweige wieder zusammenlaufenAnfrage über die WebsiteWallbox und LadepunktPflichtangabenLadeleistung in kWAnzahl der LadepunkteWeg Zähler bis StellplatzSteuerbar nach 14a EnWGab 12 kVA mit ZustimmungPhotovoltaik und SpeicherPflichtangabenDachfläche und AusrichtungModulleistung in kWpSpeicher ja oder neinFreier Zählerplatz?Registrierung in einem MonatZählerschrank und ZählerPflichtangabenBaujahr der VerteilungJahresverbrauch in kWhPlatz für SteuergerätMesskonzept mit ErzeugungMesssystem ab 6 000 kWhNetzanmeldung beim NetzbetreiberAntwortfrist zwei Monate im Zustimmungsfall155.264öffentliche Normalladepunkteknapp 6 Mio.Photovoltaikanlagen im Bestand8,7 WochenAuftragsreichweite im HandwerkJeder Zweig sammelt seine eigenen Angaben, die Netzanmeldung führt sie wieder zusammen

Der Rahmen, in dem das passiert, ist kleinteilig. Der Betriebsbestand im Handwerk lag zum Jahresende 2025 bei 1.038.126 Betrieben (ZDH); amtlich gezählt wurden für 2024 rund 564 000 Handwerksunternehmen (Statistisches Bundesamt). Knapp ist dabei nicht die Nachfrage, sondern die Zeit: Die Kapazitätsauslastung lag im zweiten Quartal 2026 bei 76 Prozent (ZDH), die durchschnittliche Auftragsreichweite bei 8,7 Wochen (ZDH). Ein Betrieb mit dieser Reichweite verliert an einem unsortierten Formular doppelt. Wie sich Anfragen vorsortieren statt nur zählen lassen, steht im Beitrag zu Anfragen über die Handwerker-Website; wie das im Layout aussieht, zeigen die Beispielseiten aus verschiedenen Gewerken.

Der Wallbox-Zweig: Leistung, Weg und Steuerbarkeit

Eine Wallbox ist technisch schnell montiert und rechtlich schnell verzweigt.

Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber mitzuteilen; ihre Inbetriebnahme bedarf zusätzlich der vorherigen Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet (NAV Paragraf 19). Bei einer einzelnen Box mit 11 kW ist das nicht der Fall, bei zwei Boxen oder 22 kW sehr wohl – und diese Unterscheidung entscheidet, ob ein Termin in drei Wochen oder in drei Monaten realistisch ist. Hinzu kommt die netzorientierte Steuerung: Die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten für Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW (Bundesnetzagentur).

Die zweite Rückfrage folgt sofort: Was passiert, wenn das Netz eng wird? Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden (Bundesnetzagentur) – das Fahrzeug lädt langsamer, aber es lädt. Als Gegenleistung steht ein reduziertes Netzentgelt zur Wahl; das zweite Modul senkt den Arbeitspreis in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 40 Prozent (Bundesnetzagentur). Diese Sätze gehören auf die Seite und ersparen ein Telefonat vor jedem Angebot – zusammen mit dem passenden Auswahlfeld im Formular.

Tabelle waagerecht wischen

Angabe im Wallbox-ZweigWarum sie vor dem Ortstermin zähltWas ohne sie passiert
Gewünschte Ladeleistung in kWEntscheidet über die Zustimmungspflicht ab 12 Kilovoltampere (NAV Paragraf 19)Der Termin wird zugesagt, bevor die Zustimmungsfrage geklärt ist
Anzahl der LadepunkteMehrere Boxen summieren sich zur Bemessungsleistung je AnlageAus einer Anfrage wird beim Ortstermin ein zweites Projekt
Weg vom Zählerschrank zum StellplatzLeitungslänge und Verlegeart bestimmen den MaterialanteilDer Angebotspreis passt nicht zum Aufwand vor Ort
Zustand der VerteilungZeigt, ob der Zählerschrank-Zweig als Position mitläuftDer Wallbox-Termin endet als Aufmaß für den Verteiler
Steuerbare VerbrauchseinrichtungAb mehr als 4,2 kW greift die Regelung (Bundesnetzagentur)Das reduzierte Netzentgelt kommt erst nach dem Einbau auf
Eigentum oder Miete am StellplatzBestimmt, wer zustimmen muss und wie lange das dauertDie Anlage steht fertig da und darf nicht in Betrieb gehen

Sechs Felder klingen nach viel, sind aber weniger, als ein Rückruf ohnehin abfragt – und sie kommen vollständig an, wenn das Formular sie einzeln erhebt. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Auftragsart wählen lassen, dann die Felder dieses Zweiges zeigen. Ein Formular, das alle Felder gleichzeitig anzeigt, wirkt wie ein Antrag und wird abgebrochen. Wie ein Anfrageformular aufgebaut sein muss, damit es beantwortet wird, steht im Beitrag zum Kontaktformular für Betriebe. Auf der Leistungsübersicht steht daneben, was der Betrieb übernimmt: Montage, Anmeldung, Inbetriebnahme, Prüfprotokoll.

