Ein Elektrobetrieb bekommt heute drei sehr verschiedene Anfragen über dieselbe Website: eine Wallbox in der Doppelgarage, eine Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Satteldach und einen Zählerschrank aus den Siebzigern, in dem für beides der Platz fehlt. Der Markt dahinter ist groß: Das Ladesäulenregister führte 155.264 Normalladepunkte und 54.341 Schnellladepunkte (Bundesnetzagentur), und Ende 2025 standen in Deutschland knapp 6 Mio. PV-Anlagen (Fraunhofer ISE). Wer diese Auftragsarten über ein Formular mit Name, Telefon und Nachricht einsammelt, bekommt drei Zeilen Freitext und telefoniert, bevor er weiß, ob sich ein Ortstermin lohnt. Dieser Beitrag zeigt, wie eine Elektro-Website die Zweige trennt, welche Pflichtangaben je Zweig auf die Seite gehören und warum die Netzanmeldung der gemeinsame Knoten aller drei Wege ist.
Drei Auftragsarten, ein Ablauf
Hinter den drei Zweigen stehen drei Entwicklungen, die technisch wenig verbindet und die trotzdem im selben Betrieb zusammenlaufen. An den öffentlichen Ladepunkten können gleichzeitig 9,04 GW Ladeleistung bereitgestellt werden (Bundesnetzagentur). Der Treiber für den privaten Auftrag steht allerdings in der Einfahrt: Ende 2025 waren 2,1 Mio. reine Elektro-Autos zugelassen (Fraunhofer ISE). Parallel lag die Leistung neu installierter Photovoltaikanlagen im Jahr 2025 bei etwa 17.600 MW (Umweltbundesamt); der Bestand summierte sich auf knapp über 120.000 MW (Umweltbundesamt). Für die Website heißt das: Drei Kundengruppen steuern dieselbe Seite an, jede mit anderen Angaben im Kopf und anderen Angaben, die ein Angebot rechenbar machen.
Die Struktur des Bestands entscheidet mit, welche Anfragen realistisch über ein Formular kommen. Von den fast sechs Millionen Anlagen sind ca. 67 % Kleinanlagen unterhalb 10 kWP (Fraunhofer ISE) – Dächer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die nicht ausgeschrieben, sondern gesucht werden. Dazu kommt der Speicher als eigenes Gewerk: Ende 2025 lag die installierte Kapazität stationärer Batterien bei 25 GWh installierte Kapazität (Fraunhofer ISE). Und eine vierte Auftragsart drängt ins Freitextfeld: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 40 Prozent mehr Wärmepumpen abgesetzt als im Vorjahreszeitraum (Bundesverband Wärmepumpe), bei einem Bestand von knapp zwei Millionen genutzten Geräten (Bundesverband Wärmepumpe).
Der Rahmen, in dem das passiert, ist kleinteilig. Der Betriebsbestand im Handwerk lag zum Jahresende 2025 bei 1.038.126 Betrieben (ZDH); amtlich gezählt wurden für 2024 rund 564 000 Handwerksunternehmen (Statistisches Bundesamt). Knapp ist dabei nicht die Nachfrage, sondern die Zeit: Die Kapazitätsauslastung lag im zweiten Quartal 2026 bei 76 Prozent (ZDH), die durchschnittliche Auftragsreichweite bei 8,7 Wochen (ZDH). Ein Betrieb mit dieser Reichweite verliert an einem unsortierten Formular doppelt. Wie sich Anfragen vorsortieren statt nur zählen lassen, steht im Beitrag zu Anfragen über die Handwerker-Website; wie das im Layout aussieht, zeigen die Beispielseiten aus verschiedenen Gewerken.