Preise mit Stichtag altern schneller als die Seite

Angaben wie bis zu 7,78 ct/kWh für 20 Jahre (Fraunhofer ISE) sind an einen Inbetriebnahmezeitraum gebunden – dieser endete am 31.07.2026, für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 weist die Bundesnetzagentur für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Überschusseinspeisung 7,70 ct/kWh aus. Auf einer Seite, die zwei Jahre unverändert steht, wird daraus eine Aussage, die niemand mehr prüft, aber jeder liest. Setzen Sie deshalb Stand und Bezug direkt daneben und tragen Sie die nächste Kontrolle in die Pflegeroutine ein. Das gilt genauso für eigene Beträge: Preise auf der Website.

Der Zählerschrank-Zweig: der Auftrag, der selten gesucht wird

Kaum jemand sucht im Netz nach einem neuen Zählerschrank. Gesucht wird die Wallbox, und der Verteiler kommt beim Ortstermin dazu. Genau deshalb lohnt sich der dritte Zweig: Er macht sichtbar, was ohnehin passiert.

Der Anlass steht im Gesetz. Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden (MsbG Paragraf 29) und bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt (MsbG Paragraf 29). Ein Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaik erreicht beide Schwellen kurz nacheinander – und braucht dann Platz, Anschluss und ein Messkonzept.

Auftragsart zuerst

Drei Kacheln statt einer Auswahlliste. Erst nach der Wahl erscheinen die Felder dieses Zweiges – das halbiert die sichtbare Formularlänge.

Pflichtangaben je Zweig

Vier bis sechs Angaben, ohne die kein Angebot entsteht. Als eigene Felder mit eigener Beschriftung, nicht im Freitext.

Foto statt Beschreibung

Ein Bild des Zählerschranks und eines vom Stellplatz ersetzen zehn Rückfragen. Ein Uploadfeld mit Format- und Größenangabe genügt.

Netzanmeldung sichtbar machen

Wer meldet, was mitzuteilen ist und welche Frist läuft. Das nimmt der Terminfrage die Schärfe.

Preisrahmen statt Festpreis

Eine Spanne mit Bezugsgröße und Preisstand trägt weiter als ein Betrag ohne Zusammenhang.

Erreichbarkeit benennen

Wann geantwortet wird und über welchen Weg. Eine Zusage, die auch im Sommergeschäft hält.

Der Zählerschrank-Zweig beantwortet zugleich die Frage nach den laufenden Kosten. An Zählpunkten mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen für den Messstellenbetrieb je Zählpunkt brutto jährlich nicht mehr als 130 Euro berechnet werden (MsbG Paragraf 30). Für Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt kommen nicht mehr als 50 Euro brutto jährlich hinzu (MsbG Paragraf 30). Zwei Sätze auf der Seite, und die Kostenfrage ist beantwortet. Wer daneben Heizungstechnik anbietet, findet die Struktur im Beitrag zur Website für Heizung und Wärmepumpe.

  • Den Ablauf in vier Schritten zeigen. Anfrage, Ortstermin, Anmeldung, Ausführung – vier Zeilen mit je einem Satz statt eines Absatzes.
  • Die Frist benennen. Bedarf die Ladeeinrichtung der Zustimmung, hat sich der Netzbetreiber in diesem Fall innerhalb von zwei Monaten zu äußern (NAV Paragraf 19). Wer das schreibt, wird seltener für fremde Verzögerungen verantwortlich gemacht.
  • Die Zustimmungsschwelle erklären. Ab 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung braucht es die vorherige Zustimmung (NAV Paragraf 19); darunter genügt die Mitteilung.
  • Die Registrierungsfrist mitschreiben. Jede EE-Anlage ist innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister zu registrieren (Bundesnetzagentur). Ob der Betrieb das übernimmt, gehört auf die Leistungsseite.
  • Zuständigkeiten trennen. Was der Betrieb erledigt, was der Kunde beibringt, was der Netzbetreiber entscheidet. Drei Spalten, keine Prosa.
  • Den Stand abrufbar halten. Eine kurze Statusmitteilung nach der Anmeldung ersetzt drei Anrufe.