Der Wallbox-Zweig: Leistung, Weg und Steuerbarkeit
Eine Wallbox ist technisch schnell montiert und rechtlich schnell verzweigt. Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber mitzuteilen; ihre Inbetriebnahme bedarf zusätzlich der vorherigen Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet (NAV Paragraf 19). Bei einer einzelnen Box mit 11 kW ist das nicht der Fall, bei zwei Boxen oder 22 kW sehr wohl – und diese Unterscheidung entscheidet, ob ein Termin in drei Wochen oder in drei Monaten realistisch ist. Hinzu kommt die netzorientierte Steuerung: Die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten für Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW (Bundesnetzagentur).
Die zweite Rückfrage folgt sofort: Was passiert, wenn das Netz eng wird? Der Netzbetreiber darf den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung temporär auf bis zu 4,2 kW reduzieren, um eine Überlastung des lokalen Stromnetzes abzuwenden (Bundesnetzagentur) – das Fahrzeug lädt langsamer, aber es lädt. Als Gegenleistung steht ein reduziertes Netzentgelt zur Wahl; das zweite Modul senkt den Arbeitspreis in der Niederspannung ohne Leistungsmessung auf 40 Prozent (Bundesnetzagentur). Diese Sätze gehören auf die Seite und ersparen ein Telefonat vor jedem Angebot – zusammen mit dem passenden Auswahlfeld im Formular.
Tabelle waagerecht wischen
| Angabe im Wallbox-Zweig | Warum sie vor dem Ortstermin zählt | Was ohne sie passiert |
|---|---|---|
| Gewünschte Ladeleistung in kW | Entscheidet über die Zustimmungspflicht ab 12 Kilovoltampere (NAV Paragraf 19) | Der Termin wird zugesagt, bevor die Zustimmungsfrage geklärt ist |
| Anzahl der Ladepunkte | Mehrere Boxen summieren sich zur Bemessungsleistung je Anlage | Aus einer Anfrage wird beim Ortstermin ein zweites Projekt |
| Weg vom Zählerschrank zum Stellplatz | Leitungslänge und Verlegeart bestimmen den Materialanteil | Der Angebotspreis passt nicht zum Aufwand vor Ort |
| Zustand der Verteilung | Zeigt, ob der Zählerschrank-Zweig als Position mitläuft | Der Wallbox-Termin endet als Aufmaß für den Verteiler |
| Steuerbare Verbrauchseinrichtung | Ab mehr als 4,2 kW greift die Regelung (Bundesnetzagentur) | Das reduzierte Netzentgelt kommt erst nach dem Einbau auf |
| Eigentum oder Miete am Stellplatz | Bestimmt, wer zustimmen muss und wie lange das dauert | Die Anlage steht fertig da und darf nicht in Betrieb gehen |
Sechs Felder klingen nach viel, sind aber weniger, als ein Rückruf ohnehin abfragt – und sie kommen vollständig an, wenn das Formular sie einzeln erhebt. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Auftragsart wählen lassen, dann die Felder dieses Zweiges zeigen. Ein Formular, das alle Felder gleichzeitig anzeigt, wirkt wie ein Antrag und wird abgebrochen. Wie ein Anfrageformular aufgebaut sein muss, damit es beantwortet wird, steht im Beitrag zum Kontaktformular für Betriebe. Auf der Leistungsübersicht steht daneben, was der Betrieb übernimmt: Montage, Anmeldung, Inbetriebnahme, Prüfprotokoll.
Der Photovoltaik-Zweig: Fläche, Speicher, Vergütung
Im PV-Zweig ist die erste Frage selten technisch, sondern wirtschaftlich. Für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Überschusseinspeisung weist die Bundesnetzagentur bei Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 7,70 ct/kWh aus (EEG Paragraf 21 und Paragraf 53). Eine Zahl mit Stichtag ist auf einer Website heikel, weil sie altert: Für Inbetriebnahmen bis zum 31.07.2026 nennt das Fraunhofer ISE bis zu 7,78 ct/kWh für 20 Jahre – deshalb gehört eine solche Angabe mit Stand und Bezug auf die Seite oder gar nicht darauf. Formal folgt auf die Inbetriebnahme die Registrierung: Jede EE-Anlage muss innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden (Bundesnetzagentur). Wer diesen Schritt als Leistung benennt, nimmt dem Kunden die Frist ab, an der die Vergütung hängt.
Der zweite Teil des Zweiges trennt passende von unpassenden Anfragen. Bestimmte technische Vorgaben sind nicht anzuwenden auf Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere (EEG Paragraf 9). Wer sie nicht als eigenen Punkt führt, bekommt sie trotzdem – im Freitextfeld einer Anfrage, die nach einer Volldachanlage aussieht. Und bei kleinen Anlagen ohne abrufbare Ist-Einspeisung ist die Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen (EEG Paragraf 9). Auf der Seite reichen dafür ein Satz und ein Auswahlfeld.
Preise mit Stichtag altern schneller als die Seite
Der Zählerschrank-Zweig: der Auftrag, der selten gesucht wird
Kaum jemand sucht im Netz nach einem neuen Zählerschrank. Gesucht wird die Wallbox, und der Verteiler kommt beim Ortstermin dazu. Genau deshalb lohnt sich der dritte Zweig: Er macht sichtbar, was ohnehin passiert. Der Anlass steht im Gesetz. Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden (MsbG Paragraf 29) und bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt (MsbG Paragraf 29). Ein Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox und Photovoltaik erreicht beide Schwellen kurz nacheinander – und braucht dann Platz, Anschluss und ein Messkonzept.
Auftragsart zuerst
Drei Kacheln statt einer Auswahlliste. Erst nach der Wahl erscheinen die Felder dieses Zweiges – das halbiert die sichtbare Formularlänge.
Pflichtangaben je Zweig
Vier bis sechs Angaben, ohne die kein Angebot entsteht. Als eigene Felder mit eigener Beschriftung, nicht im Freitext.
Foto statt Beschreibung
Ein Bild des Zählerschranks und eines vom Stellplatz ersetzen zehn Rückfragen. Ein Uploadfeld mit Format- und Größenangabe genügt.
Netzanmeldung sichtbar machen
Wer meldet, was mitzuteilen ist und welche Frist läuft. Das nimmt der Terminfrage die Schärfe.
Preisrahmen statt Festpreis
Eine Spanne mit Bezugsgröße und Preisstand trägt weiter als ein Betrag ohne Zusammenhang.
Erreichbarkeit benennen
Wann geantwortet wird und über welchen Weg. Eine Zusage, die auch im Sommergeschäft hält.
Der Zählerschrank-Zweig beantwortet zugleich die Frage nach den laufenden Kosten. An Zählpunkten mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen für den Messstellenbetrieb je Zählpunkt brutto jährlich nicht mehr als 130 Euro berechnet werden (MsbG Paragraf 30). Für Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt kommen nicht mehr als 50 Euro brutto jährlich hinzu (MsbG Paragraf 30). Zwei Sätze auf der Seite, und die Kostenfrage ist beantwortet. Wer daneben Heizungstechnik anbietet, findet die Struktur im Beitrag zur Website für Heizung und Wärmepumpe.
Die Netzanmeldung ist der gemeinsame Knoten
Alle drei Zweige laufen an derselben Stelle zusammen. Ladeeinrichtungen sind mitzuteilen, Erzeugungsanlagen anzumelden, Zählerplätze abzustimmen. Bedarf eine Ladeeinrichtung wegen einer Summen-Bemessungsleistung über 12 Kilovoltampere der Zustimmung des Netzbetreibers, ist dieser in diesem Fall verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern (NAV Paragraf 19); für die Anmeldung einer Eigenanlage nach Absatz 3 und für die Abstimmung des Zählerplatzes nennt die Verordnung keine solche Frist. Diese Frist ist einer der wichtigsten Sätze auf einer Elektro-Website, weil sie erklärt, warum ein Termin nicht allein vom Kalender des Betriebs abhängt. Der Weg dorthin ist inzwischen digital vorgesehen: Ab dem 1. Januar 2024 hat der Netzbetreiber sicherzustellen, dass die erforderlichen Mitteilungen auch auf seiner Internetseite erfolgen können (NAV Paragraf 19).