Terminzusagen, die eine zweimonatige Frist überleben

Ein Betrieb, dessen durchschnittliche Auftragsreichweite bei 8,7 Wochen liegt (ZDH), kann keinen festen Einbautermin nennen, solange die Zustimmung des Netzbetreibers aussteht – dessen Frist von zwei Monaten (NAV Paragraf 19) läuft unabhängig vom eigenen Kalender. Auf der Website heißt das: Nennen Sie den Ablauf und die Fristen, nicht das Datum. Der Satz „Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer Einschätzung“ ist im Betrieb steuerbar. Der Satz „Einbau in zwei Wochen“ ist eine Zusage über einen Dritten.
  • Die Bezugsgröße vor die Zahl setzen. Ein Betrag ohne Bezug wird zur Erwartung für jeden Fall. Nennen Sie, wofür er gilt und was gesondert berechnet wird.
  • Den Preisstand datieren. Jede Preisangabe bekommt ein Datum und einen Eintrag in der Pflegeroutine – sonst steht dieselbe Zahl in zwei Jahren unverändert da.
  • Den Lohnanteil ausweisen. Die Steuerermäßigung nach EStG Paragraf 35a greift nur dort. Wer den Anteil in der Rechnung trennt, erspart dem Kunden eine Rückfrage.
  • Geförderte Maßnahmen abgrenzen. Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (EStG Paragraf 35a).
  • Die Anfrage vorqualifizieren. Eine kurze Abschätzung sortiert besser als jede Preisliste – siehe Preisrechner auf der Website. Die eigenen Konditionen stehen auf der Preisseite.

Zwei Fragen tauchen hinter der Preisfrage regelmäßig auf. Die erste ist die eigene: Was kostet die Website, und wie wird sie steuerlich behandelt? Dazu gibt es einen eigenen Beitrag über Website-Kosten als Aufwand oder Anschaffung. Die zweite kommt von Auftraggebern, die keine Privatkunden sind: Kommunale Betriebe, Wohnungsgesellschaften und Verwaltungen sehen vor einer Vergabe nach, was auf der Seite steht. Welche Angaben dort erwartet werden, steht im Beitrag zu öffentlichen Aufträgen und Vergabestellen.

Der Steuerbonus gilt für den Lohnanteil, nicht für die Anlage

Die Ermäßigung um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1 200 Euro (EStG Paragraf 35a), bezieht sich auf Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Materialkosten fallen nicht darunter, und für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen ist sie ausgeschlossen. Auf der Website genügt ein sachlicher Hinweis; die Berechnung im Einzelfall ist Sache der steuerlichen Beratung.
  • Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, die beim Tippen stehen bleibt.
  • Pflichtfelder sind maschinenlesbar ausgezeichnet und nicht allein durch ein Sternchen gekennzeichnet.
  • Zahlenfelder öffnen auf dem Handy die Zifferntastatur; die Einheit steht im Feld.
  • Der Text hält den Mindestkontrast ein – nur 31 Prozent der mobilen Seiten tun das derzeit (Web Almanac 2025).
  • Fehlermeldungen benennen das Feld und den Grund, statt die Eingabe zu verwerfen.
  • Der Upload für Fotos nennt Format und Größe und funktioniert auch bei schwacher Verbindung.

Dazu kommt, was die Seite überhaupt erreichbar macht. Bei den mobilen Core Web Vitals erreichten 48 Prozent der Seiten im Jahr 2025 gute Werte (Web Almanac 2025) – eine schnelle Seite bleibt damit ein Unterschied und kein Standard. Strukturierte Daten, mit denen ein regional arbeitender Betrieb Ort, Öffnungszeiten und Leistungen maschinenlesbar hinterlegt, kamen 2025 auf 50 Prozent der Startseiten (Web Almanac 2025). Wie eine statisch ausgelieferte Seite das mitbringt, steht im Beitrag zur statischen Auslieferung; der Ablauf ist unter So funktioniert es beschrieben.

Ein Elektrobetrieb verliert Aufträge selten am Preis. Er verliert sie an einer Anfrage, aus der niemand ablesen kann, worum es eigentlich geht.

  • Die drei Zweige benennen. Wallbox, Photovoltaik, Zählerschrank – und die Wärmepumpe wenigstens als vierte Auswahl.
  • Je Zweig vier bis sechs Pflichtangaben festlegen. Sie stehen fest, bevor die erste Zeile Text geschrieben wird.
  • Den gemeinsamen Knoten erklären. Netzanmeldung, Zustimmungsschwelle, Antwortfrist – ein Abschnitt, der von jeder Zweigseite verlinkt wird.
  • Preisrahmen und Stand setzen. Spanne, Bezugsgröße, Datum, Ausschlüsse.
  • Die Umsetzung ansehen, bevor Sie schreiben. Die Beispielseiten zeigen den Aufbau, die Leistungsseite den Umfang, der Vergleich der Wege die Einordnung.
  • Den ersten Zweig live nehmen und messen. Ein Zweig mit vollständigen Angaben ist mehr wert als drei halbe. Bei offenen Fragen hilft ein kurzer Kontakt.

Quellen und Studien

Dieser Beitrag stützt sich auf Angaben der Bundesnetzagentur, des Umweltbundesamtes, des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, des Statistischen Bundesamtes, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesverbandes Wärmepumpe und des Web Almanac 2025 sowie auf den Wortlaut von Niederspannungsanschlussverordnung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Messstellenbetriebsgesetz, Einkommensteuergesetz und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Marktzahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung; Vergütungssätze, Schwellenwerte und Preisobergrenzen ändern sich mit der Gesetzeslage. Die Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.