- Den Ablauf in vier Schritten zeigen. Anfrage, Ortstermin, Anmeldung, Ausführung – vier Zeilen mit je einem Satz statt eines Absatzes.
- Die Frist benennen. Bedarf die Ladeeinrichtung der Zustimmung, hat sich der Netzbetreiber in diesem Fall innerhalb von zwei Monaten zu äußern (NAV Paragraf 19). Wer das schreibt, wird seltener für fremde Verzögerungen verantwortlich gemacht.
- Die Zustimmungsschwelle erklären. Ab 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung braucht es die vorherige Zustimmung (NAV Paragraf 19); darunter genügt die Mitteilung.
- Die Registrierungsfrist mitschreiben. Jede EE-Anlage ist innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister zu registrieren (Bundesnetzagentur). Ob der Betrieb das übernimmt, gehört auf die Leistungsseite.
- Zuständigkeiten trennen. Was der Betrieb erledigt, was der Kunde beibringt, was der Netzbetreiber entscheidet. Drei Spalten, keine Prosa.
- Den Stand abrufbar halten. Eine kurze Statusmitteilung nach der Anmeldung ersetzt drei Anrufe.
Terminzusagen, die eine zweimonatige Frist überleben
Preisangaben, die auch zwei Monate später noch stimmen
Preise sind im Elektrohandwerk unangenehm, weil der Materialanteil schwankt und der Aufwand am Bestand hängt. Eine Website ohne jede Zahl bekommt trotzdem Anfragen – nur eben von Leuten, die zuerst nach dem Preis fragen. Praktikabel ist eine Spanne mit Bezugsgröße: Wallbox-Montage bis zu einem bestimmten Leitungsweg, Photovoltaik je installiertem Kilowatt, Zählerschrank als Position mit und ohne zusätzlichen Zählerplatz. Dazu gehört, was darin nicht enthalten ist. Ein Argument verschenken viele Betriebe: Für Handwerkerleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1 200 Euro (EStG Paragraf 35a) – bezogen auf den Lohnanteil.
- Die Bezugsgröße vor die Zahl setzen. Ein Betrag ohne Bezug wird zur Erwartung für jeden Fall. Nennen Sie, wofür er gilt und was gesondert berechnet wird.
- Den Preisstand datieren. Jede Preisangabe bekommt ein Datum und einen Eintrag in der Pflegeroutine – sonst steht dieselbe Zahl in zwei Jahren unverändert da.
- Den Lohnanteil ausweisen. Die Steuerermäßigung nach EStG Paragraf 35a greift nur dort. Wer den Anteil in der Rechnung trennt, erspart dem Kunden eine Rückfrage.
- Geförderte Maßnahmen abgrenzen. Die Ermäßigung gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (EStG Paragraf 35a).
- Die Anfrage vorqualifizieren. Eine kurze Abschätzung sortiert besser als jede Preisliste – siehe Preisrechner auf der Website. Die eigenen Konditionen stehen auf der Preisseite.
Zwei Fragen tauchen hinter der Preisfrage regelmäßig auf. Die erste ist die eigene: Was kostet die Website, und wie wird sie steuerlich behandelt? Dazu gibt es einen eigenen Beitrag über Website-Kosten als Aufwand oder Anschaffung. Die zweite kommt von Auftraggebern, die keine Privatkunden sind: Kommunale Betriebe, Wohnungsgesellschaften und Verwaltungen sehen vor einer Vergabe nach, was auf der Seite steht. Welche Angaben dort erwartet werden, steht im Beitrag zu öffentlichen Aufträgen und Vergabestellen.
Der Steuerbonus gilt für den Lohnanteil, nicht für die Anlage
Was die Seite technisch leisten muss
Ein verzweigtes Formular mit Pflichtangaben stellt Anforderungen, an denen viele Seiten scheitern. Die Auswertung des Bestands im Netz zeigt, wie verbreitet das ist: 59 Prozent der mobilen Seiten haben Eingabefelder ohne Beschriftung (Web Almanac 2025), und 55 Prozent der mobilen Eingabefelder stützen sich für ihren zugänglichen Namen allein auf den Platzhaltertext (Web Almanac 2025). Beides bricht dort, wo es zählt: Sobald jemand zu tippen beginnt, verschwindet der Platzhalter. Die maschinenlesbare Kennzeichnung nimmt zu – das Attribut für Pflichtfelder stieg 2025 um einen Punkt auf 66 Prozent im mobilen Datensatz (Web Almanac 2025).
- Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, die beim Tippen stehen bleibt.
- Pflichtfelder sind maschinenlesbar ausgezeichnet und nicht allein durch ein Sternchen gekennzeichnet.
- Zahlenfelder öffnen auf dem Handy die Zifferntastatur; die Einheit steht im Feld.
- Der Text hält den Mindestkontrast ein – nur 31 Prozent der mobilen Seiten tun das derzeit (Web Almanac 2025).
- Fehlermeldungen benennen das Feld und den Grund, statt die Eingabe zu verwerfen.
- Der Upload für Fotos nennt Format und Größe und funktioniert auch bei schwacher Verbindung.
Dazu kommt, was die Seite überhaupt erreichbar macht. Bei den mobilen Core Web Vitals erreichten 48 Prozent der Seiten im Jahr 2025 gute Werte (Web Almanac 2025) – eine schnelle Seite bleibt damit ein Unterschied und kein Standard. Strukturierte Daten, mit denen ein regional arbeitender Betrieb Ort, Öffnungszeiten und Leistungen maschinenlesbar hinterlegt, kamen 2025 auf 50 Prozent der Startseiten (Web Almanac 2025). Wie eine statisch ausgelieferte Seite das mitbringt, steht im Beitrag zur statischen Auslieferung; der Ablauf ist unter So funktioniert es beschrieben.
Vom Formular zum Auftrag
Die sauberste Verzweigung nützt wenig, wenn die Anfrage danach liegen bleibt. Legen Sie je Zweig fest, wer sie annimmt und in welchem Zeitraum eine Antwort erwartet werden darf – und schreiben Sie genau diesen Zeitraum auf die Seite. Zwei Themen gehören in dieselbe Runde: Barrierefreiheit und der Umgang mit den Daten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschreibt ein Kleinstunternehmen als Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht (BFSG Paragraf 2); Einzelheiten klärt der Beitrag zur Betroffenheit von Kleinstunternehmen. Wer saisonale Spitzen kennt, findet das Muster im Beitrag zu Saisonverträgen über die Website.
Ein Elektrobetrieb verliert Aufträge selten am Preis. Er verliert sie an einer Anfrage, aus der niemand ablesen kann, worum es eigentlich geht.
Der Einstieg in die eigene Elektro-Website
- Die drei Zweige benennen. Wallbox, Photovoltaik, Zählerschrank – und die Wärmepumpe wenigstens als vierte Auswahl.
- Je Zweig vier bis sechs Pflichtangaben festlegen. Sie stehen fest, bevor die erste Zeile Text geschrieben wird.
- Den gemeinsamen Knoten erklären. Netzanmeldung, Zustimmungsschwelle, Antwortfrist – ein Abschnitt, der von jeder Zweigseite verlinkt wird.
- Preisrahmen und Stand setzen. Spanne, Bezugsgröße, Datum, Ausschlüsse.
- Die Umsetzung ansehen, bevor Sie schreiben. Die Beispielseiten zeigen den Aufbau, die Leistungsseite den Umfang, der Vergleich der Wege die Einordnung.
- Den ersten Zweig live nehmen und messen. Ein Zweig mit vollständigen Angaben ist mehr wert als drei halbe. Bei offenen Fragen hilft ein kurzer Kontakt.
Quellen und Studien